ÄAO 2006 Ausbildung zum*zur Fachärzt*in

E-Mail: mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0

Einreichzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr

 

Die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ist mit 1. Juni 2015 außer Kraft getreten.

Die Ausbildungsdauer nach ÄAO 2006 beträgt mindestens 6 Jahre und erfolgt im gewählten Sonderfach als Hauptfach sowie in weiteren Sonderfächern als Nebenfächer; letztere gliedern sich in Pflicht- und Wahlnebenfächer.

Ausbildungszeiten im Hauptfach können nur angerechnet werden, wenn eine Meldung auf einer Ausbildungsstelle erfolgt ist.

Die Ausbildung kann in einem Höchstausmaß bis zu 12 Monaten auch in einer Lehr(gruppen)praxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden. Nähere  Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Lehrpraxis".

Für den erfolgreichen Abschluss der Fachärzt*innenausbildung ist die Fachärzt*innenprüfung positiv zu absolvieren.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Sonderfächern und den Rasterzeugnissen sind unter dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" unter der Rubrik ÄAO 2006 abrufbar.

Personen, die Ausbildungszeiten vor dem 31. Mai 2015 erworben haben, können ihre Ausbildung nach der ÄAO 2006 fertigstellen. Hierfür muss die Ausbildung nicht in dem angestrebten Sonderfach begonnen worden sein. Bereits zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen (Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt*innen) steht es ebenfalls offen, eine weitere allgemein-oder fachärztliche Ausbildung nach der ÄAO 2006 zu beginnen. Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Ausbildung absolviert werden muss.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung der Dienstgeber*innen, unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungszeiten ab dem 1. März 2016 in die neue Ausbildungsordnung zu wechseln. 

Nähere Informationen zum Umstieg entnehmen Sie bitte dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" in der Rubrik Anrechnung auf ÄAO 2015.

Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer für Wien lediglich ausbildungsrelevante Ausbildungszeiten bestätigt, keinesfalls aber Vordienstzeiten für ihre Gehaltseinstufung.
Diese Vordienstzeiten-Bestätigungen werden ausschließlich von ihrem*r Dienstgeber*in vorgenommen.

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Stabstelle Recht der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ= 
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA== 
Nathalie Riahi, BA, Tel. 51501/1432, E-Mail mmmcmlhaGlAYWVrd2llbi5hdA==