Ansprechpartner Sekretariat: Brigitte Sobalik
|
Von der Patentierbarkeit von Genen bis zum Klonen ...
| Titel | |
| BELIT - Bioethik-Literaturdatenbank | bitte klicken |
| OECD Praktische Richtlinien für Zentren biologischer Ressourcen (Englisch) | |
| Leitfaden für genetische Betreuung | |
| Infos zum Thema Stammzellen | |
| Infos zum Thema Klonen | |
| dialog<>gentechnik | bitte klicken |
| Bundesgesetzblatt I 127/2005 zum Gentechnikgesetz |
Am 06.07.1998 wurde vom Europäischen Parlament sowie vom Europäischen Rat die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (kurz: BiopatentRL) verabschiedet.
Art. 5 Abs.2 dieser Richtlinie sieht vor, dass "ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, .. eine patentierbare Erfindung sein [kann], selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteiles mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist."
Diese Richtlinie wäre bis zum 30. Juli 2000 in nationales Recht umzusetzen gewesen.
Eine entsprechende Novelle des Patentgesetzes wurde vom Nationalrat auch in Behandlung genommen (www.parlament.gv.at) und liegt seit 21.06.2000 im Wirtschaftsausschuss. Aufgrund von Bedenken verschiedenster Gruppierungen und Stellen kam es bis dato noch nicht zu einer positiven Beschlussfassung durch den Wirtschaftsausschuss bzw. den Nationalrat.
Innerhalb der Europäischen Union wurde die BiopatentRL bis dato nur von Irland, England, Dänemark, Finnland und Griechenland umgesetzt. Vor allem in Deutschland und Frankreich regte sich hingegen schon von Beginn an massiver Protest vor allem gegen die Möglichkeit der Patentierbarkeit von Genen. In Frankreich wurde – entgegen dem Wortlaut der BiopatentRL – ein eigenes Gesetz geschaffen, dass die Patentierbarkeit von Genen expressis verbis verbietet.
Die Patentierung von Sequenzen und Teilsequenzen von Genen ist nicht Zukunftsmusik.
Schon jetzt wurden – in Europa – Anträge auf Patentierung von Genen durch das Europäische Patentamt in München genehmigt.
Die Patentierung schafft ein ausschließliches Nutzungsrecht über das jeweilige Gen, das es dem jeweiligen Unternehmen erlaubt, andere vor allem von der kommerziellen Nutzung auszuschließen. Das Patentrecht beschränkt sich nicht auf ein konkretes Verfahren (zB Herstellung eines bestimmten Medikaments), sondern auch auf alle Anwendungen (auch noch nicht bekannte), denen dieses Gen zugrunde gelegt werden kann.
Im konkreten Fall bedeutet die Patentierbarkeit von Genen auch, dass bei Durchführung bestimmter diagnostischer und Heilverfahren jenen Firmen, die über Patentrechte an Genen verfügen, Lizenzgebühren zu zahlen sind.
Letztendlich bedeutet die Patentierbarkeit von Genen aber auch, dass Unternehmen, denen das ausschließliche Verfügungsrecht über ein Gen zugestanden wurde, die uU unrentable Forschung auch einstellen können, ohne dass gleichzeitig andere diese Forschung weiterführen könnten.
Das "Europäische Patentamt" ist kein Organ der Europäischen Union und unterliegt daher keiner unmittelbaren (parlamentarischen) Kontrolle.
Die Ärztekammer für Wien befürchtet, dass die Umsetzung der BiopatentRL und eine Patentierbarkeit von Erbgut nicht nur die Forschung monopolisiert, sondern auch Medikamentenkosten verteuern kann. Nach Ansicht der Ärztekammer für Wien sind Gene Allgemeingut und dürfen nicht Eigentum einer Institution oder eines Unternehmens werden.
Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien hat sich daher am 11.06.2002 gegen die Patentierbarkeit von Genen und gegen die Umsetzung der BiopatentRL ausgesprochen.
Die Ärztekammer für Wien verlangt eine Änderung der BiopatentRL in der Form, dass die Patentierbarkeit von Genen ausdrücklich ausgeschlossen wird sowie dass das Europäische Patentamt der Kontrolle durch das europäische Parlament unterworfen wird.
Die Ärztekammer für Wien hat ihren Standpunkt auch allen Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses sowie den österreichischen Vertretern im Europäischen Parlament nahe gebracht.
Sollten Sie Informationen zum Thema "BiopatentRL" benötigen oder Initiativen ergreifen wollen, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung:
Mag. Claus Penz / Rechtsbüro der Ärztekammer für Wien
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
Tel.: 51 501 DW 1220
Top
