Die Ärztekammer für Wien

Das Standbein der Wiener Ärzt*innenschaft

Die Ärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Im Zuge der Novellierung des Ärztegesetzes im Jahre 1998 wurde die Ärztekammer der wohl wesentlichsten Strukturreform seit dem zweiten Weltkrieg unterzogen.

Die Ärztekammer besteht aus den Kurien niedergelassene Ärzte und angestellte Ärzte. Die Kurie niedergelassene Ärzte teilt sich zudem in die Sektion für Allgemeinmedizin und die Sektion Fachärzte. Die Kurie der angestellten Ärzte wird in die Sektion Turnusärzte und die Sektion zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte gesplittet.

Die weiteren Gremien sind die Vollversammlung, der Vorstand und das Präsidium. Der Präsident wird aus der Mitte der Vollversammlung gewählt und vertritt die Ärztekammer nach außen.

Weiters gibt es Referate, verschiedene Fachgruppen und ärztliche Vertreter für jeden Wiener Bezirk.

In der linken Leiste finden Sie Ihre Ansprechpartner, ob Referent*in oder Mitarbeiter*in, wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.