Die TurnusärztInnen haben die Chance, bereits zu Beginn ihrer Ausbildung diejenigen Lehrinhalte, die verpflichtend in der Ausbildungsordnung enthalten und demnach auch im Rasterzeugnis zu vidieren sind, in ebendiesem Zeugnis nachzulesen.
Die Turnusärzte haben das Recht diese Ausbildung einzufordern und die Lehrpraxis- (Lehrambulatoriums-)leiter sind verpflichtet, diese Inhalte zu vermitteln.
Das Zeugnis kann downgeloaded oder im Lehrpraxisreferat angefordert werden.
Das Patientenspektrum , Einrichtung, Personal und Arbeitsweisen in Ambulanzen unterscheiden sich ganz wesentlich von der Arbeit beim Niedergelassenen Arzt.
Top(entsprechend den Abschnitten des Rasterzeugnisses)
1. Wahrnehmung der eigenständigen und spezifischen haus- und familienärztlichen Funktionen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Familie in mehreren Generationen und allen Lebensabschnitten, des Einflusses von familiären und sozialen Faktoren und der Familie als diagnostisches und therapeutisches Umfeld;
2. allgemeinärztliche Beratung und Hausbesuche einschließlich Telefonberatung;
3. allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie,
- Vorfelddiagnostik,
- Anamnese,
- Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes,
- Siebfunktion und Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Erkennung von gefährlichen Krankheitsverläufen,
- Grenzen der Kompetenz, gezielte Überweisung, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, Abwägen der medizinischen und sozialen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung,
- medizinische Hauskrankenpflege,
- Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen,
- Verordnungsgrundsätze
- Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie,
- Patienteninformation,
- ärztliches Gespräch,
- Notfallversorgung, insbesondere Schockbekämpfung,
- chirurgische Maßnahmen,
- Langzeitbehandlung,
- Multimorbidität,
- Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen,
- Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägrigen unter Berücksichtigung der Familiendynamik,
- Koordinationsfunktion hinsichtlich der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie,
- Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander zwischen den Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
4. Kenntnisse häufiger Beschwerden und Krankheiten in der Allgemeinpraxis samt Kriterien und Maßstäben für die Häufigkeitsverteilung, insbesondere häufige Symptome und Krankheiten, Divergenz zum Krankheitsspektrum in der Klinik, Krankheitskombinationen, häufige Krankheitsursachen;
5. ärztliches Vorgehen unter den Bedingungen der Allgemeinpraxis hinsichtlich
- Erkrankungen der Atemwege
- Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems,
- Erkrankung des Verdauungstraktes,
- psychisch, psychosozial und psychosomatisch bedingte Erkrankungen,
- Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
- infektiöse Erkrankungen,
- Erkrankungen des Harn- und Geschlechtsorgane,
- Erkrankungen des Nervensystems,
- onkologische Erkrankungen,
- Erkrankungen der Haut,
- Bluterkrankungen;
6. Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere
- Erkennung und Behandlung von arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen,
- Beurteilung des Gesundheits- und Krankheitszustandes
- versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten Verdachts einer Berufskrankheit,
- Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kindpaß-Untersuchungen,
- Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung,
- primäre Prävention,
- secundäre Prävention,
- Rehabilitation,
- Sterbebegleitung;
7. Schmerztherapie in der Allgemeinmedizin
8. Kenntnisse in Geriatrie in der allgemeinmedizinischen Praxis
9. Kenntnisse in allgemeinmedizinischer Betreuung behinderter Menschen, Kenntnisse in palliativmedizinischer Versorgung in der Allgemeinmedizin
11. Organisation und Einrichtung einer Allgemeinpraxis, insbesondere Qualitätssicherung;
12. multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe;
13. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial- Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
- System des österreichischen Gesundheitswesen und des Sozialversicherungssystems
- Rechtliche Grundlagen der Dokumentation und der Arzthaftung
- Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen
14. Fachspezifische Betreuung behinderter Menschen
Hinweis: Aufschlüsselung lt. Rasterzeugnis
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