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Die Verwendung des Arzt-im-Dienst-(AiD)Schildes

  • Verwendung des Arzt-im-Dienst-(AiD)Schildes sowohl nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch nach dem Parkometergesetz
  • Gesetzestexte: § 24 Abs 5 StVO und § 3 Abs 1 lit c Parkometergesetz
  • Voraussetzung des Erwerbs des AiD-Schildes nach der StVO:
    - Eintragung in die Ärzteliste als Arzt fur Allgemeinmedizin (AfA) oder Facharzt
    - Führerschein (Besitzer einer gültigen Lenkerberechtigung fur die Klasse B)
    - Arzt muß nicht Zulassungsbesitzer des KFZ sein
    - Diplom fur AfA oder fur ein Fach
  • Voraussetzung des Erwerbs des AiD-Schildes nach dem Parkometergesetz:
    - Eintragung in die Ärzteliste als Arzt fur Allgemeinmedizin oder Facharzt
    - Führerschein (Besitzer einer gültigen Lenkerberechtigung fur die Klasse B)
    - Arzt muß nicht Zulassungsbesitzer des KFZ sein
  • Voraussetzung fur die Verwendung des AiD-Schildes nach StVO:
    - ärztliche Hilfeleistung (mu kein dringender Notfall sein)
    - kein Parkplatz frei
    - Abstellung darf die Sicherheit des Verkehrs nicht beeintrachtigen
    - Arzt-im-Dienst-Schild muß deutlich lesbar im KFZ aufgelegt werden
    - KFZ muß vom Arzt selbst gelenkt werden
    - das privilegierte Halten oder Parken ist nur fur die Dauer der Hilfeleistung erlaubt
  • Voraussetzung fur die Verwendung des AiD-Schildes nach Parkometergesetz:
    wie vorhergehend, nur ist es nicht notwendig, dass kein Platz frei gewesen ist
  • Möglichkeiten der Verwendung des AiD-Schildes in einer Halteverbotszone oder Kurzparkzone:
    • geplante und unvorhersehbare Hausbesuche
    • dringende Notfälle während der Ordination
    • einem eine lebensrettende Manahme durchführenden Arzt ist es im Einzelfall nicht zumutbar, die AiD-Tafel zu suchen
    • auch Geburtshilfe ist eine ärztliche Hilfeleistung
    • Hilferuf ins Belegspital
    • geplante Operation im Belegspital: umstritten, noch keine Rechtsprechung dazu vorhanden
    • keine Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht im Verwaltungsstrafverfahren, wenn der Arzt Name und Anschrift des Patienten angibt
    • statt des Patientennamens konnen auch andere Beweismittel herangezogen werden
    • ein Arzt, dem in seinem KFZ durch ein Personenrückrufgerat ein Rückruf angezeigt wird, darf fur die Dauer dieses Ruckrufs sein KFZ in der Halteverbotszone abstellen
  • Mibrauchliche Verwendung des AiD-Schildes:
    Benutzen der AiD-Tafel fur:
    • Einkaufen, Erledigung von Bankgeschäften
    • Abholen eines Vertretungsarztes
    • Liegenlassen des Schildes im Auto, um verkehrswidriges Parken zu legitimieren
    • KFZ eines Turnusarztes mit AiD-Tafel in einer Halteverbotszone
    • Besorgung eines Ersatzteils fur das im PKW befindliche Personenrückrufgerat
    • dringend notwendige Reparatur am PKW selbst
    • Notwendigkeit, zur Diagnose oder Therapie benötigte Instrumente (zum Beispiel Blutdruckmesser, Stethoskope oder Injektionsspritzen) in ordnungsgemäßen Zustand zu halten oder zu versetzen
    • Bestellung eines Patienten in ein Gasthaus, Cafe, ...
    • die Fahrt in die gewöhnliche Ordination oder den gewöhnlichen Dienst im Krankenhaus
    • wenn der Arzt nur Beifahrer ist
    • Transport von Untersuchungsmaterial fur das Labor
  • Strafen:
    Bei mibrauchlicher Verwendung Verwaltungsstrafe und/oder Verständigung der Disziplinarbehörde der Ärztekammer; Disziplinarstrafe.

Fur weitere Fragen steht die Rechtsabteilung der Ärztekammer für Wien gerne zur Verfügung:
Telefon 51501/1220 DW, Fax 5126023/1290, E-Mail:
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Ansprechpartner fur die Beantragung eines AID-Schildes:
Mag. Beate Udvardi, Tel. 51501/1296, Fax: 51501/1429 e-mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it , This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it


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