- Verwendung des Arzt-im-Dienst-(AiD)Schildes sowohl nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch nach dem Parkometergesetz
- Gesetzestexte: § 24 Abs 5 StVO und § 3 Abs 1 lit c Parkometergesetz
- Voraussetzung des Erwerbs des AiD-Schildes nach der StVO:
- Eintragung in die Ärzteliste als Arzt fur Allgemeinmedizin (AfA) oder Facharzt - Führerschein (Besitzer einer gültigen Lenkerberechtigung fur die Klasse B) - Arzt muß nicht Zulassungsbesitzer des KFZ sein - Diplom fur AfA oder fur ein Fach - Voraussetzung des Erwerbs des AiD-Schildes nach dem Parkometergesetz:
- Eintragung in die Ärzteliste als Arzt fur Allgemeinmedizin oder Facharzt - Führerschein (Besitzer einer gültigen Lenkerberechtigung fur die Klasse B) - Arzt muß nicht Zulassungsbesitzer des KFZ sein - Voraussetzung fur die Verwendung des AiD-Schildes nach StVO:
- ärztliche Hilfeleistung (mu kein dringender Notfall sein) - kein Parkplatz frei - Abstellung darf die Sicherheit des Verkehrs nicht beeintrachtigen - Arzt-im-Dienst-Schild muß deutlich lesbar im KFZ aufgelegt werden - KFZ muß vom Arzt selbst gelenkt werden - das privilegierte Halten oder Parken ist nur fur die Dauer der Hilfeleistung erlaubt - Voraussetzung fur die Verwendung des AiD-Schildes nach Parkometergesetz:
wie vorhergehend, nur ist es nicht notwendig, dass kein Platz frei gewesen ist - Möglichkeiten der Verwendung des AiD-Schildes in einer Halteverbotszone oder Kurzparkzone:
- geplante und unvorhersehbare Hausbesuche
- dringende Notfälle während der Ordination
- einem eine lebensrettende Manahme durchführenden Arzt ist es im Einzelfall nicht zumutbar, die AiD-Tafel zu suchen
- auch Geburtshilfe ist eine ärztliche Hilfeleistung
- Hilferuf ins Belegspital
- geplante Operation im Belegspital: umstritten, noch keine Rechtsprechung dazu vorhanden
- keine Verletzung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht im Verwaltungsstrafverfahren, wenn der Arzt Name und Anschrift des Patienten angibt
- statt des Patientennamens konnen auch andere Beweismittel herangezogen werden
- ein Arzt, dem in seinem KFZ durch ein Personenrückrufgerat ein Rückruf angezeigt wird, darf fur die Dauer dieses Ruckrufs sein KFZ in der Halteverbotszone abstellen
- Mibrauchliche Verwendung des AiD-Schildes:
Benutzen der AiD-Tafel fur: - Einkaufen, Erledigung von Bankgeschäften
- Abholen eines Vertretungsarztes
- Liegenlassen des Schildes im Auto, um verkehrswidriges Parken zu legitimieren
- KFZ eines Turnusarztes mit AiD-Tafel in einer Halteverbotszone
- Besorgung eines Ersatzteils fur das im PKW befindliche Personenrückrufgerat
- dringend notwendige Reparatur am PKW selbst
- Notwendigkeit, zur Diagnose oder Therapie benötigte Instrumente (zum Beispiel Blutdruckmesser, Stethoskope oder Injektionsspritzen) in ordnungsgemäßen Zustand zu halten oder zu versetzen
- Bestellung eines Patienten in ein Gasthaus, Cafe, ...
- die Fahrt in die gewöhnliche Ordination oder den gewöhnlichen Dienst im Krankenhaus
- wenn der Arzt nur Beifahrer ist
- Transport von Untersuchungsmaterial fur das Labor
- Strafen:
Bei mibrauchlicher Verwendung Verwaltungsstrafe und/oder Verständigung der Disziplinarbehörde der Ärztekammer; Disziplinarstrafe.
Fur weitere Fragen steht die Rechtsabteilung der Ärztekammer für Wien gerne zur Verfügung: Telefon 51501/1220 DW, Fax 5126023/1290, E-Mail:
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Ansprechpartner fur die Beantragung eines AID-Schildes: Mag. Beate Udvardi, Tel. 51501/1296, Fax: 51501/1429 e-mail:
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