Mahn- und Inkassostelle für ausstehende Patientenhonorare
Ansprechpartner Anissa Stropnigg
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Infos
Um in Zukunft die Bearbeitung zu erleichtern und Ihnen unnötigen Zeit- und Geldaufwand zu ersparen, dürfen wir Sie zusätzlich auf folgendes aufmerksam machen:
- die Mahn- und Inkassostelle mahnt nur jene offenen Beträge ein, die der Patient für Privatleistungen aus der Ordination schuldig bleibt;
- bei minderjährigen Patienten müssen die Daten (Geburtsdatum, Adresse, etc.) der/des Erziehungsberechtigten auf dem Datenblatt eingetragen werden;
- sollte der Schuldner direkt bei Ihnen zahlen, teilen Sie es bitte sofort der Anwaltskanzlei mit; etwaige aufgrund einer Nichtmeldung bzw. verspäteten Meldung entstehenden Mehrkosten sind vom Arzt zu bezahlen;
- deutlich lesbares Ausfüllen des Datenblattes und der Honorarnote verkürzt die Bearbeitungszeit und verhilft Ihnen schneller zu Ihrem Geld.
Der Ordnung halber möchten wir anmerken, dass die Mahn- und Inkassostelle nicht für die Einbringung von ausstehenden Honoraren bei privaten Krankenversicherungen zuständig ist, sowie nicht die Eintreibung von Leistungen von Instituten oder andere Honorareintreibungen vornehmen kann ( zB, Mieteinnahmen von Ärzten)
Das Informationsblatt der Rechtsanwaltskanzlei Heller § Gahler sowie das Datenblatt für Mahnung / Klage und die Vollmacht stehen Ihnen auch zum Downloaden zur Verfügung.
Füllen Sie die Formulare gut leserlich aus und faxen oder mailen Sie diese an die Rechtsanwaltskanzlei Heller § Gahler, 1030 Wien, Marokkanergasse 21/11, Tel. 713 70 11, Fax 713 38 11, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
Downloads:



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