Tarife der Wiener Gebietskrankenkasse
Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes ist die Wiener Gebietskrankenkasse verpflichtet allen ihren Versicherten nach der Konsultation eines Wahlarztes 80 % dessen zu vergüten, was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen hätte müssen, hätte der Patient einen Vertragsarzt aufgesucht.
Die folgende Tarifübersicht soll für die Wahlärzte und ihre Patienten eine Übersicht darstellen, wie hoch diese Rückersätze sind, die der Patient nach Vorlage einer saldierten und bezahlten Honorarnote des Wahlarztes erhält. Diese Wahlarzttarife entsprechen daher der Höhe nach 80 % der jeweiligen Honoraransätze der Tarife für die Kassenvertragsärzte. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Wahlärzte in ihrer Honorargestaltung keinen Tarifbegrenzungen unterliegen und berechtigt sind ein angemessenes Honorar für ihre Leistungen zu fordern. Die WGKK ist aber nur verpflichtet die im folgenden als Wahlarzttarife angeführten Leistungen dem Patienten zu refundieren.
Eine Besonderheit für Allgemeinmediziner und allg. Fachärzte (nicht Zuweisungsfächer und Phys. Medizin) gilt hinsichtlich der Fallpauschale. Hier wird für jede Ordination ein Betrag von € 7,18 maximal € 14,36 (also für zwei Ordinationen) an den Patienten als Rückersatz ausgezahlt.
Hinsichtlich Versicherter der Betriebskrankenkassen gelten die für die WGKK ausgewiesen Rückersätze. Hinsichtlich anderer Versicherter anderer Gebietskrankenkassen ist zu raten, sich bei den jeweiligen Landesärztekammern über die aktuellen Honorarordnungen, die die Basis für den Rückersatz darstellen, zu erkundigen.
Die Tarife können Sie ersehen, wenn Sie im linken Menu auf "Punktewerte Krankenkassen" und dann auf "KFA" klicken.
Downloads:
| Titel | |
| Wahlarzt-Honorarnote | (DOC) |
| Honorarordnung (NOGKK) | |
| Limitierte Leistungen (NOGKK) | |
| VU - Vorsorge-Untersuchungstarife - gültig ab 1.10.2005 | |
| Mutter-Kind-Pass-Untersuchungstarife | |
| Rückersätze für Patienten bei Wahlärzten: | |
| Rückersätze für allgemeinmedizinische Leistungen BVA - gültig ab 1.4.2011 | |
| Rückersätze für allgemeinmedizinische Leistungen VAEB - gültig ab 1.4.2013 | |
| Rückersätze für allgemeinmedizinische Leistungen SVA - gültig ab 1.1.2012 | |
| Rückersätze für allgemeinmedizinische Leistungen WGKK (FÄ) - gültig ab 1.4.2012 | |
| Rückersätze für allgemeinmedizinische Leistungen WGKK (ÄfA) - gültig ab 1.4.2012 |
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