Alles zum Thema Kassenplanstellen
Aufgrund einer Verordnung des Gesundheitsministers vom Dezember 2002 wurde das Invertragnahmeverfahren bei der Wiener GKK im Jahre 2003 völlig neu gestaltet. Verordnung zum Downloaden
Voraussetzung für eine Invertragnahme bei der Gebietskrankenkasse ist – ausnahmslos - eine Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle.
Prinzipiell werden zwei Arten von Stellen unterschieden: neue Stellen oder bestehende Stellen. Von einer neuen Stelle spricht man, wenn die ausgeschriebene Stelle zuvor von keinem Vertragsarzt besetzt war. Bei der Übernahme einer bestehenden Stelle hingegen war die Stelle zuvor von einem Vertragsarzt besetzt, der seine vertragsärztliche Tätigkeit beendet.
Aufgrund diverser Fristen und des Verfahrens ist damit zu rechnen, dass das Verfahren zur Bewerbung einer Kassenplanstelle insgesamt in etwa zwei Quartale andauern wird. Deshalb ist es wesentlich, bereits sehr früh und vor allem rechtzeitig die Aufgabe einer kassenärztlichen Tätigkeit zu planen.Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dieser Rubrik:
Reihungskriterien-Verordnung, diverse Formulare, Richtlinien zur Invertragnahme, Interessentenlisten und Ausschreibungen der Kassenplanstellen.


