Seit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (1.1.2006) ist die gesetzliche Situation die, dass bestehende Arztpraxen nur dann nicht barrierefrei sein müssen, wenn die erforderlichen Maßnahmen für die barrierefreie Ausgestaltung wirtschaftlich unzumutbar sind (www.gleichstellung.at/rechte/bgstg.php). Fördermöglichkeiten des Bundes sind in die Beurteilung mit einzubeziehen. Die Ärztekammer für Wien arbeitet aus diesem Grund bereits seit längerem mit dem Behindertenberatungszentrum BIZEPS zusammen. Bei etwaigen Fragen bezüglich Ordinationsumbauten oder Ordinationsvermessungen stehen Ihnen Veronika Pichler und DSA Manfred Srb von BIZEPS unter Tel. 01/5238921-25 DW oder via E-Mail
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dienstags bis donnerstags von 10.00 bis 15.00 Uhr bzw. freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich begrüßt die Ärztekammer für Wien, dass neue Kassen- und Wahlarztpraxen barrierefrei sein sollen, jedoch nur, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Wenn auch die Ordination nicht generell barrierefrei adaptiert werden kann, sollte man zumindest versuchen, einzelne Elemente barrierefrei zu gestalten. Mindeststandards sowie Informationen und Bezugsquellen zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Ordination sowie weiteres von BIZEPS zusammengestellte Informationsmaterial finden Sie unten angeführt. |