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Lehrpraxis - Was ist das?


Ein Arzt mit Jus Practicandi ist noch lange kein Hausarzt!

Auf der Uni lernt man von Krankheiten und Organen: Während der Universitätsausbildung wird der Medizinstudent von Spezialisten diverser Fachdisziplinen über diverse Teilgebiete der Medizin unterrichtet. Gleich zu Beginn lernt er, den Menschen in Teile zu zerlegen , er lernt von Krankheiten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, von Operationen, Theorien etc . Es wird ihm eine Fülle von Puzzlesteinen medizinischen Wissens, geordnet nach Fachdisziplinen angeboten. Den Menschen als Ganzes sieht er kaum, noch kann er sich mit diesem näher beschäftigen.

Seltene Morbus (etwa der M. Waldenström, der in 10 Praktikerleben vielleicht 1x gesehen wird), werden auf der Universität mit der gleichen Gewichtung serviert wie etwa die Arteriosklerose oder der Heuschnupfen.

Im Spital behandelt man "Fälle"

Während des Turnus (soferne der Kollege nicht vom Bürokratismus erschlagen wird) lernt er vom Blinddarm auf Zimmer 3 und vom Nierenversagen auf Station C. Den Menschen als Ganzheit zu erleben, gibt es weder Gelegenheit noch Zeit.

Die Patienten auf den diversen Abteilungen sind ein höchst selektiertes Klientel. Normalerweise sieht man hier die Patienten, die von den Betreuern der ersten Ebene des Gesundheitssystems (Hausärzte, niedergelassene Fachärzte )versorgt werden, nicht oder höchst selten und dann in einem Zustand, der sich von dem des ambulanten Bereiches deutlich unterscheidet.

Man kann es auch so auf den Punkt bringen: Die Ausbildung des Turnusarztes im Krankenhaus erfolgt an gerade den 5-10% der Patienten, die später vom niedergelassener Arzt an Krankenhäuser delegiert werden. Die 90% der Beratungsursachen, die später sein tägliches Brot darstellen werden, sieht bzw. betreut er im Krankenhaus NICHT.

Ein etwas bunteres Bild an Patienten (und Beratungsursachen) erlebt der Turnusarzt in Spitalsambulanzen, jedoch ist auch hier das Klientel in der Regel vorselektiert, die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten sind ganz andere als in der freien Praxis, viele wichtige Ausbildungsinhalte für die zukünftige Hausarzttätigkeit können hier nicht vermittelt werden.

Die Ausbildungsordnung in Österreich (und das ist in Europa einzigartig!), sieht zweierlei verschiedene Ausbildungswege zum Arzt für Allgemeinmedizin vor: Die eine via Ambulanzen / Ambulatorien mit weniger Ausbildungsinhalten und die andere via niedergelassene Hausärzte mit mehr Ausbildungsinhalten (siehe unten).

Wie weit diese nicht-EU-konforme Vorgangsweise international anerkannt werden wird, ist noch offen!

Ein Arzt, der nie in der freien Praxis gearbeitet hat, hat keine Ahnung vom Hausarztberuf! Es ist undenkbar, einen Arzt mit Jus practicandi einem Hausarzt gleichzusetzen. Internationale Studien beweisen, daß es etwa 7 Jahre dauert, bis ein Arzt nach seiner Niederlassung wirklich wie ein Hausarzt handelt, bis er sich von den Ritualen der Spitalstätigkeit auf die Erfordernisse des Haus- und Familienarztes umgestellt hat.

Was lernt man in der Lehrpraxis?

Das Ganze ist nicht die Summe seiner Teile!
Das Ganze ist mehr als die Summe aller Teile und mit dem Erlernen verschiedener Fachdisziplinen im Studium und im Turnus ist man keinesfalls kompetent im Fach Allgemeinmedizin.
Um diesem Problem zu begegnen, begannen engagierte Praktische Ärzte vor über 20 Jahren Lehrpraxen zu führen. Seit einigen Jahren ist diese Ausbildungsform verpflichtend im Gesetz verankert und es gibt nun Lehrpraxen bei Allgemein- und Fachärzten.

Die ideale Ausbildung zum Hausarzt erfährt man in der Lehrpraxis
Die Lehrpraxis bietet die Möglichkeit, das Arbeitsgebiet der Allgemeinmedizin hautnah vor Ort zu erfahren. Hier lernt man das Krankengut kennen, mit dem man es später einmal zu tun hat, man hat Gelegenheit, das Spektrum, die Arbeitsbedingungen der freien Praxis und des Kassensystems kennen zu lernen. Hier wird man erfahren, daß im Gegensatz zum Krankenhaus - in dem der Patient im Wesentlichen behandelt wird - es in der Praxis so ist, daß der Patient in der Regel motiviert werden muß, selbst Schritte für die Diagnostik und Therapie mit der entsprechenden Compliance sowie für Vorbeugungsmaßnahmen zu unternehmen.

Im Gegensatz zum Krankenhaus herrschen hier die Gesetze des freien Marktes. Wer unfreundlich zu seinen Patienten ist, wer arrogant und nicht fähig ist, die Sprache seines Klientels zu sprechen, wird Schiffbruch erleiden.

Schüler- Lehrerverhältnis 1:1
Weiters ist in der Lehrpraxis beim niedergelassenen Arzt in der Regel das schlechthin optimale Lehrer- Schülerverhältnis von 1:1 gegeben.

Die Lehrpraxis sollte nicht in Ambulanzen absolviert werden!
Unten wird der Unterschied der Lehrinhalte - wie es die Ausbildungsordnung vorsieht - zwischen der Ausbildung in Lehrpraxen und Lehrambulatorien / Lehrambulanzen dargestellt. Die Lehrinhalte, die (im Gegensatz zur Lehrpraxis) in Lehrambulanzen NICHT vermittelt werden müssen, kursiv geschrieben.

Wie deutlich erkennbar, fehlen ganz wesentliche Bestandteile des hausärztlichen Spektrums bei der Ausbildung in Lehrambulatorien.
Die ursprüngliche Idee der Lehrpraxis ist also bei der Ambulanzausbildung völlig verloren gegangen.

Rasterzeugnis - Ausbildungsinhalte im Lehrambulatorium:

  1. allgemeinärztliche Diagnostik und Therapie,
    Vorfelddiagnostik,
    Anamnese,
    Diagnostik samt Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes,
    Siebfunktion und Verteilerfunktion durch Kontaktaufnahme mit dem Patienten,
    Erkennung von gefährlichen Krankheitsverläufen, Grenzen der Kompetenz,
    gezielte Überweisung, Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten,
    Abwägen der medizinischen und sozialen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung,
    medizinische Hauskrankenpflege,
    Kenntnis der einschlägigen Gesetze und Verordnungen,
    Verordnungsgrundsätze,
    Therapiegrundsätze, insbesondere symptomorientierte Soforttherapie,
    Patienteninformation,
    ärztliches Gespräch,
    Notfallversorgung, insbesondere Schockbekämpfung,
    chirurgische Maßnahmen,
    Langzeitbehandlung,
    Multimorbidität,
    Integrationsmaßnahmen hinsichtlich rechtlicher und sozialer Maßnahmen,
    Organisation der häuslichen Pflegegruppe bei Schwerkranken und Bettlägrigen unter Berücksichtigung der Familiendynamik,
    Koordinationsfunktion hinsichtlich der Steuerung der gesamten Diagnostik und Therapie, Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander zwischen den Patienten und anderen beteiligten Fachärzten;
  2. Aufgaben im sozialen Bereich, insbesondere
    Erkennung und Behandlung von arbeits- und umweltbedingten Erkrankungen,
    Beurteilung des Gesundheits- und Krankheitszustandes, versicherungsrechtliche Fragen, Meldung eines begründeten Verdachts einer Berufskrankheit, Familienplanung, Impfungen, Mutter-Kindpaß-Untersuchungen, Gesundheitsberatung und gesundheitliche Aufklärung,
    primäre Prävention,
    secundäre Prävention,
    Rehabilitation;
  3. multidisziplinäre Koordination und Kooperation, insbesondere Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation, Zusammenarbeit mit Fachärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe;
  4. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial- Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde.
  5. Kenntnisse in Geriatrie
  6. Kenntnisse in allgemeinmedizinischer Betreuung behinderter Menschen
  7. Kenntnisse in palliativmedizinischer Versorgung
  8. Kenntnisse der für die Ausübung des ärztlichen Berufes eingschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde
    • System des österreichischen Gesundheitswesens und des Sozialversicherungssystems
    • Rechtliche Grundlagen der Dokumentation und der Arzthaftung
    • Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen
  9. Fachspezifische Betreuung behinderter Menschen


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