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Wie kommt man zu einer Förderung



Aktuelle Infos

Laut Bundesministerium für Gesundheit wurden für den Bereich Wien Fördermittel für 25 Lehrpraxen à 6 Monate für das Jahr 2010 zur Verfügung gestellt. 

Als wesentliches Entscheidungskriterium wäre zu berücksichtigen, dass Ansuchen von Turnusärzten, die am Ende der Ausbildung stehen, bevorzugt zu behandeln sind.

Sonderrichtlinien

Sonderrichtlinien betreffend die Förderung von Lehrpraxen auf Grund § 40 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl.Nr. II Br. 51/2004 (gültig ab 1.2.2006).

Sonderrichtlinien zum Downloaden

Ansuchen um Gewährung einer Förderung

Antragsteller ist die Lehrpraxis bzw. der Lehrpraxisinhaber, die/der den Turnusarzt einstellt, also eine als Lehrpraxis anerkannte Ordination eines Arztes für Allgemeinmedizin oder Facharztes.

Insgesamt sind 12 Monate Lehrpraxis für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt anrechenbar; aber nur für maximal 6 Monate kann eine Förderung gewährt werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.

Ansuchen um Gewährung einer Förderung zum Downloaden

Voraussetzungen für die Förderung

  • Der Turnusarzt muß Staatsangehöriger einer der Vertragsparteien der Europäischen Union sein.
  • Die Entlohnung des Turnusarztes muß mit mindestens € 1.091,- pro Monat im Dienstvertrag vereinbart sein.
  • Förderungsmittel wurden für den jeweiligen Turnusarzt noch nicht oder nicht zur Gänze in Anspruch genommen.
  • Die Ausbildungszeit muss jeweils mindestens 3 Monate betragen.
  • Beginn und Ende der Tätigkeit kann nur der Erste (bzw. letzte Tag) eines Monats sein.
  • Ein Angestelltenverhältnis mit mindestens 35 Wochenstunden (also Vollbeschäftigung) ist Bedingung.
  • Teilzeitbeschäftigung wird nicht gefördert. In der Lehrpraxis darf nur 1 Turnusarzt ausgebildet werden.
Einbringung des Förderungsansuchens:
Der Lehrpraxisinhaber muss mindestens 7 Wochen vor Beginn der Ausbildung im Lehrpraxisreferat der Ärztekammer für Wien um Gewährung der Förderung ansuchen.
Notwendige Unterlagen, die dem Förderungsansuchen anzuschließen sind:
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Turnusarztes
  • Promotionsurkunde des Turnusarztes
  • Dienstvertrag zwischen Lehrpraxisinhaber und Turnusarzt
  • Zeugnisse in Kopie über die bereits absolvierten Turnuszeiten (unbedingt für jene Turnusärzte, die sich in den letzten 6 Monaten ihrer Ausbildung befinden)
Beendigung der geförderten Lehrpraxis

Innerhalb von drei Wochen muss vom Lehrpraxisinhaber dem Lehrpraxisreferat der jeweiligen Ärztekammer die Kopie des Rasterzeugnisses des Turnusarztes, sowie die An- und Abmeldung der Wiener Gebietskrankenkasse im Original zugemittelt werden, da sonst keine Entlastung des Bundesministeriums erfolgt.


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