Betriebsübergang
Das Formular Kassenadministration
Erreichbarkeiten und Einsatzbereitschaft
Betriebsübergang bei Ordinationen
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 4. September 1996, 18 Cga 170/95s, festgestellt, daß § 3 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) auch bei der Ordinationsübergabe gilt. Was bedeutet das? Nach § 3 Abs.1 AVRAG hat der Übernehmer eines Betriebes die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse der Ordinationsangestellten mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. |

