Betriebsübergang
Das Formular Kassenadministration
Erreichbarkeiten und Einsatzbereitschaft
Eine Information der Sektion Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Bei diesen Kassen (also Gebietskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.) gibt es sehr viele verschiedene Formulare. Sie werden diese Formulare bei der Einschulung in der WGKK erhalten und auch deren Verwendung erklärt bekommen.
Die Sektion hofft, dass in Kürze das Formularwesen mit der GKK auch sehr vereinfacht wird!!
Was zu beachten ist:
Um gültig zu sein, muß jedes von Ihnen ausgestellte Formular enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsjahr des Patienten
- Inhalt (Medikamente oder Verordnung oder Bestätigung...)
- Name, Datum, Stempel des Arztes.
Es bewährt sich die Unterscheidung in häufig und selten verwendete Formulare.
Die Überweisung an einen Facharztkollegen, ausnahmsweise an praktische Ärzte (Gründe dafür: Domizilwechsel, 1.Hilfe).
Auf der Überweisung findet sich (mindestens):
- Name, Geburtsjahrdes Patienten
- Fachrichtung (zu der Sie überweisen wollen)
- Grund ("Stenocardie, EKG beiliegend; bitte um Therapie")
- Datum, Stempel,DATUM, STEMPEL, UNTERSCHRIFT
BB) Die Verordnung
Die Verordnung für Heilbehelfe oder EEG.Außer den bereits bekannten Charakteristika (Name, Geburtsjahr, Datum, Stempel) muß die Verordnung auch die DIAGNOSE enthalten.
Diese Diagnose sollte die Verordnung begründen (z.B.: "Diagnose: Senkspreizfuss beidseits, Verordnung: 1 Paar Modelleinlagen.")
Drei weitere Varianten der Verordungsscheine sind:
BBA) Die Verordnung von physikalischer Therapie
Hier verordnen Sie Ihrem Patienten genau definierte physikalische Behandlungen.
(Sie können ihren Patienten auch mit Überweisungsschein zum Facharzt für Phys.Therapie schicken ist standespolitisch sinnvoller: Fachärzte sind Mitglieder der Ärztekammer, phys. Institute meistens nicht).
BBB) Die Laborzuweisung
BBC) die Röntgenzuweisung
Sie weisen damit zwei Fachkollegen an, bestimmte Untersuchungen an Ihrem Patienten durchzuführen, die detailiert angegeben werden müssen.
Obwohl es eigene EKG-Zuweisungen gibt, wird es toleriert wenn Sie auf der normalen Labor-Zuweisung schreiben: "EKG + BWA erbeten"
Es gibt ein Formular, dessen Handling ein gewisses subtiles Fingerspitzengefühl erfordert: Die Krankenstandsbestätigung.
Die Krankenstandsbestätigung, umgangssprachlich auch "die Krankmeldung".
Dieses rosa Durchschreibformular (mit zwei weissen Durchschlägen) muß von Ihnen vollständig ausgefüllt sein.
Ausstellungsdatum: das ist (fast) immer heute.
Krankenkasse: Häufig eine Quelle von gewohnheitsmäßigem "WGKK" obwohl eine andere Krankenkasse zuständig ist (z.B. NÖGK). Dieser Fehler zählt zu den unangenehmen.
Familienname, Vorname: stimmt meistens.
Versicherungsnummer-Geburtsdatum: stimmt häufig. Fehler an dieser Stelle sind meistens harmlos.
Adresse: ist dort, wo sich der Patient während des Krankenstandes tatsächlich aufhält!!!
Dienstgeber-Diensstelle: Name, Bezirk genügen.
Arbeitsunfähigigkeit ab: Der sensible Bereich. Die Arbeitsunfähigkeit darf nur ab dem Zeitpunkt bestätigt werden, an dem Sie durch die Untersuchung des Patienten eine solche festgestellt haben!
Rückdatierungen sind nur um EINEN Tag zulässig!!! (z.B.: Pat. fiebert Montag. Hausbesuch/Untersuchung, Krankmeldung am Dienstag).
Ausnahme: Nach Spitalsaufenthalt. Der Tag nach der Entlassung ist erster Tag der Arbeitsunfähigkeit, obwohl die Untersuchung später stattfindet (bis zu 10 Tage).
Alle anderen Gründe ("Ich bin seit Montag zu Hause", "drei Tage darf man ohne Krankmeldung zu Hause bleiben" etc., sind nicht stichhaltig.
Es gibt eine Möglichkeit, die GK um Rückdatierung zu "ersuchen". Auf dem ersten Durchschlag findet sich rechts oben ein dafür vorgesehenes Feld, auf das Sie eine Erklärung schreiben müssen (Arzt nicht mehr erreicht, zu übel zum telefonieren) Machen Sie dem Patienten zuliebe auch auf dem rosa Schein einen entsprechenden Vermerk. Erziehen Sie Ihre Patienten, diesen Vorgang möglichst zu vermeiden (Ausstellungsdatum = Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit).
Die Diagnose kommt auf dem ersten Durchschlag in jenen Bereich, der vorne am rosa Schein zensuriert ist.
Das Wiederbestelldatum soll mit der von Ihnen gestellten Diagnose korrellieren.
Handelt es sich nach Ihrem Dafürhalten um "Arbeitsunfall-, Berufskrankheit oder Fremdverschulden", dann haken Sie die entsprechenden Optionen an und legen, für sich selber einen möglichst genauen Status an!! Nach einiger Zeit, meist dann wenn Sie den Fall vergessen haben, kommt die Anfrage (von Rechtsanwälten, Gericht, Versicherungen...), und Ahnungslosigkeit ist in der Medizin immer schlecht.
Die Ausgehzeit ist mit drei Stunden limitiert (vormittag oder nachmittag). Es liegt an Ihnen und Ihren Kontakten zur Gruppenstelle der GKK, ob der Vermerk "Ausgehzeit: zum Arzt" den gewünschten Erfolg bringt.
Der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit: ist der letzte Tag an dem der Pat. zu Hause ist. Häufigste Fehler: Freitag "abgeschrieben"(= letzter Tag), der Patient hat aber einen Job, an dem er samstags arbeitet.
Nach Kuraufenthalten bedarf die Krankmeldung der bezirksärztlichen Bewilligung der GKK.
Stellen Sie nie Duplikate der Krankmeldung aus!
Wenn der Kontrollarzt Ihren Patienten abgeschrieben hat, dürfen Sie ihn NICHT am nächsten Tag wieder krankschreiben!
Die GK beruft fallweise Patienten zum Kontrollarzt ein.
Das wohl häufigste Formular, einheitlich für alle Krankenkassen gestaltet und EDV-gerecht mit Arztnummer und laufender Nummer versehen.
- Krankenkasse, Name und Geburtsjahr identifizieren den Patienten.
- Rezeptnummer, Datum, Stempel und Unterschift identifizieren den Arzt.
Im Rezepturraum können Sie entsprechend Ihren therapeutischen Vorstellungen schalten und walten, sofern Sie die Richtlinien für die ökonomische Verschreibweise beachten.
Wenn Sie folgende Aspekte bedenken, sollte es Ihnen möglich sein, Ihre Patienten ausreichend zu behandeln:
- Will Ich dieses Medikament verordnen?
- Will ich dieses Medikament heute verordnen?
- Habe ich diagnostiziert, was ich behandle?
- Wie lange (noch) werde ich dieses Medikament verabreichen?
- Wann habe ich dasselbe zuletzt bei diesem Patienten rezeptiert?
- Gibt es ein gleich gutes, billigeres Medikament?
In abgewandelter Form müssen Sie diese Fragen auch der Krankenkasse beantworten können.
Stellen Sie niemals Rezepte ohne Datum aus!
Klären Sie mit Ihren Apotheken, daß "Einsetzten" während Ihres Urlaubs dem Patienten nichts bringt.
Stellen Sie keine Duplikate, keine rückdatierten und keine Rezepte für Patienten, die nicht Ihre sind (Mutter in Bosnien, Onkel in Ägypten) aus!
Der zweite Stempel:
Bei Medikamenten und Heilbehelfen gibt es schon seit einigen Jahren einen Selbstbehalt. Entweder in der Form der Rezeptgebühr oder als Kostenanteil bei Heilbehelfen. (Verordnung).
Der zweite Stempel auf dem Rezept oder auf der Verordnung befreit den Patienten von der Zahlungspflicht.
Als Berechtigungsnachweis gilt entweder der entsprechend gekennzeichnete Krankenschein ("Rezeptgebührenfrei") oder die Bestätigung der jeweiligen Krankenkasse (Limitiert bis...).
Es könnte unter Umständen bei zu großzügiger Stempelei ein Regreßanspruch an sie entstehen.
Die selten verwendeten Formulare:
sollen nicht im einzelnen besprochen werden. Wer sich mit Überweisungen, Rezepten, Laborzuweisungen zurechtfindet, der schafft auch eine Mutterschutzbestätigung oder einen Ersatzpatientenschein, Kuranträge sind etwas mühsam, mit einem guten Spitalsbefund geht es leichter.
Der Spitalszettel:
Wenn Sie einen Patienten ins Krankenhaus einweisen müssen, dann benützen Sie den Spitalszettel.
Sorgen Sie, wenn möglich, selber dafür, daß ein Bett zur Verfügung steht.
Eine Zusage der Bettenzentrale über die Geheimnummer 713 55 73 mit dem Vermerk KBRS ist sehr einfach, die Patienten werden auch gleich abgeholt, wenn Sie dies wünschen.
Unberührt davon, bleibt natürlich die Berufung des Rettungsdienstes unter 144 bei unmittelbarer Lebensgefahr.
Das geht auch ohne Spitalzettel.
Die kleinen Kassen
Ein großer Vorteil, den diese Versicherungen (BVA,KFA,SVA,VA) bieten, besteht in der Einfachheit der Formulare
Das Rezept
Der Krankenschein
Der Kurantrag
Diverse Bestätigungen (je nach Dienststellen unterschiedlich)
Die Krankenstandsmeldung (nur bei VA)
- oft hat jede Bundes- oder Gemeindedienststelle ein eigenes Zettelchen
Mehr gibt es nicht.
Der Krankenschein bei den "Kleinen Kassen" gilt
a) als Abrechnungsbeleg für Ihr Honorar
b) als Überweisungsschein
c) als Verordnungsschein (Labor, Röntgen, Physikal. Therpie, Bandagist...)
Falls der Patient keinen Krankenschein mithat, können Sie sich einen Ersatzbehandlungsschein ausstellen, diese erhalten Sie beim jeweiligen Sozialversicherer.
Was bekommt man am Gesundheitsamt (MA 15 )?
Suchtgiftrezepte (Einzel- und Dauersuchtgiftverordnungen - Ärzteausweis mitnehmen), geht auch per Post
Spitalszettel
Notfallskarten (inkl. Impfausweise)
Mutter-Kind-Pässe
Behandlungsschein (für Verstorbene, die Ihre Patienten waren)
Alle anderen Drucksorten beziehen Sie bei den Krankenkassen. Auch für diese Anforderung gibt es bei der GK ein eigenes Formular.
Bei plötzlichen Engpässen bitten Sie Ihre ärztlichen Nachbarn (oder die WGKK) um Hilfe.
Nur Rezepte sind nicht ausleihbar (Arztnummer).
Jedes von Ihnen unterschriebene Formular kann Gegenstand einer Anfrage werden, daher gehen Sie sorgfältig und gewissenhaft damit um.
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