Arbeitsmedizin ist - wie Innere Medizin, Chirurgie etc. - eine eigene medizinische Fachdisziplin. Seit dem Jahr 1995 gibt es auch in Österreich eine Verordnung über die Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin.
Das Grundprinzip der Arbeitsmedizin besteht in der Erhaltung der Gesundheit und des geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmer im höchstmöglichen Ausmaß.
Zwei Ziele werden damit erreicht: einerseits die Steigerung der Lebensqualität für den Einzelnen, anderseits der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer für den Betrieb.
Daraus resultiert die soziale, volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Arbeitsmedizin.
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, das Verhältnis zwischen Mensch und Arbeit zu harmonisieren. Durch präventive und hygienische Maßnahmen sind Schäden an Leben und Gesundheit zu verhüten.
Zur Erreichung dieses Zieles ist es Aufgabe der Arbeitsmedizin
- zu verhindern, dass die Arbeitnehmer infolge ihrer Arbeitsbedingungen in irgendeiner Weise an ihrer Gesundheit Schaden nehmen.
- den einzelnen Arbeitnehmer einer Beschäftigung zuzuführen, die seiner physiologischen und psychologischen Eignung entspricht, und ihm diese Beschäftigung zu erhalten.
- das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmer in allen Berufen im größtmöglichen Ausmaß zu fördern und aufrecht zu erhalten.
Arbeitsmedizin ist die Lehre von den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen , seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Sie beruht auf dem Studium der physischen und psychischen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt. Diese Reaktionen werden mit modernen Methoden objektiviert und quantifiziert. Die arbeitsbedingten Gesundheitsschäden müssen aufgedeckt werden. Bereits aufgetretenen gesundheitlichen Störungen aller Art muss durch den Einsatz moderner Früh- und Feindiagnostik und umfassender Therapie in Praxis und Klinik entgegengewirkt werden. Dem Geschädigten ist durch Rehabilitation die Wiederanpassung an seine Arbeitsumwelt zu erleichtern. Zumindest ist aber für ihn durch objektive und sachkundige Wertung und fachgerechte Begutachtung eine entsprechende Entschädigung zu erwirken.

