Das Referat für Betriebsärzte und Arbeitsmedizin der Ärztekammer für Wien bemüht sich seit vielen Jahren ArbeitsmedizinerInnen bei der Suche nach einer arbeitsmedizinischen Tätigkeit behilflich zu sein. Wurde anfänglich nur eine Liste der Interessenten für einen Betriebsarztposten im Referat angelegt, so dürfen wir Ihnen hiermit mitteilen, dass im Referat schon länger eine JOBBÖRSE betrieben wird. Es haben mit Stichtag 15.07.2004 96 Kolleginnen und Kollegen ihr Interesse für eine arbeitsmedizinische Tätigkeit bekundet.
Die Schlüsselzahl, ab der an einer Arbeitsstätte eine arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten ist, ist per 1.1.1996 auf 151, sowie per 1.1.1997 auf 101, per 1.1.1998 auf 50, per 1.1.1999 auf 10 sowie ab 1.1.2000 auf 1 Dienstnehmer/innen (Art.VI-ASchG.) gesenkt worden. Der theoretisch damit stark gestiegene Bedarf an ArbeitsmedizinerInnen hat das Referat veranlasst, eine Information an die Interessenvertretungen.
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Wien Arbeitsinspektorat Wien, NÖ und Bgld. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin, Vereinigung Österreichischer Industrieller, Wirtschaftskammer Wien, Zentrales Arbeitsinspektorat zu schicken.
Wurden früher die interessierten Kolleginnen und Kollegen nach Angabe ihres Einsatzwunsches und eventuell nach dem Standort ihrer Ordination vom Referat über eine vakante Betriebsarztstelle informiert, so werden seit 1996 alle Anfragen von Betrieben an alle Interessenten der Jobbörse verschickt.
Durch die Jobbörse werden sowohl Betrieben Arbeitsmediziner vermittelt als auch den interessierten ArbeitsmedizinerInnen Informationen über suchende Firmen mitgeteilt.
Die Vermittlung von ArbeitsmedizinerInnen über unser Referat erfolgt folgendermaßen:
- schriftliche Anfrage des Betriebes an das Referat für Betriebsärzte und Arbeitsmedizin der Ärztekammer für Wien, 1010 Wien, Weihburgg.10-12, mit Angabe der Anzahl der Einsatzstunden und ArbeitnehmerInnen, Angabe einer Kontaktperson im Betrieb mit Telefonnummer bzw. Faxnummer.
- Das Referat leitet Ihre Anfrage dann an alle ArbeitsmedizinerInnen der Jobbörse weiter.
- Interessierte ArbeitsmedizinerInnen setzen sich dann mit der Kontaktperson in Verbindung.
Eine andere Vorgangsweise als die beschriebene (z.B. Versendung von Ärzte-Listen an Betriebe) ist nicht möglich.
Wir gehen davon aus, dass die Honorierung der ArbeitsmedizinerInnen nach dem von der Österreichischen Ärztekammer herausgegebenen Mindesthonorar-Empfehlungen für externe ArbeitsmedizinerInnen, die im Rahmen eines Betreuungsvertrages tätig sind, erfolgt. Dies wird den anfragenden Firmen nahegelegt. Im Interesse aller ArbeitsmedizinerInnen wird davon abgeraten, Verträge mit Honorarsätzen, die deutlich unter diesen Empfehlungstarifen liegen, für die selbständige betriebsärztliche Tätigkeit abzuschließen.
Ausgebildete ArbeitsmedizinerInnen, die eine Beschäftigung in einem Betrieb suchen, können sich in die Interessentenliste der Jobbörse eintragen lassen. Mit der Eintragung in diese Liste geben die Kolleginnen und Kollegen automatisch Ihr Einverständnis zur Weitergabe der Daten an interessierte Firmen.
Wir wollen aber aufmerksam machen, dass in den letzten Jahren die Anfragen von Firmen sehr stark zurückgegangen sind.
| Titel | |
| Anforderungsprofil des/der Arbeitsmediziners/in | |
| Stellenbeschreibung des/der Arbeitsmediziners/in im KAV |
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