Ausbildung zum Arbeitsmediziner
Aufgabe und Ziel des Arbeitsmediziners ist es, gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren in betrieblichen Geschehen zu erkennen, zu bewerten und mit dem Einsatz des entsprechenden Fachwissens für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu sorgen. Die Arbeitsmedizin soll dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer nur solche Tätigkeiten durchführt, die für ihn unter Berücksichtigung seines individuellen Gesundheitszustandes keine physische oder psychische Gefährdung darstellen.
Voraussetzung für die Übernahme einer arbeitsmedizinischen Tätigkeit sind das ius practicandi oder eine abgeschlossene Facharzt-Ausbildung sowie die Absolvierung der 12-wöchigen Ausbildung an einer Akademie für Arbeitsmedizin.
Es handelt sich hierbei um eine Ausbildung mit intensivem Praxisbezug, durch Projektarbeiten wird ein selbständiges praxisorientiertes Erwerben von Kenntnissen und Fähigkeiten in medizinischen und nichtmedizinischen Disziplinen forciert.
Die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin hat 2002 den arbeitsmedizinischen Grundlagenlehrgang inhaltlich und didaktisch vollkommen neu konzipiert. Neben einer verstärkten Berücksichtigung psycho-mentaler Anforderungen wird großes Gewicht auf Prozessorientierung gelegt, um die Umsetzungskompetenz der Absolventen zu erhöhen. Durch die Einbeziehung von Ausbildungsstellen in Form von "Computer-Based-Learning" (CBL) zur Vermittlung von ausschließlich wissensorientierten Inhalten soll den Teilnehmern der Besuch der Ausbildung erleichtert werden. Für Ärzte, die die Ausbildung bisher aus Zeitgründen nicht besuchen konnten, stellt das neue Konzept daher ein attraktives Angebot dar. Der erste Lehrgang wird ab März 2003 angeboten. Das neue Ausbildungskonzept wurde sehr gut angenommen und erfreut sich größter Beliebtheit.
Die Bedarfssituation an ArbeitsmedizinerInnen hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Gab es vor einigen Jahren noch viel zu wenig ArbeitsmedizinerInnen, so scheint der Markt derzeit fast gesättigt zu sein, wenn man die Erfüllung der Mindestpräventionszeiten nach dem ASchG betrachtet. Die Situation bei den Klein- und Mittelbetrieben, die ja die weitaus überwiegende Mehrheit der österreichischen Unternehmen stellen, sieht vielleicht besser aus. Dies auch durch die Tatsache, weil durch die neue Arbeitsmediziner-Ausbildung viele Zusatzqualifikationen vermittelt werden. In der Zukunft werden sich die ArbeitsmedizinerInnen nicht ausschließlich der Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung kümmern, sondern noch mehr um eine allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und die Förderung der Gesundheit werden neue Eckpunkte arbeitsmedizinischer Tätigkeit darstellen. Mentale Belastungen und Beanspruchungen, Organisationskultur, Managementsysteme oder neue technologische Entwicklungen werden künftig auch im Vordergrund stehen. Die Arbeitsmedizin wird eine Sonderform der Unternehmensberatung werden und Human Resources, Ökologisches Arbeiten, Bench Marking, etc. werden wichtige Inhalte arbeitsmedizinischen Denkens sein. Die Arbeitsmedizin wird zunehmend eine professionelle Dienstleistung sein.
Zuständige Ausbildungsstelle: Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin, 3400 Klosterneuburg, Kierlingerstr. 87, Telefon: 02243/24 31 10, Mo-Do 8.30-16.00 Uhr, Fr 8.30-14 Uhr. Siehe www.aam.at.
Dort erhalten Sie auch die neuesten Informationen über Termine/Anmeldungsmodalitäten, Veranstaltungsorte, Ausbildungsinhalte etc.
Die Gesamt-Kosten des neuen, ab 2003 laufenden Grundlagenlehrganges betragen € 6.530,--.
Arbeitsmedizinische Informationen allgemeiner und spezieller Art erhalten Sie auch an der Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin, Universitätsklinik für Innere Medizin IV des AKH der Stadt Wien, Telefon 40400/4701. Siehe www.univie.ac.at/Innere-Med-4/Arbeitsmedizin/.
Nachfolgende Informationen sind den Publikationen
- "Jahresbericht" der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin
- "Informationen" der österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin in Klosterneuburg
Diese Broschüren bzw. aktuelle Ausgaben können Sie telefonisch unter 02243/24 31 10 oder per E-mail This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it anfordern.
Sie enthalten unter vielem anderen Informationen über:
- 12-wöchigen arbeitsmedizinischen Grundlehrgang für Ärzte
- Bedarfsanalyse
- Ermächtigungsausbildung (§49-ASchG.)
- Fortbildung für Arbeitsmedizin
- Ausbildung zum arbeitsmedizinischen Assistenten
- Berufsbild / Lernzielkatalog
- Arbeitsmedizin – eine eigene medizinische Fachdisziplin
- Gesetzliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Versorgung
- 12-wöchige arbeitsmedizinische Ausbildung

