Berufsbild "Arbeitsmediziner"
Die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin hat in Zusammenarbeit mit einem Expertenteam im Jahr 1996 erstmalig ein umfangreiches Berufsbild des Arbeitsmediziners erarbeitet und publiziert.
Es beschreibt inhaltlich und methodisch die Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitsmediziners. Das Berufsbild stellt somit eine wichtige Orientierungshilfe sowohl für bereits aktive als auch für künftige Arbeitsmediziner dar.
Laut Berufsbild ist es Aufgabe des Arbeitsmediziners, gesundheits- und leistungsrelevante Faktoren im betrieblichen Geschehen zu erkennen, zu bewerten und mit dem Einsatz des entsprechenden Fachwissens für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu sorgen.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Arbeitsmediziners ist das arbeitsmedizinische Fachwissen, das er durch laufende Fortbildung auf dem neuesten Stand hält. Er kennt die relevanten Informationsquellen und kann mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und mit Arbeitnehmerschutzaufgaben betrauten Personen, aber auch mit außerbetrieblichen Institutionen, die für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich sind, kommunizieren.
Darüber hinaus braucht er Verständnis für die technologischen und ökonomischen Zusammenhänge, soziales Engagement und vor allem die innere Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Disziplinen, verbunden mit einer bestimmten Begabung für Technik.
Der Arbeitsmediziner ist fachkompetent in allen arbeitsmedizinischen Fragen, in seinen ärztlichen Handlungen weisungsfrei und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Er arbeitet sowohl eigenständig als auch in interdisziplinären Teams und vermittelt sein Wissen, seine Vorschläge und Ideen mit geeigneten Präsentationsmitteln den jeweiligen Ansprechpartnern.
Dazu muss der Arbeitsmediziner die organisatorischen und hierarchischen Strukturen des Unternehmens kennen und mit ihnen umgehen können. In administrativen und organisatorischen Belangen muss ein Einvernehmen mit der Betriebsleitung hergestellt werden.
Als unabhängiger, sachverständiger Berater steht er sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung zur Verfügung.
Das Berufsbild des Arbeitsmediziners wurde im Jahre 2001 von der österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin neu überarbeitet, siehe auch www.aam.at

