Die Arbeitsmedizin erlebte in den letzten Jahren einige Höhen und vielleicht auch Tiefen. Wie sehen Sie die Situation heute?
Das Inkrafttreten des ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes) mit 1. Jänner 1995 und die damit verbundene Verpflichtung der Betriebe, arbeitsmedizinische Betreuung nach dem sogenannten Stufenplan sicherzustellen brachte einen sehr positiven Schub. Leider wurde durch die mit 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Novelle des ASchG, die die Umsetzung des sogenannten Artikels VI regelt, die hoffnungsvolle Entwicklung wieder stark reduziert. Für die „Beratung“ von Betriebsstätten unter 50 Arbeitnehmer werden nur 25 - 50 Prozent der bis dahin üblichen Einsatzzeiten aufgewendet, die arbeitsmedizinische Betreuung wird auf „kurze“ Begehungen reduziert.
In der neuesten Novelle des ASchG vom 1.1.2002 wurden die Mindesteinsatzzeiten – die Präventionszeiten - für Betriebe über 50 Arbeitnehmer nun nochmals gesenkt.
Gibt es in diesem Zusammenhang in anderen Bereichen auch Positives zu berichten?
Ja, Verbesserungen wurden für die Arbeitsmedizin beim Vertrag zwischen ÖÄK und AUVA über die arbeitsmedizinische Betreuung von Kleinarbeitsstätten erreicht. Der seit 1999 geltende Vertrag wurde mit 1.9.2002 in allen Punkten überarbeitet und bringt den in diesem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen deutliche Verbesserungen sowohl in finanzieller als auch administrativer Hinsicht.
Können Sie die derzeit gültige Gesetzeslage über die arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben bzw. Arbeitsstätten erläutern?
Mit 1. Jänner 2002 trat das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANS-RG) in Kraft. Dieses Gesetz änderte das bisher geltende ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Das ANS-RG sieht folgende Regelung der Präventionszeiten, wie die ehemaligen Mindest-Einsatzzeiten nunmehr heißen, vor:
Die Prävention pro Kalenderjahr beträgt für Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen mit vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen (geringe körperliche Beanspruchung) mindestens 1,2 Stunden pro Arbeitnehmer, für Arbeitnehmer an sonstigen Arbeitsplätzen mindestens 1,5 Stunden pro Arbeitnehmer.
Von dieser Präventionszeit entfallen 40 Prozent auf Sicherheitsfachkräfte und 35 Prozent auf Arbeitsmediziner. Die restlichen 25 Prozent der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation zu vergeben. Vergeben wird die Zeit an sonstige Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen oder Arbeitspsychologen. Selbstverständlich können jedoch auch die Arbeitsmediziner oder Sicherheitsfachkräfte mit diesen 25 Prozent der Präventionszeit betraut werden.
Würde man davon ausgehen, dass tatsächlich nur 35 Prozent der Präventionszeit auf den Arbeitsmediziner entfallen, dann käme es de facto zu einer Verminderung der arbeitsmedizinischen Einsatzzeiten. Geht man jedoch davon aus, dass es dem Arbeitsmediziner in vielen Fällen gelingen wird, die frei zu vergebenden 25 Prozent der Präventionszeit für sich zu argumentieren, kann es im Idealfall sogar zu einer massiven Erhöhung der Einsatzzeit des Arbeitsmediziners kommen.
Das bedeutet, dass vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, die ja die weitaus überwiegende Mehrheit der österreichischen Unternehmen stellen, möglicherweise sogar mit einem erhöhten Bedarf an arbeitsmedizinischen Einsatzzeiten zu rechnen ist. Daraus folgt, dass die Ausbildung zum Arbeitsmediziner auch nach Inkrafttreten des ANS-RG eine Zusatzqualifikation vermittelt, die gute Berufschancen mit sich bringt.
Es erfolgte zwar eine teilweise Demontage des arbeitsmedizinischen Gedankens, für engagierte ArbeitsmedizinerInnen ist durch Anwendung aller Kenntnisse und Fertigkeiten, dazu gehört auch die Arbeitspsychologie, sehr viel möglich.
Die Auseinandersetzungen mit den Psychologen sollten in ein Miteinander statt einem Gegeneinander übergeführt werden. Arbeitspsychologie ist eine Kernkompetenz des Arbeitsmediziners und diese Fachkompetenz kann ihm nicht abgesprochen werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb unter Führung des Arbeitsmediziners erscheint als gangbarer Kompromiss.
Was ist das Ziel der Arbeitsmedizin und was sind die Aufgaben des Arbeitsmediziners der Zukunft?
Ziel der Arbeitsmedizin ist es, mit dem Einsatz des entsprechenden Fachwissens und der entsprechenden Mittel die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Somit dient die Arbeitsmedizin dem Nutzen von Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen.
Die Arbeitsmedizin ist eine Präventivmedizin. Primäre Aufgabe des Arbeitsmediziners ist, dafür zu sorgen, dass Menschen durch Arbeit nicht krank werden beziehungsweise ihre Leistungsfähigkeit nicht verlieren.
Der Arbeitsmediziner muss seine Tätigkeit als umfassende und professionelle Dienstleistung im Betrieb positionieren, kommunizieren und leben. Für einen produktiven Beitrag der Arbeitsmedizin zum Gesamterfolg eines Betriebes ist die Übereinstimmung zwischen angebotener Leistung des Arbeitsmediziners und der Erwartungshaltung des Unternehmens von großer Bedeutung. Die Vereinbarung von Zielen ist – abgesehen von absoluten Minimalzielen, die in der Regel per Gesetz definiert sind – daher immer ein konsensualer Vorgang zwischen Unternehmen und Arbeitsmediziner.
Der Arbeitsmediziner ist aus seinem ganzheitlichen Verständnis für den „Produktionsfaktor Mensch“ der Experte zur Betreuung, Erhaltung und Förderung von „Humankapital“. Um sich den wandelnden Anforderungen der modernen und vielseitigen Arbeitswelt anzupassen, muss sich auch das Leistungsspektrum der Arbeitsmedizin wandeln. Bei der Umsetzung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse im Betriebsalltag müssen sowohl physische und psychische als auch soziale Einflüsse im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise angewandt werden.
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten der meisten ArbeitsmedizinerInnen in Österreich sicherlich auf der Stufe der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In Zukunft wird es bedingt durch die zunehmende Spezialisierung zu einer Zunahme von hauptberuflich tätigen KollegInnen kommen, wodurch es auch in dieser Hinsicht zu einer größeren Anzahl von Fachärzten für Arbeits- und Betriebsmedizin kommen wird.
Sie haben anklingen lassen, dass sich die Betätigungsbereiche des Arbeitsmediziners künftig ändern werden?
Das ist absolut richtig. Der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen wird künftig noch mehr Beachtung geschenkt werden müssen. Es wird noch mehr Prävention in den Betrieben passieren müssen. Der Eigenverantwortung des Menschen muss ein höherer Stellenwert zugeordnet werden und diese Eigenverantwortung soll durch geeignete Maßnahmen gefördert und gefestigt werden. Dazu gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und die betriebliche Gesundheitsförderung. Die Belastungsgrenzen des Menschen werden laufend hinauf gesetzt, um keine Erkrankungen entstehen zu lassen. Dafür bedarf es spezieller Strategien.
Es werden unter anderem auch folgende Themen von Bedeutung sein:
- Psychische Beeinträchtigung und Stress
- Frauen nehmen immer häufiger am Arbeitsprozess teil und müssen die Mehrfachbelastungen besser koordinieren lernen.
- Ältere Menschen müssen im Sinne der demographischen Entwicklung und der Notwendigkeit der Finanzierung des Pensionssystems in Zukunft länger arbeiten müssen. Arbeitsmedizin ist ein essentieller Faktor zur Gesunderhaltung älterer Arbeitnehmer.
- In diesem Zusammenhang wird das „Wellbeing“ immer wichtiger. Der ganzheitlicher Ansatz wird gefordert. In der Zukunft sollen wir uns nicht ausschließlich um Unfallverhütung, sondern um eine allgemeine Verbesserung der Arbeitsbedingungen kümmern. Zur Umsetzung dieser Ziele werden Partnerschaften mit Versicherungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Medien usw. immer wichtiger.
Sie haben den Begriff der betrieblichen Gesundheitsförderung erwähnt. Was genau versteht man unter betrieblicher Gesundheitsförderung?
- Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
- Die Betriebliche Gesundheitsförderung erfordert einen ganzheitlichen Ansatz.
- Die Betriebliche Gesundheitsförderung versucht vorhandene Gesundheitspotentiale im Betrieb bewusst zu nutzen. Sie ist daher in erster Linie ressourcenorientiert.
- Betriebliche Gesundheitsförderung ist auch ein Entwicklungsprozess, um gesundheitsschädigende Einflüsse zu identifizieren und abzubauen. Die Beteiligung der Beschäftigten ist eine unverzichtbare Voraussetzung.
- Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt die Arbeitsbelastungen ins Visier. Dabei können sowohl gesundheitsschädigende Verhaltensweisen der Beschäftigten positiv beeinflusst werden (z.B. Ernährungsberatung, Rückenschulen, Stressbewältigung etc.) als auch gesundheitsfördernde Verhaltensweisen gestärkt werden (z.B. Betriebskultur, Teamarbeit, Arbeitsorganisation, Kommunikation etc.)
- Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich für das Unternehmen durch:
- erhöhte Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität
- gesteigerte Produkt- und Dienstleistungsqualität
- verbesserte betriebliche Kommunikation und Kooperation
- langfristige Senkung von Krankheitskosten
- Imageaufwertung für das Unternehmen
- Gesundheitsförderung schafft Pluspunkte für die Arbeits- und Lebensqualität durch:
- Weniger Arbeitsbelastungen
- Verringerte gesundheitliche Beschwerden
- Gesteigertes Wohlbefinden
- Besseres Betriebsklima
- Gesünderes Verhalten im Betrieb und Freizeit
Die Aufgabengebiete der Arbeitsmedizin haben sich in den letzten Jahren verändert, was können Sie uns dazu sagen?
Das Berufsbild des Arbeitsmediziners hat sich deutlich verändert. Bereits 1996 hat die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin erstmals im deutschsprachigen Raum ein erstes Berufsbild des Arbeitsmediziners entwickelt. Ausschlaggebend für die Entwicklung des neuen Berufsbilds waren zwei Hauptgründe: Der rasante Wandel in der Arbeitswelt sowie die Notwendigkeit einer strategischen Neupositionierung der Arbeitsmedizin.
Wandel der Arbeitsmedizin
Die Arbeitswelt erlebt derzeit eine Entwicklung von einer „körperlichen“ hin zu einer „denkenden“ Arbeitswelt. Firmenzusammenschlüsse, Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen sollen Kosteneinsparungen bringen. Höherer Output in kleineren Zeiteinheiten und immer rascheres Einstellen auf neue Gegebenheiten bringen die Mitarbeiter unter zunehmenden Leistungsdruck. Dazu kommt die Entwicklung der Arbeitsorganisation weg vom Betrieb als räumliche und soziale Einheit.
Unternehmen werden immer mehr zu virtuellen Struktur. Der arbeitende Mensch ist immer öfter als „Kleinunternehmer“ für mehrere Firmen tätig. Zu den „traditionellen“ körperlichen Belastungen treten daher vermehrt auch psychomentale Anforderungen auf.
Arbeitsmedizin als Unternehmensberatung
Bisher wurde die Arbeitsmedizin großteils lediglich als gesetzliche Vorschrift oder freiwillige Sozialleistung betrachtet. Nur wenn sie sich aber als Sonderform der Unternehmensberatung beziehungsweise als umfassende, professionelle Dienstleistung offeriert, ist sie in der Lage, sich als Methode zur Förderung und Entwicklung von Humankapital zu etablieren.
Die Arbeitsmedizin soll sich also nicht auf das Aufzeigen von Missständen beschränken, sondern beinhaltet auch Lösungsvorschläge sowie die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. Der Großteil der Arbeitsmediziner muß sich in Zukunft verstärkt mit Faktoren befassen, die vor allem zu mentalen Belastungen und Beanspruchungen führen, wie beispielsweise Organisationskultur und Managementsysteme oder neue technologische Entwicklungen.
Der Arbeitsmediziner der Zukunft wird neben seinem bisherigen Fachwissen weitere Qualifikationen aufweisen müssen, um den Anforderungen der Wirtschaft entsprechen zu können. Es ist aber sicherlich nicht daran gedacht, den bisherigen „alten“ Arbeitsmediziner sofort durch den „neuen“ Gesundheits-Medizin-Manager zu ersetzen. Es muss genügend Übergangszeiten und auch künftig ein Nebeneinander von alten und neuen Strukturen geben.
In vielen Bereichen der Medizin sind die Zukunftsaussichten relativ schlecht, in der „modernen“ Arbeitsmedizin können Arbeitsmediziner durch Engagement, komplexes Wissen sowie Vielseitigkeit im Angebot, Leistung und Anpassungsfähigkeit auch in der heutigen Zeit sicher noch unterkommen. Viele Arbeitsmedizinische Zentren und Betriebe suchen noch Arbeitsmediziner. Die Garantie, dass man nach abgeschlossener Ausbildung auch gleich einen Betrieb findet, gibt es natürlich nicht.
Durch diese veränderten Bedingungen ergeben sich auch andere Möglichkeiten des Einsatzes der Arbeitsmedizin in einer modernen, sich stetig ändernden Arbeitswelt.
Selbstverständlich. Arbeitsmedizin darf nicht mehr als Sozialleistung verstanden werden, sondern muss als eine professionelle Dienstleistung betrachtet werden. Die Begriffe Human Ressources, ökonomisches Arbeiten, Bench Marking etc. werden künftig wichtige Inhalte arbeitsmedizinischen Denkens sein.
In der Vergangenheit war der Begriff „Leistung“ im Sinne von „Trimmen“ negativ besetzt. Es geht hier jedoch nicht um das Heranzüchten olympiareifer Mannschaften, sondern um die Erhaltung einer höchstmöglichen Arbeitsleistung über die Dauer eines ganzen Berufslebens.
Somit dient die Arbeitsmedizin der Zielerreichung aller Beteiligten. Einerseits des persönlichen Ziels der Arbeitnehmer, durch die Arbeit nicht krank zu werden und eine möglichst hohe Arbeitszufriedenheit zu erreichen. Und andererseits das betriebswirtschaftliche Ziel des Arbeitgebers die Leistung zu maximieren und der volkswirtschaftlichen Bestrebungen, möglichst gesunde Arbeitnehmer möglichst lange im Arbeitsprozess zu erhalten.
Aus der Sicht der Manager verlangt Prävention nach ökonomischer Begründung, da Investitionen in Präventivmaßnahmen gerechtfertigt werden müssen. „Ökonomisch“ bedeutet daher „kongruent mit den Erfolgszielen des Unternehmens“. Prävention sollte daher als eine medizinisch-ethische Aufgabe betrachtet werden, die zwar nicht immer finanziell, sehr wohl aber ökonomisch argumentierbar ist. Der Anteil des intellektuellen Vermögens nimmt ständig zu. Also sollte jeder Zuwachs, der Wertschöpfung bringt, künftig das wichtigste Kriterium zur Beurteilung und Bezahlung der Manager werden.
All diese Forderungen an die Zukunft erfordern aber auch eine entsprechende Ausbildung. Hat sich hier auch schon etwas geändert?
Die Ausbildung der Arbeitsmediziner ist einem stetigen Wandel unterworfen. Die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin in Klosterneuburg hat den arbeitsmedizinischen Grundlagenlehrgang inhaltlich und didaktisch vollkommen neu konzipiert. Neben einer verstärkten Berücksichtigung psycho-mentaler Anforderungen wird großes Gewicht auf Prozessorientierung gelegt, um die Umsetzungskompetenz der Absolventen zu erhöhen.
Durch die Einbeziehung von Ausbildungsteilen in Form von „Computer based learning“ (CBL) zur Vermittlung von ausschließlich wissensorientierten Inhalten soll den Teilnehmern der Besuch der Ausbildung erleichtert werden. Für Ärzte, die die Ausbildung bisher aus Zeitgründen nicht besuchen konnten, stellt das neue Konzept daher ein attraktives Angebot dar.

