Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitsmediziner, betriebsärztlich tätig zu sein?
- Als angestellter Arbeitsmediziner ("Betriebseigener Arbeitsmediziner"– Dienstvertrag)
- Als freiberuflicher Arbeitsmediziner ("Externer Arbeitsmediziner"- Betreuungsvertrag)
- Als angestellter Arzt oder freiberuflicher Mitarbeiter in einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewilligten arbeitsmedizinischen Zentrum

