ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin
Für jede(n) ArbeitsmedizinerIn mit gesetzlich anerkannter arbeitsmedizinischer Ausbildung besteht die Möglichkeit, im Referat für Betriebsärzte und Arbeitsmedizin der Ärztekammer für Wien das ÖÄK-Diplom Arbeitsmedizin als äußeres Zeichen der arbeitsmedizinischen Ausbildung zu beantragen. Das Diplom ist als Diplombezeichnung nicht an eine tatsächliche arbeitsmedizinische Tätigkeit gebunden.
Die Anträge um Verleihung des ÖÄK-Diploms Arbeitsmedizin werden dann von der Österreichischen Akademie der Ärzte, 1010 Wien, Weihburggasse 9, bearbeitet und die Diplome von dieser vergeben. Siehe www.arztakademie.at.

