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Beschreibung
Wie weit darf ich meine Ordination übersiedeln? Welche Regeln gelten?
Jede Übersiedlung ist im vorhinein von Kammer und Kasse zu genehmigen. Prinzipiell sollten WGKK-Kassenordinationen im selben Bezirk bleiben. Bei Ordinationen ohne WGKK ist eine Überdiedlung in einen anderen Bezirk eher möglich. Es gelten allerdings keine fixen Regelungen über Entfernungen etc. zu anderen Kollegen. Alle Übersiedlungsansuchen werden von Kammer und Kasse im Einzelfall behandelt und entschieden. Wie komme ich zu einzelnen Verrechnungspositionen mit der Kasse, die einen speziellen Ausbildungsnachweis verlangen?Wir benötigen ein kurzes Schreiben mit den Verrechnungspositionen, eine Gerätebeschreibung und den Ausbildungsnachweis. Diese Unterlagen werden dem jeweiligen Fachgruppenobmann zur Überprüfung vorgelegt und anschließend an die Kassen weitergeleitet.Wie kann ich meine Ordinationszeiten ändern?Mit einem kurzen Schreiben oder Fax 51501/1433 an die Sektion Allgemeinmedizin bzw. Fax 51501/1450 an die Sektion Fachärzte. Vergessen Sie bitte nicht die alten sowie die neuen Ordinationszeiten anzugeben. Ebenso geben Sie bitte das Datum an, mit dem die neuen Ordinationszeiten in Kraft treten sollen. Die Änderung der Ordinationszeiten bedarf der Zustimmung von Kammer und Kasse. |
