So können Sie mit der Ärztekammer Kontakt aufnehmen:

Telefon: (01) 51501-0

Fax: (01) 51501-1209

E-Mail: aekwien@aekwien.at

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Beschreibung

Was Sie in der Standesführung erledigen können?


Auf Grund der Bestimmungen des Ärztegesetzes (§ 27 Abs. 2) ist jeder Arzt verpflichtet, sich vor Antritt der ersten postpromotionellen Ausbildungsstelle bzw. einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich in die ÄRZTELISTE bei der zuständigen Landesärztekammer eintragen zu lassen. Diese Eintragung können Sie in der Standesführung (Parterre) vornehmen.

Meldepflicht von Änderungen der Eintragungen in der Ärzteliste binnen einer Woche (gem. § 29/1 ÄG 1998).

  • Ärzteausweis, AiD-Schild
  • Auskünfte über Eintragungen in der Ärzteliste
  • Hilfestellung und Beratung zu den berufsrechtlichen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen
  • Berufsberechtigung: Beratung österreichischer, EWR- und ausländischer Ärzte
  • EWR-Osterweiterung-Berufsberechtigung
  • Anträge auf ausländische Ausbildungszeiten
  • Beglaubigungen, Bestätigungen für Behörden, Versicherungen

Wöchentliche Gratis-Steuerberatung in der Standesführung:
Dkfm. Alois Neumayer: jeden Mittwoch 10.30 - 11.30 Uhr (außer Feiertag und Ferienzeit)

Dienststunden der Ärztekammer:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner: 
Mag. Beate Udvardi, Susanne Will und Florian Chalupsky
Tel. 51501/1296, 51501/1205, 51501/1206
Fax 51501/1429
E-Mail  This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it