So können Sie mit der Ärztekammer Kontakt aufnehmen:

Telefon: (01) 51501-0

Fax: (01) 51501-1209

E-Mail: aekwien@aekwien.at

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Beschreibung

Wie sind Änderungen der Privatadresse möglich?


Wie melde ich die Änderung der ärztlichen Tätigkeit?

Die Meldepflicht liegt nach §29 Abs.1 ÄG 1998 beim Arzt / bei der Ärztin - jede Änderung der ärztlichen Tätigkeit (Beginn, Ende, Unterbrechung, Karenzierung, Versetzung, Dienstzuteilung, Bundeslandwechsel, Tätigkeit im Ausland, keine ärztliche Tätigkeit) unterliegt dieser Meldepflicht.
Diese Meldung kann telefonisch, mittels Fax oder E-Mail, per Post oder persönlich erfolgen - also: Dienstvertrag faxen, in Kopie schicken oder neuen Dienstgeber,  Art der Tätigkeit etc. auf einem der genannten Wege mitteilen.

An wen muss ich Änderungen der ärztlichen Tätigkeit weiterleiten?