So können Sie mit der Ärztekammer Kontakt aufnehmen:

Telefon: (01) 51501-0

Fax: (01) 51501-1209

E-Mail: aekwien@aekwien.at

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Beschreibung

Wie eröffne ich eine Wahlarztordination?


Wenn Sie die geeigneten Räumlichkeiten für die Eröffnung einer Wahlarztpraxis gefunden haben und diese bereits einer möglichen Widmung unterzogen haben - im Bauamt des Rathauses - dann finden Sie sich bitte in der Standesführung der Ärztekammer für Wien ein, um das Niederlassungsformular auszufüllen.

Darf ein Wahlarzt einen Patienten krank schreiben ?

Ja, das dafür benötigte Formular liegt im Wahlarztreferat auf.

Darf ein Wahlarzt Überweisungen ausstellen ?

Ja, aber nur an Radiologen und an ein Labor.