Voraussetzungen
Anwartschaftspunktesystem
Leitfaden
Kapitaldeckungsverfahren
Das Anwartschaftspunktesystem wurde 1994 eingeführt.
Waren Sie schon davor Fondsmitglied und wurden Sie im Jahr 1940 oder danach geboren, so wurde der Kontostand Ihres Grundkontos per 31.12.1993 in Anwartschaftspunkte (AWP) umgerechnet.
Haben Sie einen Antrag auf Altersversorgung an das Büro des Wohlfahrtsfonds gestellt und sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann wird die Höhe der Altersversorgung ermittelt und dem Verwaltungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Ihre Pension setzt sich aus der Grundpension und der Zusatzpension zusammen.
TopDie Grundpension besteht aus zwei Leistungen:
- Grundleistung: Diese ist österreichweit gleich. Die Höhe wird jährlich von der Österreichischen Ärztekammer festgelegt.
- Ergänzungsleistung: Diese ist Ländersache. Ihre Höhe wird jährlich von der Vollversammlung der einzelnen Länderkammern festgelegt, wobei sowohl eine Erhöhung als auch eine Reduktion möglich ist.
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Grundpension 2004 |
Gundleistung 2004 |
Ergänzungsleistung 2004 |
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E 886,70 |
E 716,60 |
E 170,10 |
Die Altersversorgung wird 14 mal jährlich ausbezahlt.
Die Sonderzahlungen erfolgen mit der Pension für April und September. Da die Alterversorgung im nachhinein ausbezahlt wird, gehen die Sonderzahlungen Anfang Mai und Anfang Oktober auf Ihrem Pensionskonto ein.
TopDie Zusatzpension errechnet sich aus dem Zusatzkonto.
Auf dem Zusatzkonto können maximal E 290.691,34 plus Aufwertung 1995 angespart werden.
Bei der Aufwertung 1995 wurden Ihrem Zusatzkontostandes per 1.1.1995 1,5% gutgeschrieben.
Die Höhe der Zusatzpension beträgt bei Pensionsantritt zum 65. Lebensjahr 0,5% brutto pro Monat vom Stand des Zusatzkontos zum Pensionsantritt.
Gehen Sie vorzeitig in Pension, so verringert sich dieser Prozentsatz. Entscheiden Sie sich für einen Pensionsantritt im 60. Lebensjahr, so beträgt der Prozentsatz 0,35% brutto pro Monat.
Die Altersversorgung wird 14 mal jährlich ausbezahlt.
Die Sonderzahlungen erfolgen mit der Pension für April und September. Da die Alterversorgung im nachhinein ausbezahlt wird, gehen die Sonderzahlungen Anfang Mai und Anfang Oktober auf Ihrem Pensionskonto ein.
TopDie Höhe Ihrer Grundpension ist abhängig von Punktestand auf Ihrem Anwartschaftspunkte-Konto zum Pensionsantritt.
Ein AWP entspricht 1% der Altersversorgung.
Möchten Sie bereits vor Vollendung Ihres 65. Lebensjahres die Altersversorgung in Anspruch nehmen, wird ein Abschlag berücksichtigt werden.
Die Zusatzpension errechnet sich aus dem Zusatzkonto.
Auf dem Zusatzkonto können maximal E 290.691,34 plus Aufwertung 1995 angespart werden.
Auch bei Ihrer Zusatzpension wird ein Abschlag berücksichtigt, wenn Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahrs die Altersversorgung in Anspruch nehmen.
65. Lebensjahr
Sie haben 100 AWP am Grundkonto: Sie erhalten die volle Grundpension, derzeit E 886,70.
Sie haben E 295.051,71 am Zusatzkonto: Sie erhalten 0,5% dieses Betrags, das sind E 1.475,30
Ihre monatliche Gesamtpension beträgt E 2.362,00 brutto. Sie wird 14mal jährlich im nachhinein ausbezahlt. D.h. die Pension für Jänner erhalten Sie Ende Februar.
63. Lebensjahr
Sie haben 90 AWP am Grundkonto: Aufgrund des vorzeitigen Pensionsantritts erhalten Sie nur 94% der Grundpension (derzeit E 886,70), und von dieser wiederum 90%, das sind E 750,20.
Sie haben E 254.354,92 am Zusatzkonto: Sie erhalten 0,44% dieses Betrags, das sind E 1.119,20.
Ihre monatliche Gesamtpension beträgt E 1.869,40 brutto. Sie wird 14mal jährlich im nachhinein ausbezahlt. D.h. die Pension für Jänner erhalten Sie Ende Februar.
60. Lebensjahr
Sie haben 85 AWP am Grundkonto: Aufgrund des vorzeitigen Pensionsantritts erhalten Sie nur 87% der Grundpension und von dieser wiederum 85%. Daher erhalten Sie E 655,80.
Sie haben E 254.354,92 am Zusatzkonto: Sie erhalten 0,35% dieses Betrags, das sind E 890,30.
Ihre monatliche Gesamtpension beträgt E 1.546,10 brutto. Sie wird 14mal jährlich im nachhinein ausbezahlt. D.h. die Pension für Jänner erhalten Sie Ende Februar.
TopMit jedem abgerechneten Fondsbeitrag erwerben Sie Anwartschaftspunkte. Diese werden nach Erreichen der Rechtskraft Ihrem AWP-Konto gutgeschrieben.
Bis Fondsbeitrag 2001 können Sie maximal 3 AWP pro Fondsbeitragsjahr erwerben.
Ab Fondsbeitrag 2002 können Sie maximal 2,85 AWP erreichen, wenn Sie am Kapitaldeckungsverfahren teilnehmen. Der Rest wird Ihrem Konto im Kapitaldeckungsverfahren zugewiesen.
Nachkauf von Anwartschaftspunkten:
Sie können die Differenz auf die maximale Punkteanzahl nachkaufen, und zwar zinsenfrei innerhalb eines Jahres ab Bescheiddatum.
Kaufen Sie die Punkte zu einem späteren Zeitpunkt nach, so werden Ihnen Zinsen in Rechnung gestellt. Der Nachkauf wird verzinst mit dem jährlichen Euribor-Wert zum 31.12. plus 2%.
Wert eines Anwartschaftspunktes:
Der Wert eines Anwartschaftspunktes wird jährlich überprüft, der Verwaltungsausschusses legt der Vollversammlung einen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
Für alle Fondsmitglieder mit Ausnahme der auf die Grundleistung ermäßigten:
| Jahr | 1 AWP inkl. Altlast | 3 AWP gesamt |
| 1994 | E 2.180,19 | E 6.540,56 |
| 1995 | E 2.327,35 | E 6.982,04 |
| 1996 | E 2.327,35 | E 6.982,04 |
| 1997 | E 2.327,35 | E 6.982,04 |
| 1998 | E 2.327,35 | E 6.982,04 |
| 1999 | E 2.327,35 | E 6.982,04 |
| 2000 | E 2.604,41 | E 7.813,24 |
| 2001 | E 2.604,41 | E 7.813,24 |
| 2002 | E 2.660,10 | E 7.980,30 |
| 2003 | E 2.660,10 | E 7.980,30 |
| 2004 | E 2.826,36 |
E 8.479,08 |
Grundleistung ermäßigte Fondsmitglieder:
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Jahr |
1 AWP inkl. Altlast | 3 AWP gesamt |
| 1994 | E 1.586,08 | E 4.758,25 |
| 1995 | E 1.716,90 | E 5.150,69 |
| 1996 | E 1.760,77 | E 5.282,32 |
| 1997 | E 1.793,20 | E 5.379,61 |
| 1998 | E 1.821,82 | E 5.465,45 |
| 1999 | E 1.850,43 | E 5.551,30 |
| 2000 | E 2.087,80 | E 6.263,40 |
| 2001 | E 2.104,88 | E 6.314,63 |
| 2002 | E 2.149,80 | E 6.449,40 |
| 2003 | E 2.149,80 | E 6.449,40 |
| 2004 | E 2.284,16 |
E 6.852,49 |
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