Voraussetzungen:
- Keine Kassenverträge
- Kein aktives Dienstverhältnis
- Mindestalter: 60 Jahre
- Keine offenen Fondsbeiträge
Um Ihre Altersversorgung im Verwaltungsausschuss beschließen zu können, benötigen wir einen von Ihnen formulierten Antrag mit folgenden Informationen:
- Datum des Pensionsantrittes
- Ende der Anstellung/ Datum der Vertragskündigung mit den Kassen
- Werden Sie weiter eine Privatordination führen, sich als Wohnsitzarzt melden, oder keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben?
Wollen Sie als ordentliches Kammermitglied (zahlungspflichtig/wahlberechtigt) oder ausserordentliches Mitglied (keine Beitragspflicht/ keine Wahlberechtigung) in der Ärzteliste geführt werden? - Bankverbindung (Pensionskonto im Inland, bitte Bestätigung der Bank beilegen)
- Sozialversicherungsnummer
- Für jedes studierende (bis zum 27. LJ) oder minderjähriges Kind muss ein eigener Antrag auf Kinderunterstützung gestellt werden. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom Vormund zu unterschreiben.
Erforderliche Beilagen: - Geburtsurkunde
- Schulbesuchsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung des Kindes
- Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung des Kindes
Bestehen Beitragsrückstände, setzen Sie sich bitte diesbezüglich noch mit unserem Büro in Verbindung.
Wir bitten Sie, Ihren Antrag zeitgerecht und unterschrieben an uns
zu übersenden. Die Altersversorgung wird nach Prüfung der
Voraussetzungen mit dem auf das Einlangen des Antrages folgenden Monatsersten wirksam, frühestens jedoch nach Beendigung Ihrer Anstellung bzw. Kündigung der Kassenverträge.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. Tel: 501 72 – 1949, Frau Lalovic Fax: 501 72 - 1977 E-Mail:
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