dauernde Invalidität
befristete Invalidität
Invaliditätsversorgung
| Sind Sie Fondsmitglied und ist Ihnen die Ausübung des ärztlichen Berufes vorübergehend oder dauernd nicht möglich, so können Sie einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Der Antrag auf dauernde Invaliditätsversorgung ist nur bis zum 59. Lebensjahr möglich. Die Inanspruchnahme der befristeten Invalidität ist auch nach dem 59. Lebensjahr möglich. Haben Sie noch studierende oder minderjährige Kinder?
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