Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
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Univ.-Prof. Dr. Michael Gnant Telefon Fax |
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Controlling: Regelmäßige Überprüfung der getroffenen Veranlagungsentscheidungen durch externe Finanzexperten Der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Wien ist durch das Ärztegesetz berufen, das Vermögen des Wohlfahrtsfonds zu veranlagen. Die Finanzdirektion der Ärztekammer hat die Aufgabe, dem Ausschuss Veranlagungsvorschläge zu unterbreiten. Bevor dies erfolgt, werden die Veranlagungsalternativen einem umfangreichen Controllingprozess unterworfen. Der vom Verwaltungsausschuss bestellte Controller führt ein erstes Screening durch, bevor die Vorschläge einem auf Vermögensverwaltung spezialisierten Unternehmen zur weiteren Sichtung vorgelegt werden. Dieses hat die Aufgabe langfristige Veranlagungsstrategien zu entwickeln, um die Anforderungen der Mitglieder des Wohlfahrtsfonds optimal abzusichern. Es erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung der getroffenen Veranlagungsentscheidungen, um jederzeit entsprechende Adjustierungen vornehmen zu können. |


