Mahn- und Inkassostelle

Wenn Sie möchten, dass Beträge, die Ihnen Patienten schuldig geblieben sind, über die Ärztekammer für Wien gerichtlich oder außergerichtlich eingemahnt bzw. eingetrieben werden sollen, dürfen wir Sie bitten sich an die Mahn- und Inkassostelle der Ärztekammer für Wien zu wenden. Für die Einbringung des ausstehenden Patientenhonorars leistet die Ärztekammer für Wien einen maximalen Kostenzuschuss von EUR 250,--. Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass damit in der weit überwiegenden Zahl der Fälle ein Auslangen gefunden wird und die Honorare erfolgreich eingetrieben werden konnten. Darüber hinausgehende Kosten hat der betreibende Arzt selbst zu tragen. Voraussetzung für die Gewährung eines Kostenzuschusses ist, dass die unbeglichene Honorarforderung mindestens 20,-- EUR beträgt und dass die Forderung unstrittig bzw. unbestritten ist, es somit nicht zur Einleitung eines Zivilverfahrens kommt.

Um in Zukunft die Bearbeitung zu erleichtern und Ihnen unnötigen Zeit- und Geldaufwand zu ersparen, dürfen wir Sie zusätzlich auf folgendes aufmerksam machen:

  • die Mahn- und Inkassostelle mahnt nur jene offenen Beträge ein, die der Patient für Privatleistungen aus der Ordination schuldig bleibt;
  • bei minderjährigen Patienten müssen die Daten (Geburtsdatum, Adresse, etc.) der/des Erziehungsberechtigten auf dem Datenblatt eingetragen werden;
  • sollte der Schuldner direkt bei Ihnen zahlen, teilen Sie es bitte sofort der Anwaltskanzlei mit; etwaige aufgrund einer Nichtmeldung bzw. verspäteten Meldung entstehenden Mehrkosten sind vom Arzt zu bezahlen;
  • deutlich lesbares Ausfüllen des Datenblattes und der Honorarnote verkürzt die Bearbeitungszeit und verhilft Ihnen schneller zu Ihrem Geld.

Der Ordnung halber möchten wir anmerken, dass die Mahn- und Inkassostelle nicht für die Einbringung von ausstehenden Honoraren bei privaten Krankenversicherungen zuständig ist, sowie nicht die Eintreibung von Leistungen von Instituten oder andere Honorareintreibungen vornehmen kann ( zB, Mieteinnahmen von Ärzten)

Das Informationsblatt der Gahler Rechtsanwalts GmbH sowie das Datenblatt für Mahnung / Klage und die Vollmacht stehen Ihnen auch zum Downloaden zur Verfügung.

Füllen Sie die Formulare gut leserlich aus und faxen oder mailen Sie diese an die Gahler Rechtsanwalts GmbH, 1010 Wien, Schulerstrasse 18 top 7, Tel. 713 70 11, Fax 713 38 11, E-Mail: mmmb2ZmaWNlQGdhaGxlci5hdA==