Europa versinkt aktuell unter einer Influenza-Welle, die auch Österreich bereits erreicht hat. Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied fordert flächendeckende Verfügbarkeit von antiviralen Medikamenten wie Tamiflu und Influenza-Tests als Kassenleistung. Mehr
Zielgruppe für diese Sprechstunde sind Allgemeinmediziner*innen mit bestehendem oder zukünftigem Kassenvertrag. Im Rahmen der Sprechstunde werden hauptsächlich Fragen in Bezug zur Kassenabrechnung (z.B.: welche Positionen gibt es, welche Abrechnungspositionen können wann verrechnet werden) erläutert. Angehende Kassenärzt*innen können sich somit auch einen Überblick über die zu erwartenden Einnahmen von den Krankenkassen verschaffen.
Termin: Donnerstag, 22. Februar 2024, 17.00 - 19.00 Uhr Referent: Dr. Kambiz Modarressy Ort: Ordination Dr. Modarressy, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9/1/7
Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Am Mittwoch, 17. Jänner 2024, 15.30 Uhr startet unsere Veranstaltungsserie „schmerzbefreiter Mittwoch“ ins neue Jahr, diesmal zum Thema „Das Kreuz mit dem Kreuz! - Die multimodale Behandlung von Rückenschmerzen“ mit OÄ Dr.in Julia Zeiler.
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 859-725-515). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für alle schmerzbefreiten Mittwoche finden Sie hier.
„Long/Post COVID“ stellt an Hausärzt*innen und Spezialist*innen erhebliche Anforderungen: das Wissen ist gering, der Leidensdruck der Betroffenen jedoch erheblich.
Anhaltende Symptome und Beschwerden nach viralen Erkrankungen sind seit langem bekannt. COVID-19 hat das bisher wenig beachtete Phänomen akut und drängend werden lassen.
Wir wissen weiterhin nicht viel über die sehr unterschiedlichen Krankheitsbilder, dennoch muss getan werden, was möglich ist: es braucht Behandlung, Betreuung, Beratung.
Der angebotene Kurs fasst das derzeitige Wissen zusammen und vermittelt die Grundlagen dafür, Betroffene so gut wie möglich zu behandeln und zu betreuen.
Die Fortbildung findet als Hybrid-Veranstaltung statt.
In letzter Zeit erhielten zahlreiche Ärzt*innen eine Aussendung für ein „Gelbes Branchenbuch 2024/2025“. Dieses hat jedoch nichts mit den „Gelben Seiten“ zu tun, Unternehmen sollen vielmehr zu einem überteuerten Eintrag auf einer unbekannten Website gelbes-branchenbuch.online verleitet werden. Hierbei handelt es sich laut dem Schutzverband um einen „Schwindelversuch“ aus dem Ausland. Die Angaben sind offenbar frei erfunden (Branchenbuch Verlag, am Brandenburger Tor, Pariser Platz 4a, 10117 Berlin).
Die Ärztekammer für Wien empfiehlt den Ärzt*innen jedenfalls keine Zahlungen zu leisten. Sollten Sie Opfer des Betrugs geworden sein, wenden Sie sich bitte an mmmb2ZmaWNlQHNjaHV0enZlcmJhbmQuYXQ=. Mehr
Influenza-Impfungen, die im Rahmen des ÖIP bereits im September verabreicht wurden, werden selbstverständlich honoriert.
Die ÖGK wurde per 5. Oktober 2023 darüber informiert und hat die Umstellung im System zu diesem Stichtag vorgenommen.
Sofern Ihre Abrechnung vor dem 5. Oktober 2023 eingereicht wurde, ist es allerdings möglich, dass die Impfstich-Leistungen aufgrund technischer Einstellungen fälschlicherweise gestrichen wurden. Die ÖGK kontrolliert bereits sämtliche Fälle und wird gestrichene Leistungen ausbezahlen.
Für die Bewerbung bei einer Kassenplanstelle und die Invertragnahme mit den Sozialversicherungsträgern ist es erforderlich, Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres immer bis längstens 15. März des darauffolgenden Kalenderjahres in der Ärztekammer vorzulegen, wo sie abgestempelt bzw. abgezeichnet werden. Folglich müssen Vertretungsbestätigungen des Jahres 2023 bis spätestens 15. März 2024 einlangen.
Die Nachweise sind entweder per eingeschriebenem Brief, per Telefax, per E-Mail oder persönlich bei der Ärztekammer fristgerecht einzubringen. Ihre Kontaktpersonen hierfür und für Ihre Fragen sind:
Wir weisen darauf hin, dass nachträglich einlangende Nachweise bei Bewerbungen für Kassenplanstellen leider nicht berücksichtigt werden können. Die Bestätigungen werden in der Ärztekammer nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen.
Vertretungsbestätigungen des Jahres 2024 können bereits während des gesamten Kalenderjahres 2024 hindurch eingereicht werden und müssen bis längstens 15. März 2025 einlangen. Es wird empfohlen, die Nachweise bereits zeitnah zum Erbringungszeitpunkt der Ärztekammer für Wien vorzulegen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Die Möglichkeit des Nachgehens einer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Pandemie im Sinne des § 36b Abs 1 Ärztegesetz 1998 wurde nun abermals verlängert. Bestehende Berechtigungen gelten somit bis 31. Juli 2024. Neuanträge sind nicht möglich.
Die Informationsschreiben der Österreichischen Ärztekammer an die betroffenen Adressaten finden Sie nachfolgend:
Wir dürfen Sie an den Österreichischen Impftag erinnern, der am 20. Jänner 2024 von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Austria Center Vienna stattfindet. Eine Teilnahme ist vor Ort oder auch virtuell möglich.
Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier im Programm. Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Für Ärzt*innen, die zur Erfüllung der Erfordernisse zur Berufsausübung eine Deutsch-Sprachprüfung absolvieren müssen, gelten ab 1. Jänner 2024 folgende neue gesetzliche Regelungen:
Nachzuweisen ist das Sprachniveau B2.
Die Prüfung erfolgt mündlich.
Die Prüfungskommission setzt sich aus einem*r Vertreter*in der Österreichischen Ärztekammer, einem*r Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie einer Person mit Fachausbildung „Deutsch als Fremdsprache“ zusammen.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt zur Änderung des Ärztegesetzes 1998 finden Sie hier.
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie nachstehend über die am 28. Dezember 2023 erfolgte Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags, zu den im Gebührenanspruchsgesetz angeführten festen Beträgen, für die Berufsgruppe Sachverständige, informieren.
In den nachstehenden Dokumenten finden Sie die Verordnung als auch alle Änderungen der Gebühren. Sollten Sie Fragen zu den Änderungen haben, stehen wir Ihnen sehr gern unter mmmc3Ryb2Vja2VyQGFla3dpZW4uYXQ= oder unter 01 / 515 01 DW 1258 (Herr Ströcker) zur Verfügung.
Hier finden Sie das entsprechende Bundesgesetzblatt zu Ihrer Information. Hier finden Sie die Anlage zum Bundesgesetzblatt zu Ihrer Information.
Hier haben wir die wichtigsten allgemeinen Informationen rund um die Anschaffung und den Betrieb des e-card Systems für Sie zusammengefasst.
Hinsichtlich der e-card- und ELGA-Anbindungspflicht für Wahlärzt*innen ab 2026 und den damit verbundenen, ungeklärten Fragen möchten wir an unsere Ärzt*innen News vom 4. Jänner 2024 erinnern.
Was die Sperre von e-cards ohne Fotos betrifft, dürfen wir Ihnen – in Ergänzung zu unseren Ärzt*innen News vom 28. Dezember 2023 – dieses Merkblatt der Sozialversicherung zur Verfügung stellen, das auf Anwendungsfälle und Meldungen im e-card System ab 15. Jänner 2024 im Detail eingeht.
Im Sinne einer transparenten Ärztekammer werden alle Mitglieder der Ärztekammer für Wien zu einer Informationsveranstaltung über den Jahresvoranschlag 2024 eingeladen.
Finanzreferent Johannes Kastner gibt Auskunft über Finanzen, Einnahmen und Ausgaben sowie Verwendung der Finanzmittel der Ärztekammer für Wien und steht nach einer Präsentation für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Termin: Mittwoch, 24. Jänner 2024, 19.30 - 21.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, 1. Stock, Saal 3
Melden Sie sich rasch an, die Teilnehmer*innenzahl ist limitiert. Zur Anmeldung
Die Veranstaltung ist mit 1 DFP Punkt (sonstige Fortbildungspunkte) für das DFP der ÖÄK approbiert.
In weniger als drei Wochen findet der diesjährige Wiener Ärzteball statt und schon jetzt sind die Tische in den Sälen restlos ausverkauft. Lediglich Eintrittskarten stehen noch in sehr beschränkter Anzahl zur Verfügung. Die traditionsreiche Veranstaltung findet am Samstag, dem 27. Jänner 2024, zum bereits 72. Mal in der Wiener Hofburg statt. Mehr
Eine sichere Verständigung ist gemeinhin als Grundlage für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesundheitsversorgung essentiell. Der negative Einfluss von Sprachbarrieren auf Zugang, Behandlungsqualität, -erfolg und –zufriedenheit (auf Seiten der Patient*innen als auch auf Seiten der Behandelnden) sowie die adäquate Nutzung von Gesundheitsressourcen ist empirisch hinreichend belegt.
Auf der anderen Seite konnte der positive Einfluss des Einsatzes von geschulten Sprachmittler*innen bei der Reduktion dieser Barrieren gezeigt werden. Das Referat für Gender Mainstreaming und Diversity Management hat dazu eine Veranstaltung ins Leben gerufen.
David Bogner von SAVD (Spezialist für Audio und Video Dialog) wird über Erfahrungen, Qualitätskriterien, Zugang und Handling, rechtliche Grundlagen und Tipps für das ärztliche Videodolmetsch-gestützte Gespräch sprechen. Weiters wird Mag. Aleksandra Landskron von der Rechtsabteilung der Ärztekammer Wien die rechtlichen Aspekte beleuchten.
Auch wird von ärztlicher Seite jemand über praktische Erfahrungen des Einsatzes von Videodolmetsch berichten.
Termin: 16. Jänner 2024 Uhrzeit: 17.00 bis 19.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, Veranstaltungszentrum, 1. Stock, Saal 4 Anmeldung: Frau Stropnigg, mmmc3Ryb3BuaWdnQGFla3dpZW4uYXQ=
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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