Die von Gesundheitsminister Rauch hastig durchgepeitschte Gesundheitsreform öffnet privaten Investoren im österreichischen Gesundheitswesen Tür und Tor. Nun liefern Studien aus den USA, wo die Konzernisierung des Gesundheitssystems Realität ist, weitere Belege dafür, dass die Privatisierung unseres Gesundheitssystems - neben der Kostensteigerung - vor allem auch die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten drastisch senkt. Mehr
Ärzt*innen, mit denen erstmals ein Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrag auf Grund der Bestimmungen des VU-Gesamtvertrages abgeschlossen wird, sind verpflichtet, eine Schulung oder das e-learning-Programm zu absolvieren.
Zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen (Gesundenuntersuchungen) sind folgende Ärzt*innen mit Niederlassung berechtigt:
Fachärzt*innen für Innere Medizin (Basisprogramm und VU-Koloskopie)
Fachärzt*innen für Lungenkrankheiten
Ärzt*innen für Allgemeinmedizin
Fachärzt*innen für Chirurgie (nur VU-Koloskopie)
Werden im Rahmen der Vertretungstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, so muss der*die Vertretungsärzt*in ebenfalls den Nachweis einer Schulung erbringen.
Termin: Donnerstag, 11. Januar 2024, 19.30 bis 21.30 Uhr Referentin: Dr.in Melitta Bohn-Rieder Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Grundlagen und bewährte Rezepte Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Spiegel, Allgemeinmediziner, Zentrum für Public Health, MedUni Wien
Topische Differentialtherapie dermatologischer Krankheitsbilder Univ.-Prof. Dr. Harald Maier, Universitätsklinik für Dermatologie, AKH Wien
Herstellung und Qualitätssicherung durch die Apotheke Mag. pharm. Georg Sprinzl, Apotheke zur hl. Elisabeth, Wien
Die Zusammensetzung, die Konsistenz und die Darreichungsform eines Medikaments für eine*n bestimmte*n Patient*in genau vorzugeben, ist eine ärztliche Kunst und ein Privileg. Diese ärztliche Kunst wird ermöglicht durch die Expertise und die Kunst des Apothekers, der die Magistraliter-Rezepte qualitätsgesichert zubereitet. Verwenden auch Sie Magistraliter-Rezepte, wo sinnvoll; sparen Sie Kosten und zeigen Sie Ihren Patient*innen, dass Sie eine „speziell für ihn/sie“ zusammengestellte Medizin rezeptiert haben!
Termin: Dienstag, 17. Jänner 2023, 19.00 bis 21.30 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
In Anbetracht des mit 1. Jänner 2024 in Kraft tretenden ORF-Beitragsgesetzes, das festlegt, dass Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren, ORF-Beiträge zu leisten haben, dürfen wir Ihnen hier ein Informationsblatt zur Verfügung stellen. Dieses gibt einen Überblick zu folgenden Themen:
Beitragspflicht-Beginn und Ausnahmen von der Beitragspflicht
Erforderliche Handlungen und Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Mit spätestens 15. Jänner 2024 müssen e-Cards ohne Foto, die nicht einer Ausnahmeregelung unterliegen, seitens der Sozialversicherung gesperrt werden. In diesem ÖÄK-Schreiben finden Sie dazu alle Informationen im Detail. Insbesondere möchten wir auf die Auswirkungen für den Ordinationsbetrieb hinweisen:
Für betroffene Patient*innen können weiterhin Konsultationen mit der Admin-Karte und der Sozialversicherungsnummer gebucht und e-Rezepte ausgestellt werden.
Wenn die e-Card gesperrt wird, ist die Konsultationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen e-Card Ersatzbeleg.
Die Ausstellung von e-Rezepten ist weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich. Für die Einlösung des Rezeptes in der Apotheke ist jedoch der e-Rezept-Ausdruck oder die e-Rezept-ID erforderlich. Die Apotheke hat mit einer gesperrten e-Card keinen Zugriff auf e-Rezepte.
In den Ärzt*innen News vom 23. November 2023 haben wir darüber informiert, dass Grippe-Impfungen, die im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramm Influenza (ÖIP) verabreicht werden, im e-Impfpass beginnend mit der Impfstoffbezeichnung „IAA“ (Impfaktion Austria) zu dokumentieren sind.
Hier finden Sie die korrekten Data-Matrix-Codes. Die Codes auf den Verpackungseinheiten weisen die vom Ministerium benötigten Informationen nicht auf.
Zu dieser Thematik dürfen wir Ihnen dieses ÖÄK-Schreiben und dieses Schreiben der Sozialversicherungsträger zur Kenntnis bringen. Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die Sozialversicherungen aufgrund der Startprobleme (falsche Data-Matrix-Codes, mangelnde Information) Abstand von etwaigen Leistungsstreichungen nehmen, sofern aus technischen oder organisatorischen Gründen keine korrekten Eintragungen in den e-lmpfpass vorgenommen werden konnten.
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie darüber informieren, dass Ihnen ab sofort die aktuelle Version des Arbeitszeitrechners der Wiener Ärztekammer für das Jahr 2024 unter folgendem Link zur Verfügung steht.
Wie schon in den Vorjahren handelt es sich bei dem Rechner um ein Behelfstool zur Einschätzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Durchrechnungszeiträume. Der Arbeitszeitrechner soll bei der Diensteinteilung helfen, einen Überblick zu bekommen, wie sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit entwickeln wird und gibt Aufschluss darüber, ob die Soll-Arbeitszeit des entsprechenden Monats eingehalten wird. Die notwendigen Informationen für die Eingabe und Bedienung des Rechners finden Sie auch nochmals auf der Informationsseite in der Datei zusammengefasst.
Für Rückfragen steht Ihnen die Kurie angestellte Ärzte gerne unter mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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