Altersversorgung

AltersversorgungVoraussetzung | Höhe | Berechnungsbeispiel | Musterberechnungen

 

Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das zum Teil sehr komplexe Regelungswerk geben.
Fondsmitglieder bis zum Jahrgang 1939 beziehen Ihre Altersversorgung auf Basis des sogenannten Richtwertsystems.
Ab dem Jahrgang 1940 gilt das sogenannte Anwartschaftspunktesystem. Zusätzlich wurde für die Jahrgänge 1947 und später ab dem Beitragsjahr 2002 noch ergänzend das Kapitaldeckungsverfahren geschaffen.
Das aktuelle System der Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien beruht daher auf einem Mix zwischen einer umlagenfinanzierten Komponente (Anwartschaftspunktesystem) und einem Kapitaldeckungsverfahren. Mit dieser Mischung soll eine Risiko-Streuung erreicht sowie sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen insbesondere in der Invaliditätsversorgung ausreichend gewährleistet werden können.
Der Wert eines Anwartschaftspunktes wird laufend evaluiert und an die jeweilige Lebenserwartung angepasst. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die Eckpunkte des Anwartschaftssystems kurz vorstellen:
 

Voraussetzung:

Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden wenn:

  • bestehenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien gelöst wurden;
  • ärztliche Tätigkeiten mit regelmäßigem Gehaltsbezug eingestellt wurden;
  • und keine zivilrechtlichen Verträge mehr zu vormaligen Gruppenpraxen bestehen.
     

Höhe:

Während Ihrer aktiven Zeit fließen laufend Gelder an den Wohlfahrtsfonds. Diese Zahlungen werden sowohl zum Erwerb von Anwartschaftspunkten (AWP) verwendet als auch für Einzahlungen auf das Zusatzleistungs- sowie in das Kapitaldeckungsverfahren genutzt.
Bei Pensionsantritt hängt die zu erwartende Pension somit von den erworbenen AWPs ab. Zusätzlich erhalten Sie natürlich auch eine Leistung vom sogenannten Zusatzleistungskonto (ZL) sowie aus dem Kapitaldeckungsverfahren (KDV).
Je nach Pensionsantritt (ab 60 - bis zum Regelalter 65 - und darüber hinaus) ist für den vorzeitigen Pensionsantritt mit Abschlägen zu rechnen, bei einem späterem Antritt gibt es hingegen Zuschläge.

Für Ihre ganz persönliche Hochrechnung dürfen wir Sie auf die Homepage unseres Dienstleisters Concisa AG verweisen:
https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME