Altersversorgung

AltersversorgungVoraussetzung | Höhe | Berechnungsbeispiel | Musterberechnungen

 

Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das zum Teil sehr komplexe Regelungswerk geben.
Fondsmitglieder bis zum Jahrgang 1939 beziehen Ihre Altersversorgung auf Basis des sogenannten Richtwertsystems.
Ab dem Jahrgang 1940 gilt das sogenannte Anwartschaftspunktesystem. Zusätzlich wurde für die Jahrgänge 1947 und später ab dem Beitragsjahr 2002 noch ergänzend das Kapitaldeckungsverfahren geschaffen.
Das aktuelle System der Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien beruht daher auf einem Mix zwischen einer umlagenfinanzierten Komponente (Anwartschaftspunktesystem) und einem Kapitaldeckungsverfahren. Mit dieser Mischung soll eine Risiko-Streuung erreicht sowie sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen insbesondere in der Invaliditätsversorgung ausreichend gewährleistet werden können.
Der Wert eines Anwartschaftspunktes wird laufend evaluiert und an die jeweilige Lebenserwartung angepasst. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die Eckpunkte des Anwartschaftssystems kurz vorstellen:
 

Voraussetzung:

Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden wenn:

  • bestehenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien gelöst wurden;
  • ärztliche Tätigkeiten mit regelmäßigem Gehaltsbezug eingestellt wurden;
  • und keine zivilrechtlichen Verträge mehr zu vormaligen Gruppenpraxen bestehen.
     

Höhe:

Während Ihrer aktiven Zeit fließen laufend Gelder an den Wohlfahrtsfonds. Diese Zahlungen werden sowohl zum Erwerb von Anwartschaftspunkten (AWP) verwendet als auch für Einzahlungen auf das Zusatzleistungs- sowie in das Kapitaldeckungsverfahren genutzt.
Bei Pensionsantritt hängt die zu erwartende Pension somit von den erworbenen AWPs ab. Zusätzlich erhalten Sie natürlich auch eine Leistung vom sogenannten Zusatzleistungskonto (ZL) sowie aus dem Kapitaldeckungsverfahren (KDV).
Je nach Pensionsantritt (ab 60 - bis zum Regelalter 65 - und darüber hinaus) ist für den vorzeitigen Pensionsantritt mit Abschlägen zu rechnen, bei einem späterem Antritt gibt es hingegen Zuschläge.
 

Berechnungsbeispiel:

Mediziner: 65. Lebensjahr

erreichte AWP EUR  129.871,00 (= 68,24 AWP)
Zusatzleistung EUR     9.005,75  
KDV EUR     8.878,90  
Diese 68,24 AWP werden als Prozent der Grundpension (=EUR 1.040,60) zur Auszahlung gebracht.
Zusätzlich werden pro Monat 0,5% des Zusatzleistungskontos sowie einem Anteil gemäß Geschlecht/Alter der jeweiligen Sterbetafel aus dem Kapitaldeckungsverfahren hinzugerechnet.
GL und EL EUR    710,10 (68,24% v. EUR 1.040,60)
ZL EUR     45,10 (0,50% v. EUR 9.005,75)
KDV EUR     38,66  
Gesamtpension EUR   793,86  

 
Somit erhält der Mediziner in diesem Beispiel für kumulierte Einzahlungen von EUR 161.000,00 eine monatliche Pensionsleistung von EUR 793,86 (14 x im Jahr).

Rechnerisch werden somit nach knapp 16 Jahren die gesamten einbezahlten Beiträge wieder ausbezahlt. Dies entspricht der aktuellen Lebenserwartung, OBWOHL ebenfalls die Berufsunfähigkeit in der aktiven Zeit sowie die Witten- und Waisenrente immer mitversichert sind und waren!

Musterberechnungen:

Um Ihnen eine Vorstellung von den zu erwartenden Leistungen im Versicherungsfall des Alters geben zu können, erlauben wir uns im Folgenden ein paar Musterberechnungen für häufig auftretende Karriereverläufe darzustellen. Die den Pensionsberechnungen zugrunde gelegten Einkommenswerte haben wir aus jenen Daten ermittelt, die uns von Mitglieder der entsprechenden Arztgruppen übermittelt wurden.

Für Ihre ganz persönliche Hochrechnung dürfen wir Sie auf die Homepage unseres Dienstleisters Concisa AG verweisen:

https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME