Auslaufen ÄAO 1994
Personen, die eine Ausbildung nach der Ärzte-Ausbildungsordnung 1994 (ÄAO 1994) absolvieren, müssen diese bis spätestens 31. Jänner 2019 abschließen. Kann die Ausbildung nicht bis zu diesem Zeitpunkt beendet werden, ist ein Wechsel entweder in die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) oder in die Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) unter Anrechnung bisher absolvierter Ausbildungszeiten erforderlich.
Von dieser Frist sind insbesondere Personen in Ausbildung im Sonderfach Psychiatrie nach ÄAO 1994 betroffen, da sich hier das „alte" Ausbildungscurriculum bereits deutlich von jenem nach ÄAO 2006 unterscheidet und es aufgrund der fünf- statt vierjährigen Hauptfachausbildung nach ÄAO 2006 bzw. einer 63monatigen Sonderfachausbildung nach ÄAO 2015 zu einer Verlängerung der Ausbildungsdauer kommen kann.
Die Regelung umfasst auch jene Additivfächer der ÄAO 1994, die in den nachfolgenden Ausbildungsordnungen nicht mehr vorgesehen sind wie beispielsweise das Additivfach Kinder-und Jugendneuropsychiatrie.
Nähere Informationen zu einem Umstieg in die ÄAO 2015 entnehmen Sie bitte dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" in der Rubrik ÄAO und Anrechnung auf ÄAO 2015.
Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Stabstelle Recht der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ=
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA==
Nathalie Riahi, BA, Tel. 51501/1432, E-Mail mmmcmlhaGlAYWVrd2llbi5hdA==