FAQ zum Wiener Wohlfahrtsfonds

Ist der Wohlfahrtsfonds nun nachhaltig saniert? 
Wenn alles in Ordnung ist, wieso wird der Wohlfahrtsfonds so häufig kritisiert? 
Wie wird das Fondsvermögen verwaltet? 
Warum muss ich in den Wohlfahrtsfonds einzahlen? 
Sind die Fondsbeiträge steuerlich absetzbar? 
Welche Leistungen werden durch meine Beitragszahlung gedeckt? 
Wer managt den Wohlfahrtsfonds? 
Wie arbeitet der Verwaltungsausschuss? 
An wen wende ich mich, wenn ich Anliegen zum Wohlfahrtsfonds habe? 
Wie werden Beiträge und Leistungen festgesetzt? 
Ab wann besteht ein Leistungsanspruch aus dem Wohlfahrtsfonds? 

Sind Einkünfte aus einer Funktionärstätigkeit in der Ärztekammer auch beitragspflichtig?
Ist man mit einem Einkommen von unter Euro 6.000,-- dennoch versichert? 
Was bedeutet das Kapitaldeckungsverfahren? 

Ist der Wohlfahrtsfonds nun nachhaltig saniert?

Auf Basis professioneller Beratung durch Versicherungsmathematiker sowie Veranlagungsexperten konnten nicht nur die Altlasten beseitigt, sondern gleichsam auch Reserven geschaffen werden. Die deutlichsten Zeichen für die erfolgreiche Sanierung stellen aktuell die Reformierung des Beitragswesens mit der Senkung des Spitzenbeitragssatzes sowie die Erhöhung der Grundleistung dar.
 

Wenn alles in Ordnung ist, wieso wird der Wohlfahrtsfonds so häufig kritisiert?

Leider gehen das Ansehen und die Realität nicht immer Hand in Hand. Die erfolgreiche Sanierung sowie das Leistungsangebot des Fonds auf Basis von versicherungsmathematischer Modellen gewährt Sicherheit und die Gleichbehandlung aller Mitglieder. Die Tatsache, dass es sich bei dem Fonds um eine gesetzliche Einrichtung handelt, bringt allerdings neben dem steuerlichen Vorteil den Umstand mit sich, dass es sich um eine Pflichtmitgliedschaft handelt. 
 

Wie wird das Fondsvermögen verwaltet?

Das Vermögen des Fonds wird im Wesentlichen nach dem Pensionskassengesetz veranlagt. Einzig die Immobilienquote am Gesamtvermögen darf entgegen des Pensionskassengesetzes höher sein, und so bis zu 40% des Gesamtvermögens betragen. Durch diese selbst auferlegte Verpflichtung wird neben der professionellen Betreuung durch Veranlagungsexperten ein Maximum an Sicherheit gewahrt.
 

Warum muss ich in den Wohlfahrtsfonds einzahlen?

Gemäß §96 Abs. 3 Ärztegesetz sind aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds den Kammerangehörigen die folgenden taxativ aufgezählten Leistungen zu gewähren;

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung
  • Kinderunterstützung
  • Hinterbliebenenversorgung
    • Witwen*Witwerversorgung
    • Waisenversorgung
    • die Versorgung des hinterbliebenen eingetragenen Partners

Aufgrund des Leistungsanspruches ergibt sich jedoch auch die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen. Historisch betrachtet sei hier jedoch auch erwähnt, dass ähnliche Einrichtungen in Österreich bereits seit 1758 existieren.
 

Sind die Fondsbeiträge steuerlich absetzbar?

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Einzahlung der Fondsbeiträge, werden diese bei dem steuerpflichtigen Einkommen berücksichtigt. Die im Zuge der Dienstgeber*innen - Akontobeiträge bereits in Abzug gebrachten Summen werden automatisch in der Einkommenssteuerberechnung berücksichtigt. 
Alle durch Sie selbst bezahlten Beträge – beispielsweise aus Abrechnungen – sind separat bei der Einkommenssteuerklärung anzugeben. 
 

Welche Leistungen werden durch meine Beitragszahlung gedeckt?

Sehr vereinfacht gesprochen, finden Sie anbei eine Liste der angebotenen Leistungen. 

  • Invaliditätsversorgung
  • Altersversorgung
    • (60.-64. LJ mit Abschlag, ab 66. LJ Bonus)
  • Witwen*Witwer-Pension
  • Kinderunterstützung
    • Bei IV und AV (bis vollend. 27. LJ in Ausbildung)
    • Höhe: EUR 200,- (AV); EUR 350,- (IV)
  • Halbwaisen- und Vollwaisenversorgung
    • Bis vollendetes 27. LJ in Ausbildung (EUR 600,- bzw. EUR 1.400,-)
  • Krankengeld
    • Krankenunterstützung EUR 6,60/Tag; Krankenhilfe EUR 16,50/Tag

 

Wer managt den Wohlfahrtsfonds?

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden die laufenden Angelegenheiten des Wohlfahrtsfonds durch den Verwaltungsausschuss bestimmt. Dieser berät und entscheidet einerseits über die laufenden Anträge und Geschäftsfälle, andererseits über die Verwaltung und Anlage des Fondsvermögens. Darüber hinaus ist der Verwaltungsausschuss für die Vorschreibung der Beiträge, aber auch für die langfristige strategische Planung und Absicherung des Systems, zuständig. Zu Mitgliedern des Verwaltungsausschusses wählt die Vollversammlung bis zu 15 Kammerräte für eine Funktionsperiode von vier Jahren.
 

Wie arbeitet der Verwaltungsausschuss?

Um die Anträge der Mitglieder möglichst rasch zu erledigen, finden ungefähr alle sechs Wochen Sitzungen des Verwaltungsausschusses statt. Zusätzlich finden Arbeitssitzungen von Arbeitsgruppen zu Detailthemen und problemlösungsorientierte "task forces" statt. Zweimal jährlich wird eine ganztägige Klausurtagung abgehalten. Zwei Wochen vor einer Sitzung vollständig einlangende Anträge werden jedenfalls in der folgenden Sitzung behandelt.
 

An wen wende ich mich, wenn ich Anliegen zum Wohlfahrtsfonds habe?

siehe Ansprechpartner – Menüpunkt in der Navigation
 

Wie werden Beiträge und Leistungen festgesetzt? / Ab wann besteht ein Leistungsanspruch aus dem Wohlfahrtsfonds?

da diese beiden Fragen den Umfang der FAQ sprengen würde, bitten wir Sie, sich auf der Homepage unter der jeweiligen Rubrik – Beitrag bzw. Leistung die gewünschten Informationen zu suchen.

Sind Einkünfte aus einer Funktionärstätigkeit in der Ärztekammer auch beitragspflichtig?

Um diese Frage zu beantworten, wurde 2018 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zu dem Ergebnis kam, dass Funktionärstätigkeiten grundsätzlich keine ärztliche Tätigkeit sind und daher Einkünfte aus diesen somit nicht der Beitragspflicht unterliegen. Übt ein Funktionär jedoch im Rahmen seiner Funktion eine ärztliche Tätigkeit aus, wie z.B. die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses, so fallen diese Einkünfte in die Beitragspflicht.

Das Gutachten in voller Länge finden Sie hier.

Ist man mit einem Einkommen von unter Euro 6.000,-- dennoch versichert?

In diesen beitragsfreien Zeiten werden zwar keine Pensionsanwartschaften erreicht, die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bleibt allerdings bestehen.
 

Was bedeutet das Kapitaldeckungsverfahren?

Ihre Beiträge werden analog der Beitragsordnung mehreren Konten zu gewiesen. Das Kapitaldeckungsverfahren stellt eines der Beitragskonten dar. Hier sparen Sie für sich höchstpersönlich an. Das Konto läuft auf Ihren Namen. Aktuell erhalten Sie eine Verzinsung von 2,5% p.a. auf das Guthaben. Gemäß aktueller Satzung werden 20% des Richtbeitrages (=Grund- und Ergänzungsleistungsbeitrages) sowie 30% des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrages dem KDV zugeordnet. Darüber hinaus werden all jene Beiträge, die 80% des Höchstbetrages überschreiten zur Gänze dem KDV gutgeschrieben.