null Ärzt*innen News (22. Juli 2021)

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22. Juli 2021


 

Standespolitik


Reminder: "Offensive Gesundheit": Umfrage zu psychischen Folgen der Pandemie

Corona


ÖÄK: COVID-Schutzimpfung: Bund haftet für Impfschäden


PCR-Tests auch für Ordinationen


MA15: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) - 17. Update/Präzisierung


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Veranstaltungen


Einladung Europäisches Forum Alpbach


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Reminder: "Offensive Gesundheit": Umfrage zu psychischen Folgen der Pandemie

"Ich glaub ich krieg die Krise": Unter diesem Titel startete im Juni die "Offensive Gesundheit" eine große Umfrage unter Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege zu den psychischen Folgen der Corona Pandemie. Internationale Studien zeigen, dass Arbeitnehmer*innen im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege unter den Folgen der Corona-Krise weit über ihre physischen und psychischen Grenzen hinaus belastet wurden. Auch diverse Umfragen in Österreich wie zuletzt auch jene der Wiener Ärztekammer bestätigen das. Mehr Informationen zum Thema können Sie hier nachlesen.

   


Corona

   


ÖÄK: COVID-Schutzimpfung: Bund haftet für Impfschäden

Die Österreichische Ärztekammer erinnert aus aktuellem Anlass: Das Impfschadengesetz regelt die Frage nach Haftung für etwaige Impfungen ganz klar.

Aufgrund derzeit wieder verstärkt kursierender Falschinformationen in den sozialen Medien weist die Österreichische Ärztekammer erneut darauf hin, dass es bei etwaigen Impfschäden eine klare Regelung gibt, wie sie auch in den COVID-Impf-FAQ der Österreichischen Ärztekammer festgehalten ist. Dort heißt es:

Wer übernimmt die Verantwortung und Haftung bei Impfschäden?
Für derartige Gesundheitsschädigungen gibt es das Impfschadengesetz. Hier hat der Bund für Schäden Entschädigung zu leisten, die durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. COVID-19-Schutzimpfungen sind mittlerweile in diese Verordnung aufgenommen.

Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde zu diesem Thema auch Christiane Wendehorst, Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien und Präsidentin des European Law Institute, interviewt.

In einem aktuell kursierenden Video wird durch einen Rechtsanwalt insinuiert, dass eine Impfaufklärung, die unter 20 Minuten dauert und nicht die Anamnese der gesamten Familie beinhaltet, dafür sorgen könnte, dass schlussendlich der*die Ärzt*in mit seinem/ihrem Privatvermögen für Impfschäden haftet. Was ist davon zu halten?
In diesem gesamten Video werden unterschiedliche Dinge durcheinandergeworfen, das entstehende Bild ist dadurch grob verzerrend, einseitig und verstörend. Das Vorgehen bei klinischen Studien wird mit der normalen Anwendung eines bedingt zugelassenen Präparats verwechselt, was extrem irreführend ist. Richtig daran ist, dass der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen alleine nicht die mündliche Aufklärung ersetzen kann. Unverträglichkeiten und spezifische Risiken, wie etwa Thromboseneigung, müssen abgefragt werden, der allgemeine Standard der Risikoaufklärung muss eingehalten werden. Doch selbst bei den Impfstraßen, bei denen in hoher Frequenz Impfungen verabreicht wurden, war das meiner Erfahrung nach immer gewährleistet. Darüber hinaus ist dem oben angeführten Absatz aus den FAQ der Ärztekammer nichts hinzuzufügen.

Eine Haftung wäre also allenfalls rein hypothetisch möglich?
Wenn man den Standard einhält, ja. Vergessen darf man aber nicht, dass es eine reale Haftungssituation gibt: Und zwar, wenn ich als Ärzt*in den*die Patient*in durch Falschinformation, oder weil mir die Aufklärung zu mühsam ist, von der Impfung abrate und dann durch einen schweren Verlauf Schäden auftreten, bis hin zum Tod oder zu bleibenden Langzeitfolgen, obgleich die Impfung den schweren Verlauf mit extrem hoher Sicherheit verhindert hätte.

Nichtstun ist also nicht das Sicherste?
Keinesfalls, sogar die Unterlassung eines empfohlenen Off-Label-Use kann eine Haftung verursachen.

Was ist generell beim Impfen im Off-Label-Bereich zu beachten?
Impfen im Off-Label-Bereich ist selbstverständlich möglich, wie auch sonst Off-Label-Use in gewissen Grenzen möglich ist. Es bedarf aber einer verschärften Aufklärung über mögliche Risiken und darüber, dass es sich um eine Off-Label-Anwendung handelt. Zudem gibt es eine eigene Nachprüfungspflicht seitens des*der Ärzt*in, ob wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen vorliegen, aufgrund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über eine positive Nutzen-Risiko-Abwägung besteht. Die aktuelle Studienlage ist genau zu verfolgen.

   


   


PCR-Tests auch für Ordinationen

Die für die Nachtgastronomie ab heute vorgeschriebenen PCR-Tests werden nicht nur in Apotheken angeboten - es besteht mit heute selbstverständlich auch ein gleichlautendes Angebot für PCR-Tests auf freiwilliger Basis in niedergelassenen Ordinationen mit Vertrag zur Sozialversicherung. Die Eckdaten der diesbezüglichen Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und der Sozialversicherung finden Sie nachfolgend:

  • PCR-Tests können sowohl PCR-Abstriche als auch PCR-Gurgulate sein.
    • Unter diese Vereinbarung fallen ausschließlich asymptomatische Patient*innen. Die Vorgangsweise bei symptomatischen Patient*innen bleibt unverändert.
  • Der Tarif beträgt - wie bei den Antigentests - EUR 25.- und ist mit der Position COVTP mit der Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS, bezüglich KFA wird noch eine Rückmeldung eingeholt) abzurechnen.
    Der Tarif beinhaltet Abnahme und Verrechnung der Auswertungen durch das Labor.
  • Das Abstrichmaterial bzw. das Gurgulat muss der*die Ärzt*in eigenständig besorgen.
  • Nach internen Informationen werden die Labors die Abholung und Auswertung der PCR Tests mit einem fairen Preis anbieten. Diese Laborleistung ist in der Pauschale von EUR 25,00 Euro enthalten und ist direkt zwischen Zuweiser und Labor zu verrechnen.
  • Auch das Intervall der Abholungen ist mit dem jeweiligen Labor zu vereinbaren.
  • Für die Testergebnisse wird den niedergelassenen Ärzt*innen in absehbarer Zeit die technische Anbindung an das für international gültige Atteste notwendige QR-Code-System bereitgestellt. Die Patient*innen erhalten das Testergebnis dann per sms oder Mail.
    Bis dahin gelten auch ärztliche Bestätigungen über negative PCR-Ergebnisse als Nachweis für die derzeit vorhandenen Eintrittsbestimmungen!

Die Arztsoftwarehersteller*innen wurden über die entsprechenden Änderungen informiert. Bitte schreiben Sie sich die Positionen "COVTP" bei den jeweiligen Patient*innen auf, bis eine Abrechnungsposition in der Arztsoftware eingespielt ist.

   


   


MA15: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) - 17. Update/Präzisierung

Der Ärztekammer wurde das aktuelle Schreiben des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien (MA15) zum Coronavirus zur Kenntnis gebracht, welches Sie über folgende Verlinkungen nachlesen können:

Die darin erwähnte Version des Dokuments Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (Stand 25. Juni 2021) haben wir Ihnen bereits im Rundschreiben am 29. Juni 2021 zur Verfügung gestellt.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Veranstaltungen

   


Einladung Europäisches Forum Alpbach

Auch dieses Jahr ist die Ärztekammer für Wien Partnerin des Europäischen Forum Alpbach, das aufgrund der Corona-Krise heuer wieder vorwiegend digital vom 18. August bis 3. September 2021 stattfinden wird. Im Rahmen dieser Kooperation möchten wir Ihnen die Möglichkeit einer gratis Online-Teilnahme am gesamten Forum, das auch das Symposium HEALTH vom 27. bis 29. August 2021 umfasst, anbieten. Vortragender der seitens der Ärztekammer organisierten Special Lecture am Samstag, 28. August 2021, 17.30 Uhr, zum Thema "Viruses: Past, present and future" wird der österreichische Virologe Peter Palese sein, der aktuell am Department of Microbiology an der Icahn School of Medicine, Mount Sinai, lehrt.

Aufgrund des begrenzten Freikartenkontingents bitten wir um Verständnis, dass nur in Wien praktizierende Ärzt*innen an der Online-Veranstaltung teilnehmen können. Die Anmeldung für die gratis Online-Teilnahme ist ausschließlich über diesen Link bis 8. August 2021 möglich.

Detaillierte Informationen zu den Gesundheitsgesprächen sowie das gesamte Programm finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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