null Anmeldung zur CoV-Impfung für Wiener freiberufliche Ärzt*innen sowie deren Ordinationspersonal ab 15. Jänner 2021 / für Wohnsitzärzt*innen und in Ambulatorien angestellte Ärzt*innen

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Nach intensiven Gesprächen mit der Stadt Wien können wir mit einer Impfoffensive die Immunisierung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer (mRNA Impfstoff) gegen COVID-19 für freiberufliche Ärzt*innen, Zahn*ärzt*innen, angstellte Ärzt*innen in Ordinationen und Ambulatorien und Ordinationsmitarbeiter*innen starten!

Für den 15. Jänner bis 18. Jänner 2021 wurden den oben angeführten Gruppen von der Stadt Wien 17.000 Impfdosen für zwei Teilimpfungen, also für 8.500 zu Impfende als erste Tranche zugeteilt.

Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass es uns gelungen ist, diese Menge an Dosen durch intensive Verhandlungen vorzuziehen, wenngleich wir wissen, dass eventuell damit noch nicht der gesamte oben genannte Bereich durchgeimpft werden kann. Es wird aber weiter regelmäßig Möglichkeiten für eine Impfung geben.

Aus diesem Grund haben wir lange diskutiert, ob wir Begrenzungen der Anmeldemöglichkeit vor allem für das Ordinationspersonal vorsehen sollen, haben uns aber dagegen entschieden, weil wir prinzipiell das System offen gestalten möchten.

Nach diesem kompakten Start geht es dann voraussichtlich in Kalenderwoche vier mit kleineren wöchentlichen Kontingenten fortlaufend weiter, sodass der niedergelassene Bereich spätestens Ende Kalenderwoche acht mit der ersten Teilimpfung durchgeimpft sein wird. Im Moment werden nur Termine bis einschließlich 18. Jänner 2021 vergeben. Falls Sie keinen Termin bekommen, melden wir uns in Kürze mit der Anmeldung für weitere Impftermine ab Kalenderwoche vier.

Gemäß der Phase 1 des Impfplans des Gesundheitsministeriums und der Vereinbarung mit der Stadt Wien handelt es sich bei dieser Aktion um eine Impfung von Gesundheitspersonal und sie ist daher ausschließlich für niedergelassene Ärzt*innen sowie deren Ordinationspersonal vorgesehen.

Wohnsitzärzt*innen und in Ambulatorien angestellte Ärzt*innen können nur sich selbst zur Impfung anmelden!

Niedergelassene Ärzt*innen müssen ihr Ordinationspersonal, das in der Ordination angestellt und auch bei der Sozialversicherung als angestellt gemeldet ist, für die Impfungen anmelden. Nicht zulässig ist es, Familienangehörige oder sonstige Personen, die nicht als Angestellte in der Ordination gemeldet sind, einzubuchen.

 

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Wichtigen Informationen:

  1. Allgemeine Fragen

Welchen Impfstoff werden die zu Impfenden erhalten?
Hier finden Sie den Beipackzettel des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer vorab zur Information.

Ich habe Fragen zum Impfstoff/zur Impfung, an wen kann ich mich wenden?
Für offene Fragen finden Sie vor Ort im Impfzentrum ausreichend Möglichkeiten für Aufklärungsgespräche mit Ärzt*innen.

Muss ich mich gegen COVID-19 impfen lassen?
Nein, eine Impfung ist freiwillig, wird aber empfohlen!

Warum können sich alle Fachgruppen anmelden und besonders exponierte Fachgruppen werden nicht priorisiert, wie in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angeführt?
Da die Verimpfung ohnehin sehr zügig, kompakt und in großem Rahmen durchgeführt wird, wurde entschieden auf eine Priorisierung zu verzichten.

Wer darf sich zur Impfung anmelden?

    • Niedergelassene Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal Achtung – kein karenziertes Personal!
    • Wohnsitzärzt*innen
    • In Ambulatorien angestellte Ärzt*innen

Verwandte, Freunde und Bekannte sind von der Teilnahme ausnahmslos ausgeschlossen!

Warum kann ich mich nicht selber impfen?
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund er medizinisch komplexeren Rahmenbedingungen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer (mRNA) und der Tatsache, dass der Impfstoff aktuell nicht in ganz kleinen Dosen ausgeliefert wird, keine Impfdosen zur Selbstverimpfung an niedergelassene Ärzt*innen vergeben werden können, sondern die niedergelassene Ärzt*innen in eine Impfstraße eingeladen werden. Wir sind bereits in Gesprächen mit der Stadt Wien, damit niedergelassene Ärzt*innen selbstverständlich in einer weiteren Phase in den Ordinationen Patient*innen impfen können.

Dürfen sich Schwangere und Kinder- und Jugendliche impfen lassen?
Es gibt keine Zulassung des Impfstoffs für Schwangere, auch nach der Impfung sollte für mindestens drei Monate für eine zuverlässige Kontrazeption gesorgt sein. Es gibt auch keine Zulassung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

  1. Fragen zur Terminbuchung

Muss ich einen Termin buchen, oder kann ich einfach zur Impfung vorbeikommen?
Eine Impfung ohne Anmeldung wird nicht möglich sein!

Für welchen Zeitraum kann ich meinen Erst- und meinen Zweittermin für beide Teilimpfungen buchen?
Eine Terminbuchung in der ersten Offensive zwischen dem 15. und 18. Jänner 2021 – täglich von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr – bedeutet, dass Sie damit einhergehend Ihren Zweittermin für die zweite Teilimpfung am selben Wochentag, drei Wochen später, exakt zur selben Uhrzeit mitvereinbaren.

Beispiel:

    • Sie buchen Ihren ersten Termin am:
      Samstag, 16. Jänner 2021, 9.25 Uhr
    • Das bedeutet Ihre automatische Zusage für Ihren Zweittermin am: Samstag, 6. Februar 2021, 9.25 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie dieses Schema bei der Buchung und bitte beachten Sie, dass die Zweittermine in oder am Ende der Semesterferienwoche liegen! Sollten Sie da nicht in Wien sein, ersuchen wir Sie auf eine weiter Tranche zu warten!

Wo ist das Impfzentrum?
Das Impfzentrum für den 15. bis 18. Jänner 2021 ist in der Messe Wien in Halle D:
Reed Messe Wien Exhibition & Congress Center
Trabrennstraße 7, 1020 Wien
Details zur Anfahrt finden Sie hier.

Wie funktioniert die Impfstraße?
Die Impfstraße ist nach den Erfahrungen der Impfstraßen zur Grippeimpfung und der Massentests gestaltet und hat einige Stationen (Anmeldung, Aufklärung, Impfung und Ruhebereich nach der Impfung). Bitte folgen Sie den Markierungen und Anweisungen des Personals vor Ort – es funktioniert nur ohne Stau und Diskussionen, wenn alle diszipliniert sind.

Wie lauten meine Zugangsdaten für die Anmeldung zur Impfung?
Ihre Zugangsdaten haben Sie per E-Mail erhalten.

Ich habe keine Sozialversicherungsnummer, weil ich privat versichert bin – was gebe ich in dem abgefragten Pflichtfeld ein?
Bitte geben Sie statt der zehnstelligen Sozialversicherungsnummer 10 x die Zahl 0 ein
0000000000.

Wie komme ich zur Online-Anmeldung für eine Impfung?
Hier können Sie sich online zur Impfung anmelden.

Ich habe einen falschen Termin gebucht, wohin kann ich mich wenden?
Die Ärztekammermitarbeiter*innen der Impf-Hotline stehen Ihnen zu den Bürozeiten für Ihre Fragen zur Verfügung:
Telefon: +43/1/51501-1500
e-Mail: mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ=

  1. Fragen zur Terminvorbereitung

Muss ich Unterlagen für meinen Impftermin vorbereiten?
Ja, bitte füllen Sie diesen Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung (PDF, 106 KB) vorab aus (.pdf ist auch elektronisch beschreibbar), drucken ihn aus und bringen in unterzeichnet zu Ihrem Impftermin mit. Offene Fragen werden Ihnen in der Impfstraße durch Ärzt*innen beantwortet.

Muss man etwas zum Impftermin mitnehmen?

    • Bitte nehmen Sie Ihre e-Card mit, falls Sie eine besitzen (und nicht privat versichert sind).
    • Bitte nehmen Sie auch Ihren Impfpass mit.
    • Als Ärzt*in nehmen Sie bitte auch Ihren Ärzt*innenausweis mit.
    • Jede*r Angemeldete muss die Terminbestätigung ausdrucken und zum Termin mitnehmen.

  1. Fragen zum Impfzentrum/zur Impfstraße:

Muss man im Impfzentrum/in der Impfstraße einen Mundnasenschutz tragen?
In der Impfstraße gilt FFP2-Pflicht für alle Personen - auch für Personen mit Maskenbefreiung!
FFP2 Masken werden beim Empfang der Impfstraße vergeben.

Wie lange ist die Wartezeit im Impfzentrum/in der Impfstraße?
Alle zu Impfenden sollen bitte rechtzeitig zu ihrem Termin erscheinen, damit der Impfstraßenablauf im Fluss bleibt.
Bitte reservieren Sie sich dennoch genug Zeit ein - am besten 2 Stunden - es wird das Möglichste unternommen den Prozess so kurz wie möglich zu halten, dennoch muss man mit Stau rechnen. Wir bitten schon vorweg um Ihre Geduld und Ihr Verständnis!

Kann man das Impfzentrum unmittelbar nach der Impfung verlassen?
Es ist zu empfehlen, dass alle Geimpften 20 Minuten in der Impfstraße verweilen, Sie können aber auf eigenes Risiko den Impfbereich auch nach der Impfung verlassen.

Kommt die Impfung in den e-Impfpass?
Ja, die Impfungen in der Impfstraße kommen in den e-Impfpass, hier wird das System der Impfstraßen verwendet, dass schon bei der Grippeimpfung erfolgreich getestet wurde. Achtung: Aus dem e-Impfpass kann man auf Grund von gesetzlichen Regelungen nicht hinausoptieren.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ= bzw. telefonisch unter +43/1/51501-1500 sehr gerne zur Verfügung!

Mit kollegialen Grüßen

Johannes Steinhart
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte

Thomas Szekeres
Präsident


Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0


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Tel: +43 1 51501-0
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Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr


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