null Ärztekammer begrüßt Vorstoß zum Ausbau des Psychotherapieangebots

 

Ärztekammer begrüßt Vorstoß zum Ausbau des Psychotherapieangebots

Allerdings fehlen nach wie vor genügend Kassenplanstellen – Allgemeinmediziner mit PSY III-Diplom sollten Gesprächsleistungen verrechnen können

Die Ärztekammer begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), das Psychotherapieangebot in Österreich zukünftig auszubauen. Damit werde eine langjährige Forderung der Ärztekammer erfüllt, betont der Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart. 

Er reagiert damit auf eine Ankündigung des stellvertretenden ÖGK-Obmanns Andreas Huss, wonach die ÖGK in nächster Zeit 20.000 zusätzliche Plätze für Psychotherapie auf Kassenkosten in Österreich schaffen wolle. „Gerade in Zeiten einer Pandemie, in der viele Menschen von großer Unsicherheit und Ängsten begleitet werden, ist es enorm wichtig, psychotherapeutische Angebote zu verstärken und den Menschen diese im Rahmen der sozialen Krankenversicherung auch niederschwellig zu ermöglichen“, betont Steinhart.

Enttäuscht zeigt sich Steinhart allerdings vom Umstand, dass Huss mit keinem Wort auf den ebenfalls notwendigen Ausbau von Kassenplanstellen für Fachärztinnen und –ärzte für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie eingegangen ist. „Im Invertragnahmeausschuss der Ärztekammer für Wien haben wir beispielsweise fünf zusätzliche Kassenplanstellen für Kinder- und Jugendpsychiater gefordert.“ Der ÖGK sei dieses Ansinnen im Sinne einer ausreichenden kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in Wien „nicht einmal eine Antwort wert“ gewesen.

Für eine breitere psychotherapeutische Versorgung essenziell sei auch die Möglichkeit der Rückerstattung seitens der Sozialversicherung von Gesprächsleistungen von Allgemeinmedizinern, die das PSY III-Diplom erworben haben. Gerade der Hausarzt habe eine besondere Bedeutung, wenn es um die niederschwellige Versorgung bei psychischen Problemen gehe. Er kenne meist sehr gut das soziale Umfeld seiner Patienten und deren Familien.

„Hier ist die soziale Krankenversicherung ebenfalls gefordert, Anstrengungen zu unternehmen, diese Expertise auch im Honorarkatalog abzubilden.“ Denn nur so könne gewährleistet werden, psychische Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, zu behandeln und gegebenenfalls einer weiteren fachärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Versorgung zuzuführen, so Steinhart. (hpp)


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