Invaliditätsversorgung

Voraussetzung 

Fondsmitglieder, denen die Ausübung des ärztlichen Berufes vorübergehend für zumindest mehr als 3 Monate oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Der Antrag auf Gewährung muss während der Dauer des Krankenstandes, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ende der Berufsunfähigkeit gestellt werden. 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf dauernde Invaliditätsversorgung nur bis zum 59. Lebensjahr möglich ist. Die Inanspruchnahme der befristeten Invalidität ist hingegen auch nach dem 59. Lebensjahr möglich. 

Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage der Concisa hier. Alternativ können Sie diesen auch per Email unter mmmYWVyenRlQGNvbmNpc2EuYXQ= anfordern. 
 

Höhe der Leistung:

Die konkrete Leistungshöhe ist vor allem auch abhängig von den geleisteten Beiträgen. Daher sind über die genaue Leistungshöhe keine allgemeingültigen Aussagen möglich. 

Da die Berufsunfähigkeit vor allem in jungen Jahren existenzbedrohend sein kann, werden im Leistungsfall zu den durch die Beitragsleistung erworbenen Anwartschaftspunkten noch sogenannte Bonuspunkte addiert, wobei allerdings insgesamt nie mehr als 100 AWP erreicht werden können. 

bis 39 Jahre – 100 AWP – danach lt. Tabelle 
 

       
LJ 2017 2018 ab 2019
bis 27 100 100 100
28 100 100 100
29 100 100 100
30 100 100 100
31 100 100 100
32 100 100 100
33 100 100 100
34 100 100 100
35 100 100 100
36 100 100 100
37 100 100 100
38 100 100 98,83
39 100 98,51 97,67
40 97,89 97,04 96,51
41 95,81 95,59 95,38
42 91,65 91,23 90,82
43 87,48 86,86 86,25
44 83,31 82,49 81,68
45 79,15 78,13 77,12
46 74,98 73,76 72,55
47 70,81 69,39 67,98
48 66,65 65,03 63,42
49 62,48 60,66 58,85
50 58,31 56,29 54,28
51 54,15 51,93 49,72
52 49,98 47,56 45,15
53 45,81 43,19 40,58
54 41,65 38,83 36,02
55 37,48 34,46 31,45
56 33,31 30,09 26,88
57 29,15 25,73 22,32
58 24,98 21,36 17,75
59 20,81 16,99 13,18
60      
61      


Die Summe der erreichten Anwartschaftspunkte, die Sie auch jederzeit bei der Concisa unter mmmYWVyenRlQGNvbmNpc2EuYXQ= erfragen können, bilden die Berechnungsgrundlage für die Invaliditätsversorgung. 

Bei der dauernden Invaliditätsversorgung erhalten Sie darüber hinaus auch 0,5% des Zusatzleistungskontostandes sowie eine Rentenzahlung aus dem Kapitaldeckungsverfahrens.

Berechnungsbeispiel: befristete Invaliditätsversorgung

Arzt – Alter 52 Jahre
Kontostand Wohlfahrtsfonds:
Euro 37.519,-- = 17,31 AWP
Bonus lt .Tabelle 42,73 AWP
Summe 60,04 AWP 

Diese 60,04 AWP werden als Prozent der Grundpension (=EUR 1.040,60) zur Auszahlung gebracht.
Invaliditätsversorgung> = EUR 1.040,60 * 60,04 / 100 = EUR 628,52 

Haben Sie noch studierende oder minderjährige Kinder? 

Für jedes studierende Kind bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres bzw. jedes minderjährige Kind muss seit 01.07.2001 ein eigener Antrag auf Kinderunterstützung gestellt werden. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom Vormund zu stellen.