Leistungen

Hier finden Sie einen Überblick zu den diversen Leistungen des Wohlfahrtsfonds, welche für Sie als Fondsmitglied ein zusätzliches soziales Netz zur staatlichen Versorgung bilden sollen. Alle im Wohlfahrtsfonds erbrachten Leistungen folgen einem wesentlichen Grundsatz: dem sogenannten Äquivalenzprinzip.

Das Äquivalenzprinzip soll gewährleisten, dass grundsätzlich nicht mehr an Leistungen ausbezahlt wird als an Beiträgen eingenommen wurde.

Zentraler Regelpunkt ist jener Betrag, um den ein Anwartschaftspunkt (AWP) erworben wird, wobei die Division des jährlichen Fondsbeitrages durch diesen Wert die Zahl der erworbenen AWP ergibt. 

Unter kontinuierlicher Beobachtung der Lebenserwartung der Fondsmitglieder sowie ihrer Hinterbliebenen wird dieser Wert so berechnet und allenfalls jährlich angepasst, dass letztlich die eingezahlte Summe jener der durchschnittlich zu erwartenden Versorgungsleistung(en) entspricht.

Leistungen, für die diese individuelle Beitrags-Leistungsäquivalenz nicht gelten kann, wie beispielsweise die Invaliditätsversorgung, da diese von den geleisteten Beiträgen unabhängig sein soll, werden in die Kosten der Anwartschaftspunkte eingerechnet und so solidarisch von der Kolleg*innenschaft getragen.

Im Umlagesystem kann nur eine Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen einen Ausgleich zwischen den Generationen schaffen und damit Stabilität und Sicherheit für alle Fondsmitglieder garantieren.

Bitte beachten Sie, dass sich alle hier dargestellten Berechnungen auf voll beitragspflichtige Mitglieder beziehen. Sollten Sie eine Befreiung oder Teilbefreiung aufgrund einer Pragmatisierung erhalten bzw. erhalten haben, gelten andere Werte. Gleichfalls ist zu beachten, dass aufgrund der steuerreduzierenden Einzahlungen alle Auszahlungen steuerpflichtig sind!

Die relevanten Formulare für Leistungen des Wohlfahrtsfonds sind auf der Homepage der Concisa hier zu finden. Gerne können Sie diese auch per Mail unter mmmYWVyenRlQGNvbmNpc2EuYXQ= anfordern.

NEU: Mittels Handysignatur können Sie hier auf der Homepage der Concisa eine aktuelle Pensionshochrechnung vornehmen.

Sollten Sie noch keine Handy-Signatur besitzen, finden Sie hier die notwendigen Schritte, um eine zu erhalten.