null Ärzt*innen News (1. September 2020)

Ärzt*innen News

1. September 2020

Standespolitik

Telefonische Krankschreibung ÖGK - weitere Vorgangsweise ab 1. September


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Wien-Wahl 2020


Corona

Aktualisierung BMSGPK-Dokumente zum Thema Kontaktpersonen


Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach einem positiven Covid-19-Fall


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen


Service

Information zur Änderung der Aufgabenverteilung der Wiener Unfallspitäler


EWS: checkit! Warnungen 2020 KW 32


Fortbildung

GIFTIGER DIENSTAG: "Neue Virustatika abseits von HIV und Hepatitis"


Reminder: Collegium Publicum am 19. September 2020


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Telefonische Krankschreibung ÖGK - weitere Vorgangsweise ab 1. September

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die hier angekündigte gemeinsame Lösung zur adaptierten Fortführung der telefonischen Krankmeldung mit der ÖGK in letzter Sekunde geplatzt ist. Wie Sie in den letzten Wochen verfolgen konnten, haben wir uns mit aller Kraft für die Beibehaltung der gut etablierten Regelung zur telefonischen Krankschreibung eingesetzt, um Verdachtsfälle von den Ordinationen fernzuhalten. Die Arbeitgeber*innenseite/Wirtschaftskammer war aber massiv dagegen und nun hat die ÖGK einseitig ein neues Prozedere festgelegt.

Wie geht es mit der telefonischen Krankschreibung nun weiter?

COVID-19 Verdachtsfälle:

  • Sie werden in Kürze ein Rundschreiben der ÖGK mit einer Möglichkeit für die telefonische Krankmeldung von COVID-19-Verdachtsfällen (siehe Definition durch BMSGPK) erhalten, welches Sie anwenden können. Dieses sieht vereinfacht gesprochen vor, dass Sie COVID-19-Verdachtsfälle als solche telemedizinisch krankschreiben können und die Patient*innen an 1450 verweisen oder selber zur Testung einmelden.
    • Wird der*die Patient*in negativ auf COVID-19 getestet, wird die Krankmeldung von der Kasse in eine normale Krankmeldung umgewandelt.
    • Wird der*die Patient*in positiv auf COVID-19 getestet, erfolgt eine rückwirkende Absonderung durch die Landessanitätsbehörden.

Diese Maßnahme ist nicht mit der Ärztekammer vereinbart, aber immerhin ein erster Schritt zur Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung für Verdachtsfälle. Für Ihre Fragen zum darin skizzierten Ablauf, kontaktieren Sie bitte die Landesstelle Wien (übliche Ansprechpartner*innen in der ÖGK für Krankmeldung).
Die telemedizinische Behandlung, inkl. Steckung der o-Card, ist weiterhin möglich.

  • Selbstverständlich können Sie bei COVID-19-Verdachtsfällen auch einen Hausbesuch mit entsprechender Schutzausrüstung machen, oder auch bei den Patient*innen, wenn Sie es unbedingt möchten, in Ihrer Ordination einen Abstrich mit entsprechender Schutzausrüstung durchführen. Abstriche und Testungen sind jedoch trotz der vehementen Forderung, diese Leistungen auch durch die Kassen zu übernehmen, nach wie vor Privatleistungen im kassenfreien Raum.

  • Wenn Sie nach telemedizinischer Kontaktaufnahme und Behandlung von Patient*innen vermuten es könnte sich um einen COVID-19-Verdachtsfall handeln, können Sie nach wie vor telefonisch eine Visite über den Ärztefunkdienst unter 01-790-11/18 organisieren.

Keine COVID-19 Verdachtsfälle:

Für alle Patient*innen mit Symptomatik ohne Verdacht auf COVID-19 (laut geltender Definition BMSGPK), gelten die Regelungen für die Krankschreibung, wie vor der Pandemie bis Anfang März. Gehen Sie daher so vor, wie Sie es seinerzeit gehandhabt haben.

Außer den Sonderregelungen für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die auch heute auslaufen, bleiben die folgenden Maßnahmen bis auf Weiteres unberührt:

  • Medikamentenverordnung nach telefonischer Kontaktaufnahme und elektronische Weiterleitung über e-Medikation
  • Aussetzen vieler Bewilligungspflichten
  • Telefonische/telemedizinische Krankenbehandlung
  • Verrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen
  • Aussetzung von Limitierungen für ausgewählte Gesprächspositionen
  • Reduktion der Mindestöffnungszeiten
  • Aussetzung des o-Card-Limits -> e-Card statt o-Card

Hinsichtlich der telemedizinischen Krankmeldung werden wir noch in diesen Tagen umfassende Gespräche einfordern, weil wir nicht akzeptieren wollen, dass ein gut funktionierendes System, das sich in der Pandemie entwickelt und etabliert hat, nun nicht mehr mit telemedizinischen Mitteln, die von Patient*innen und Ärzt*innen geschätzt werden, weitergeführt wird.

Diese Information ersetzt den diesbezüglichen Ärzt*innen News Beitrag vom 23. Juli 2020 sowie den diesbezüglichen SARS-CoV-2 News Beitrag vom 1. Juli 2020.

   


   


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Wien-Wahl 2020

Die Wien-Wahlen im Oktober 2020 rücken näher: Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller diskutiert mit den Gesundheitssprechern der Parteien im Wiener Landtag über die politisch geplanten Maßnahmen. Das Gespräch mit der ÖVP können Sie ab sofort im Internet einsehen entweder in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Ärztinnen und Ärzte in Wien" hier oder auf der öffentlichen Facebook-Seite von "Schützen wir unsere Spitäler" hier.

   


Corona

   


Aktualisierung BMSGPK-Dokumente zum Thema Kontaktpersonen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erneut aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 25. August 2020 finden Sie hier.
Hier wurde klargestellt, dass Gesundheits- und Pflegepersonal unter Einhaltung der Vorgaben von adäquater Schutzausrüstung zur Kontaktperson der Kategorie II wird, auch wenn es einen Kontakt > 15 Minuten und Abstand < 2 Metern gegeben hat.
Sind Trennwände (z.B. Plexiglas) vorhanden, wird die Person auch ohne Verwendung einer adäquaten Schutzausrüstung als Kontaktperson der Kategorie II klassifiziert.

Des Weiteren wurde die "Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" adaptiert. Die neueste Version vom 19. August 2020 finden Sie hier. Geändert wurde, dass die erhöhten Schutzmaßnahmen bei Weiterbeschäftigung als Schlüsselpersonal bereits nach 10 Tagen - statt bisher 14 Tagen - beendet werden können.

   


   


Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach einem positiven Covid-19-Fall

Aufgrund der Änderungen der BMSGPK-Dokumente "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" und "Empfehlung zum Umgang mit SARSCoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" wurde auch die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach einem positivem Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal entsprechend überarbeitet. Diese finden Sie mehr.
Diese Information ersetzt den diesbezüglichen Ärzt*innen News Beitrag vom 23. Juli 2020 sowie den diesbezüglichen SARS-CoV-2 News Beitrag vom 1. Juli 2020.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen zur Ausgabe von Schutzausrüstung an alle Wiener niedergelassenen Ärzt*innen, den SARS-Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal, zur Anmeldung von COVID-19 Verdachtsfällen durch niedergelassene Ärzt*innen, zur Corona-Hotline der Wiener Ärztekammer +43/1/51501-1500 sowie zur Organisation der Ärztekammer für Wien über die Sommermonate stehen Ihnen unter den jeweiligen Verlinkungen ebenfalls zur Verfügung.

   


Service

   


Information zur Änderung der Aufgabenverteilung der Wiener Unfallspitäler

In einem Schreiben hat die AUVA kürzlich über die geplanten Veränderungen im Traumazentrum Wien informiert. Die Veränderungen sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen mit der Stadt Wien bzw. dem Wiener Gesundheitsverbund. Fest steht jedenfalls, dass der TZW-Standort Lorenz Böhler/Brigittenau weiterhin von der Rettung angefahren werden kann. Ausschließlich Polytraumen werden künftig am Standort Meidling (oder in einem Haus der WiGev) behandelt. Die Auslastung von Intensiv- bzw. Überwachungskapazitäten an beiden Standorten des TZW liegt derzeit bei knapp 50 Prozent. Beamtete Patient*innen können weiterhin an beiden Standorten betreut werden. Muss allerdings die Beatmung mehr als 48 Stunden aufrechterhalten werden, so erfolgt dies am Standort Meidling. Es ist nicht geplant, die Zahl der Patient*innen mit hüftnahmen Oberschenkelfrakturen pro TZW-Standort permanent auf eine fixe Anzahl pro Woche zu limitieren. Eine vorübergehende Einschränkung der Übernahme entsprechender Patient*innen soll im Fall von Engpässen in Absprache mit dem WiGev erfolgen.
Wir halten Sie zu diesen Entwicklungen selbstverständlich am Laufenden, sollte es dennoch hier zu Problemen kommen, setzen Sie bitte vertrauensvoll mit der Kurie angestellte Ärzte ( mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ=) in Verbindung.

   


   


EWS: checkit! Warnungen 2020 KW 32

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben zur Kenntnis gebracht.

   


Fortbildung

   


GIFTIGER DIENSTAG: "Neue Virustatika abseits von HIV und Hepatitis"

Am 15. September 2020 findet der erste "Giftige Dienstag" vom Wintersemester statt, diesmal zum Thema "Neue Virustatika abseits von HIV und Hepatitis". Anmelden können Sie sich gerne direkt im Fortbildungsreferat der Ärztekammer für Wien bei Michaela Wörgötter (E-Mail: mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==). Das gesamte Programm für das Wintersemester 2020/2021 finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können. Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmeranzahl aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben. Es ist uns daher nicht möglich, unangemeldete Teilnehmer zur Fortbildung zuzulassen.

   


   


Reminder: Collegium Publicum am 19. September 2020

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass am 19. September 2020 das Referat für ärztliche Fortbildungen der Ärztekammer für Wien zum Collegium Publicum im Technischen Museum einlädt. Thema wird diesmal "Befundinterpretationen und Neuentwicklungen aus den verschiedensten Bereichen der Laboratoriumsmedizin" sein. Anmelden können Sie sich gerne direkt im Fortbildungsreferat bei Michaela Wörgötter (E-Mail: mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==). Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können. Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmer*innenanzahl aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben. Es ist uns nicht möglich, unangemeldete Teilnehmer*innen zur Fortbildung zuzulassen. Programm

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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