null Ärzt*innen News (14. September 2021)

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14. September 2021


 

Corona


Sicherheitsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Ärztekammer: Erweiterte Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19


Reminder: Drittstich für Gesundheitspersonal - Anmeldung bzw. Impfung jetzt für alle möglich!


MA15: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) - 19. Update
Gesundheitsministerium: Aktualisierte Kontaktpersonennachverfolgung


Fälschungen und falsche Einträge in Impfpässen/e-Impfpässen stellen Straftatbestände dar


2. COVID-19-Maßnahmenverordnung - neue Regelungen gültig ab morgen, 15. September 2021


Abrechnungsposition für COVID-19-Impfung Drittstich bzw. Zweitstich nach Johnson&Johnson


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder: Workshop "Einsatz und Wirkung von professionellen Clowns im Gesundheitswesen"


Workshop: "Modernes Wundmanagement - Update"


Giftiger Dienstag: "Infektiologische Abklärung der Eosinophilie"


Praxisgründungs-Webinar "Meine erste eigene Ordination"

Service


Information Leistungsverlagerung Urologie / Wiener Gesundheitsverbund


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Corona

   


Sicherheitsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Ärztekammer: Erweiterte Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19

Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen in Österreich hat sich die Ärztekammer im Sinne einer bestmöglichen Prophylaxe dazu entschlossen, dass ab 15. September 2021 das Betreten der Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, nur mehr nach der 1G-Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen mit mindestens einer Impfung) gestattet ist. Bitte beachten Sie, dass die Kontrolle des E-Impfpasses sowie des erforderlichen Lichtbildausweises am Eingang durch eine*n Mitarbeiter*in der Security durchgeführt wird. Kammerfremde Personen müssen zudem aus Sicherheitsgründen den Grund ihres Besuchs mitteilen.

Eine Ausnahme für die 1G-Regel gibt es nur für Ärzt*innen und ihre Rechtsvertreter*innen, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) unbedingt einzuhalten ist. Eine entsprechende Registrierung im Eingangsbereich ist erforderlich.

In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume etc.) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht. Für ungeimpfte Personen entsprechend der Ausnahmeregelung gilt dies auch in allen weiteren Räumlichkeiten, insbesondere in allen Büroräumlichkeiten.

   


   


Reminder: Drittstich für Gesundheitspersonal - Anmeldung bzw. Impfung jetzt für alle möglich!

Das Gesundheitspersonal in Wien kann sich nun gemäß der aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) zur weiteren Dosis bzw. zum Drittstich anmelden bzw. diesen durchführen lassen. Ausführliche Details dazu in unseren Ärzt*innen News vom 19. August 2021.

Angesichts der neuen epidemiologischen Situation durch die Delta-Variante wird dem Gesundheitspersonal empfohlen,

  1. folgenden Risikogruppen eine weitere Dosis (impfstoffabhängig 2. oder 3. Dosis) in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung zu verabreichen (off label):
    • Personen im Alter von >65 Jahren
    • Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko und hohem Risiko (Immunsupprimmierte, etc. alle in Tabelle 2 genannten Personengruppen der Priorisierung Tabelle 2)
    • Personen, welche 1 Dosis COVID-19-Vaccine Janssen erhalten haben
    • Personen, welche 2 Dosen Vaxzevria erhalten haben
  2. allen Personen über 18 Jahren nach 9-12 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung eine weitere Impfung zu verabreichen (off label).
  3. Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden und genauso wie unter 1. und 2. angeführt behandelt werden. Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben, ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.

!WICHTIG!

Die Stadt Wien hat uns darüber informiert, dass das gesamte Gesundheitspersonal auf eigenen Wunsch bereits jetzt geimpft werden kann und nicht erst nach 9 bis 12 Monaten.

Folgende Möglichkeiten stehen dem niedergelassenen Gesundheitspersonal für eine Impfung zur Verfügung:

Bei Drittstichen bzw. Zweitstichen nach Johnson&Johnson ist zwingend ein Impftermin zu vereinbaren. Eine Impfung ohne Termin ist nicht möglich.

Sofern Sie als größere Ordination oder als Ordinationsverbund einmalig den Drittstich selbst verabreichen möchten, können Sie dies per E-Mai an mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ= bekanntgeben. Voraussetzung ist die Mindestbestellmenge von 18 Impfdosen (das sind drei Durchstechflaschen) und die Dokumentation im e-Impfpass. Sie müssen die Impfdosen dann zum gegebenen Zeitpunkt bestellen und in der gewünschten Apotheke abholen.

   


   


MA15: Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) - 19. Update
Gesundheitsministerium: Aktualisierte Kontaktpersonennachverfolgung

Hier finden Sie das 19. Update der MA15 zum Coronavirus. Neuerungen sind in grüner Textfarbe hervorgehoben. Wir möchten dabei insbesondere auf Folgendes hinweisen:

  • Kontaktpersonennachverfolgung: Bei Auftreten eines positiven Testergebnisses bei vollständig Geimpften innerhalb der letzten 9 Monate sind alle vollständig geimpfte Kontaktpersonen in oben genannten Zeiträumen mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen (z.B. fortgeschrittenen Alters; Immunsupprimierung; nicht nachweisbarer Antikörper; länger zurückliegende Impfung) als Kontaktpersonen der Kategorie II einzustufen.
  • Screening-Tests des Personals in Krankenanstalten sowie Alten-, Wohn- und Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen: Da aufgrund der aktuellen ICU/IMCU-Bettenbelegung bereits die Eskalationsstufe 4 der trägerübergreifenden COVID Bettenkapazitäten-Planung der Krankenanstalten in Kraft getreten ist, wird in allen Bereichen für alle Mitarbeiter*innen, auch für geimpfte und genesene Personen, eine wöchentliche PCR-Testung empfohlen. Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, sind Tests entsprechend der jeweiligen Gültigkeit vorgesehen.
  • Im Dokument wird auf das Impfangebot ohne Anmeldung/Termin hingewiesen. In diesem Zusammenhang möchten wir nach Rücksprache mit der Impfkoordination der Stadt Wien klarstellen, dass für Drittstiche bzw. Zweitstiche nach Johnson&Johnson jedenfalls eine Anmeldung/Terminvereinbarung erforderlich ist.

Die ebenfalls aktualisierte Version der Behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung des Gesundheitsministeriums finden Sie hier. Änderungen sind durch eine gelbe Markierung hervorgehoben.
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Fälschungen und falsche Einträge in Impfpässen/e-Impfpässen stellen Straftatbestände dar

Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, dass Patient*innen - ohne Impfung gegen COVID-19 - einen Eintrag in den Impfpass oder e-Impfpass von ihren Vertrauensärzt*innen verlangen und wie man als Ärzt*in in einer solchen Situation agieren kann und soll.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Fälschung eines Impfpasses, eines Zertifikates, aber auch eines QR-Codes für den sogenannten "Grünen Pass" Straftatbestände darstellen (Urkundenfälschung oder Datenfälschung) und dabei auch Haftstrafen von bis zu einem Jahr drohen können. Dabei ist es egal, ob man Papiere fälscht oder versucht, am Handy zu tricksen. Auch alleine schon die Aufforderung zu einer solchen Tat wäre strafbar. Für die Fälschung durch Ärzt*innen ist zudem eine disziplinarrechtliche Ahndung möglich.

Auf diese Umstände können Sie die betreffenden Patient*innen hinweisen. Ihre Ordinationsmitarbeiter*innen sollten ebenso darüber informiert werden, da sie oftmals die erste Anlaufstelle bei derlei Fragen sind. Sofern Sie eine strafrechtliche Anzeige gegen Patient*innen erstatten, müssen Sie damit rechnen, dann auch als Zeug*in vor Gericht aussagen zu müssen.

Um eine hohe Sicherheit für korrekte Einträge in den e-Impfpass über die Ordinationssoftware zu gewährleisten, kann der schreibende oder lesende Zugriff auf den e-Impfpass in der Arztsoftware eingestellt werden. Falls Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Arztsoftwarehersteller*innen.

   


   


2. COVID-19-Maßnahmenverordnung - neue Regelungen gültig ab morgen, 15. September 2021

Ab morgen gelten unter anderem folgende neue Regelungen nach der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung:

  • Als Maske im Sinne der Verordnung gilt nun wieder eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard; das heißt auch in Ordinationen ist nun wieder eine FFP2-Maske - oder eine gleichwertige Maske - vorgeschrieben.
  • Die Gültigkeitsdauer von Impfungen als 3G-Nachweis wird von 270 auf 360 Tage verlängert.
  • Antigentests gelten nun bundesweit nur noch 24 Stunden.
   


   


Abrechnungsposition für COVID-19-Impfung Drittstich bzw. Zweitstich nach Johnson&Johnson

Bei den COVID-19-Impfungen wurde zur Abrechnung des Drittstichs bzw. des Zweitstichs nach Johnson&Johnson bei der ÖGK, BVAEB, SVS und KFA nun die Position "COVA1" festgelegt.

Die Arztsoftwarehersteller*innen wurden informiert und "COVA1" sollte bereits abgerechnet werden können.

Für Wahlärzt*innen gilt das gleiche Abrechnungsprozedere wie bei den COVID-19-Impfungen bisher.

Zuzahlungen seitens der Patient*innen sind unzulässig.

Die Dokumentationsvorgaben für den Drittstich bzw. den Zweitstich nach Johnson&Johnson finden Sie in diesem Informationsschreiben der ELGA GmbH.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   



 

Fortbildung

   


Reminder: Workshop "Einsatz und Wirkung von professionellen Clowns im Gesundheitswesen"

Die Einsatzgebiete von "Rote Nasen Clowns" im Krankenhaus sind sehr vielfältig und sie haben mittlerweile im Gesundheitswesen eine wichtige psychosoziale Funktion inne. Ärzt*innen profitieren sehr von Clowns. Unterschiedlichste Studien belegen: Patient*innen sind fröhlicher und entspannter vor Behandlungen, haben weniger Schmerzen bei Untersuchungen und Therapien, auch Angehörige sind ruhiger. Das Krankenhaus selbst profitiert zudem von geringerem Medikamenteneinsatz und früheren Entlassungen.
Termin: Montag, 20. September 2021, 18.00 bis 20.00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Referentin: Monica Culen, Gründerin von ROTE NASEN in Österreich und in 10 weiteren Ländern, CEO von RED NOSES International
Anmeldung: mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==

   


   


Workshop: "Modernes Wundmanagement - Update"

Am Montag, 4. Oktober 2021, findet von 18.00 bis 20.00 Uhr ein Workshop zu dem Thema "Modernes Wundmanagement Update", bei uns in der Ärztekammer für Wien, statt.
Besprochen werden Aktuelle Standards im modernen Wundmanagement im Zeitwandel.
Anmeldung per E-Mail an Frau Mann unter mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0

   


   


Praxisgründungs-Webinar "Meine erste eigene Ordination"

Die Ärztekammer für Wien und die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG laden zu einer zweiteiligen Vortragsreihe unter dem Titel Praxisgründung: "Meine erste eigene Ordination". Besuchen Sie die zweiteilige Eventreihe und Sie erhalten hilfreiche Informationen für den optimalen Start mit der eigenen Ordination sowie wertvolle Tipps von Expert*innen und Erfahrungsberichte Ihrer Berufskolleg*innen zur Praxisgründung.

Teil 1
Datum/Zeit:
Donnerstag, 7. Oktober 2021, 18.30 bis 21.00 Uhr
Ort: Erste Campus Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien. Die Teilnahme ist vor Ort auf dem Erste Campus oder remote als Streaming-Event möglich. Ihre Auswahl treffen Sie bei der Anmeldung.
Anmeldung bis 4. Oktober 2021
Programm

Teil 2
Datum/Zeit:
Donnerstag, 18. November 2021, 18.30 bis 21.00 Uhr
Ort: Erste Campus Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien. Die Teilnahme ist vor Ort auf dem Erste Campus oder remote als Streaming-Event möglich. Ihre Auswahl treffen Sie bei der Anmeldung.
Anmeldung bis 15. November 2021.
Programm

   


   


Giftiger Dienstag: "Infektiologische Abklärung der Eosinophilie"

Am Dienstag, 12. Oktober 2021, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Infektiologische Abklärung der Eosinophilie".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 356-170-179). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Das Programm für das Wintersemester 2021/22 finden Sie hier.

   


 

Service

   


Information Leistungsverlagerung Urologie / Wiener Gesundheitsverbund

Im Zuge der Leistungsverlagerung Urologie werden die urologischen Leistungen der Kliniken Landstraße und Hietzing in die Kliniken Ottakring, Favoriten und Donaustadt verlagert.

Was wird verlagert?

  • Sämtliche operativen Leistungen der Abteilungen für Urologie der Kliniken Landstraße und Hietzing.
  • Die Steinleistungen werden ab 6. September im neu errichteten Steinzentrum der Klinik Ottakring erbracht

Was bedeutet das für die Klinik Landstraße?
Auch in Zukunft steht eine Konsiliarabteilung zur Versorgung stationärer Patient*innen sowie zur Unterstützung der zentralen Notaufnahme zur Verfügung. Die öffentliche Ambulanz schließt am 30. September. Alle weiteren operativen Leistungen werden ab 1. Oktober zu gleichen Teilen in den Abteilungen der Kliniken Donaustadt und Favoriten erbracht.

Was verbleibt in der Klinik Hietzing?
Dort bleibt der öffentliche Ambulanzbetrieb vorerst aufrecht, bis umfangreiche Bautätigkeiten in der Klinik Ottakring abschlossen sind. Dies wird Anfang 2023 der Fall sein. Die operativen Leistungen werden ab 6. September in der Klinik Ottakring weitergeführt.

Sollte die urologische Versorgung dadurch vernachlässigt werden melden Sie sich vertrauensvoll per E-Mail an mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ=.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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