null Ärzt*innen News (06. August 2020)

Ärzt*innen News

6. August 2020

Standespolitik

ÖÄK begrüßt geplanten Ausbau der Allgemeinmedizin an MedUnis


Ärzt*innen in Ausbildung - Umfrage der ÖÄK zur Ausbildung


Corona

Kontaktdaten MA15 für Befundabfrage nach COVID-19-Testung


Kundmachung des Ausspruchs des Verfassungsgerichtshofs zur Verordnung des BMSGPK gemäß § 2 COVID-19-Maßnahmengesetz


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen


Service

Was darf ich am Telefon mit meinen Patient*innen besprechen?


Änderung der "Medizinischen Strahlenschutzverordnung"


BASG: Information zur Verringerung des Risikos von Anwendungsfehlern bei Leuprorelin-haltigen Depotarzneimittel


Fortbildung

Collegium Publicum am 19. September 2020



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK begrüßt geplanten Ausbau der Allgemeinmedizin an MedUnis

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) begrüßt den Vorschlag von Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, die Allgemeinmedizin durch entsprechende Professuren und curriculare Maßnahmen an den Medizinischen Universitäten zu stärken. Gleichzeitig warnt die Ärztekammer aber vor einer unüberlegten Erhöhung der Medizinstudienplätze. Um die Patient*innenversorgung auf hohem Niveau zu garantieren, ist nicht die Absolventenzahl, sondern die Zahl jener Mediziner*innen relevant, die nach ihrem Studium in Österreich ärztlich tätig sind und nicht auf Dauer ins Ausland gehen.
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien hatte bereits im Februar in einem entsprechenden Schreiben an die Landeshauptleutekonferenz davor gewarnt, dass unter einer - wie von einigen Ländern geforderten - Verdoppelung der Medizinstudienplätze die Ausbildung an den Universitäten massiv leiden würde.
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Ärzt*innen in Ausbildung - Umfrage der ÖÄK zur Ausbildung

Anlässlich der für den Herbst geplanten Verhandlungen mit der Politik initiiert die Bundeskurie angestellte Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) eine Online-Befragung unter Österreichs Ärzt*innen in Ausbildung zu Themen wie Basisausbildung, Ausbildung zu Allgemeinmediziner*innen oder Ausbildung zu Fachärzt*innen. Diese Umfrage wird im Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut IMAS durchgeführt und richtet sich an alle Ärzt*innen in Ausbildung.
In der kommenden Woche erhalten alle Ärzt*innen in Ausbildung in Wien von der Ärztekammer für Wien ein Schreiben mit einem individualisierten Link, mit der sie an der Umfrage teilnehmen können. Die Teilnahme wird bis Ende August 2020 möglich sein.
Die Befragung wird selbstverständlich streng anonym ausgewertet und dient dazu, Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen für die Teilnahme, die nur etwa 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen wird.

   


Corona

   


Kontaktdaten MA15 für Befundabfrage nach COVID-19-Testung

Sollte ein schriftlicher Befund bzw. Bescheid benötigt und nicht automatisch zugestellt werden, kann dieser beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA15) vorzugsweise elektronisch (E-Mail: mmmbWVzYXN0QG1hMTUud2llbi5ndi5hdA==) oder telefonisch (Tel.: 01/4000-87299) angefordert werden. Ein Schreiben mit dieser Information wird in der Regel im Zuge der Testung ausgehändigt. Dieses Schreiben finden Sie hier.

   


   


Kundmachung des Ausspruchs des VfGH zur Verordnung des BMSGPK gemäß § 2 COVID-19-Maßnahmengesetz

Wir dürfen Sie über die am 31. Juli 2020 erfolgte Kundmachung des Ausspruchs des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 14. Juli 2020 zur Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes informieren. Es wurden wesentliche Teile der Verordnung, welche allerdings bereits außer Kraft getreten sind, als gesetzwidrig aufgehoben. Dies betrifft insbesondere das Betretungsverbot öffentlicher Orte sowie die geregelten Ausnahmen und die damit verbundenen Kontrollbefugnisse durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
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Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen zur Ausgabe von Schutzausrüstung an alle Wiener niedergelassenen Ärzt*innen, den SARS-Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal, zur Anmeldung von COVID-19 Verdachtsfällen durch niedergelassene Ärzt*innen, zur Corona-Hotline der Wiener Ärztekammer +43/1/51501-1500 sowie zur Organisation der Ärztekammer für Wien über die Sommermonate stehen Ihnen unter den jeweiligen Verlinkungen ebenfalls zur Verfügung.

   


Service

   


Was darf ich am Telefon mit meinen Patient*innen besprechen?

Um vertrauliche Information telefonisch bekanntzugeben bzw. zu besprechen, müssen Sie vorab mit Ihren Patient*innen ein telefonisches Passwort festlegen, das Sie dann am Telefon abfragen (das Geschlecht der Patient*innen muss den Patient*innen entsprechen - also etwa keine Bekanntgabe von vertraulichen Informationen einer Patientin an eine Männerstimme mit richtigem Passwort, außer dies wurde vorab so festgehalten). Falls kein Passwort vorliegt und ein dringendes Gespräch mit vertraulichen Inhalten mit Patient*innen erforderlich ist, können Sie diese telefonisch um eine Konsultation in der Ordination bitten, oder die Informationen postalisch übermitteln. Terminerinnerungen per E-Mail, SMS, Telefax oder Telefonanruf durch Ärzt*innen bedürfen vorab der schriftlichen Einwilligung der Patient*innen, die jederzeit widerrufen werden kann. Mehr Informationen zum Datenschutz für Ärzt*innen finden Sie hier.

   


   


Änderung der "Medizinischen Strahlenschutzverordnung"

Wir dürfen Sie über die Änderung der "Medizinischen Strahlenschutzverordnung" informieren, die am 31. Juli 2020 kundgemacht wurde und mit 1. August 2020 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung wird die "Medizinische Strahlenschutzverordnung" an die Neufassungen des Strahlenschutzgesetzes und der "Allgemeinen Strahlenschutzverordnung" angepasst. lnsbesondere erfolgt eine Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für die Computertomografie und die Nuklearmedizin, eine Erweiterung der Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen, die Festlegung von meldepflichtigen unfallbedingten medizinischen Expositionen und unbeabsichtigten Expositionen sowie ein Verweis auf die in Anlage 7 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 festgelegten Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmungen.
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BASG: Information zur Verringerung des Risikos von Anwendungsfehlern bei Leuprorelin-haltigen Depotarzneimittel

Wir dürfen Sie auf diese Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Anweisungen über die Zubereitung und Verabreichung zur Verringerung des Risikos von Anwendungsfehlern bei Leuprorelin-haltigen Depotarzneimittel, die zu einer verminderten Wirksamkeit führen können, hinweisen.

   


Fortbildung

   


Collegium Publicum am 19. September 2020

Am 19. September 2020 lädt das Referat für ärztliche Fortbildungen der Ärztekammer für Wien zum Collegium Publicum im Technischen Museum ein. Thema wird diesmal "Befundinterpretationen und Neuentwicklungen aus den verschiedensten Bereichen der Laboratoriumsmedizin" sein. Anmelden können Sie sich gerne direkt im Fortbildungsreferat bei Michaela Wörgötter (E-Mail: mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==). Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können. Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmer*innenanzahl aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben. Es ist uns nicht möglich, unangemeldete Teilnehmer*innen zur Fortbildung zuzulassen.
Programm

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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