null Ärzt*innen News (12. August 2021)

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12. August 2021


 

Corona


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


NEU: Zertifikatskurs Med 4 Hope (medical aid for homeless people)


Hybrid: Giftiger Samstag

Service


Wichtiges Update Datenschutz: Einwilligungserklärung zur Übermittlung von vertraulichen Informationen von Patient*innen an andere Ärzt*innen bzw. Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Behandlungsvertrages obsolet!


Modul e-Impfpass: Frist für Förderantrag endet nicht am 30. September


Restplätze für den Kurs "Administrative*r Arzthelfer*in"


Sabine-Oberhauser-Preis für Medizinforschung


Online-Umfrage zu Kinderarmut und Gesundheit 2021

Veranstaltungen


Digitaler Kongress: 7. Symposium Spectrum Dermatologie Kompakt


Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Corona

   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


NEU: Zertifikatskurs Med 4 Hope (medical aid for homeless people)

Die Ärztekammer für Wien hat einen neuen Zertifikatskurs ins Leben rufen: Mit dem Fortbildungsprogramm Med 4 Hope werden Zusammenhänge der sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten, die Möglichkeiten und Grenzen der vorhandenen Ressourcen und deren praktische Erreichbarkeit, beleuchtet. Der Kurs besteht aus fünf Modulen und bietet ebenfalls Praktika in diversen Institutionen an.
Nähere Informationen finden Sie hier.

   


   


Hybrid: Giftiger Samstag

Am Samstag, 18. September 2021, findet von 9.00 bis ca. 12.30 Uhr ein Giftiger Samstag zum Thema "Schnupfen & Co." statt.
Das Programm finden Sie hier.
Online teilnehmen können Sie hier.

   


 

Service

   


Wichtiges Update Datenschutz: Einwilligungserklärung zur Übermittlung von vertraulichen Informationen von Patient*innen an andere Ärzt*innen bzw. Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Behandlungsvertrages obsolet!

Mit in Kraft treten der DSGVO waren sich die Datenschutzexpert*innen darüber einig, dass eine Einwilligungserklärung zur Übermittlung von vertraulichen Informationen von Patient*innen an andere Ärzt*innen bzw. Gesundheitseinrichtungen erforderlich ist bzw. diese Einwilligung zumindest im Patient*innenakt vermerkt werden muss.
Aufgrund des enormen administrativen Aufwands für die Ärzteschaft wurden diese rechtlichen Grundlagen seitens Ärztekammer fortwährend geprüft und dies auch mit dem Hauptverband bzw. Dachverband der Sozialversicherungsträger abgestimmt.
Man ist nun einvernehmlich zum Schluss gekommen, dass eine Einwilligung der Datenweitergabe an andere Ärzt*innen bzw. Gesundheitseinrichtungen im Rahmen einer medizinischen Behandlung keine Voraussetzung darstellt. Eine Übermittlung von Patient*innendaten an andere Ärzt*innen oder medizinische Einrichtungen ist daher auch ohne dokumentierte Einwilligung des*der Patient*in möglich, soweit sich der*die Patient*in - infolge der potenziellen Erweiterung des Behandlungsvertrages - in der Behandlung des*der Empfänger*in befindet. Dies schließt auch die Übermittlung medizinischer Proben zwecks Labordiagnostik ein, soweit die Analysen medizinisch objektiv notwendig sind, sowie Über- bzw. Zuweisungen, auf denen zwingend Diagnosen angeführt werden.

In allen anderen Fällen ist die Zulässigkeit der Weitergabe von Patient*innendaten ohne vorangehende Einwilligung auch weiterhin im Einzelfall zu prüfen und im Zweifelsfall unzulässig.

Wir freuen uns über diese administrative Erleichterung für Ordinationen und haben alle Informationen und Dokumente hier auf unserer Homepage entsprechend aktualisiert.

   


   


Modul e-Impfpass: Frist für Förderantrag endet nicht am 30. September

Wir haben Sie in den Ärzt*innen News am 4. Juni 2021 über die Frist für den Förderantrag zum Modul e-Impfpass mit 30. September 2021 informiert.

In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wurde uns nun kommuniziert, dass die aktuelle Rechtslage keine Befristung des Kostenersatzes vorsieht. Die Förderbeantragung wird nicht unbefristet möglich sein, aber bis auf Weiteres jedenfalls. Über eine neue Fristsetzung werden wir Sie mit entsprechender Vorlaufzeit informieren.

Abseits der aktuellen Verwendung des e-Impfpasses für die COVID-19 Impfung, kann der e-Impfpass auch für die Dokumentation aller anderen Impfungen herangezogen werden. Auch eine Impfung gegen Influenza ist bereits seit einer eHealth-Verordnungsnovelle aus März 2021 verpflichtend im e-Impfpass zu erfassen - bitte beachten Sie dies für geplante Influenza Impfungen diesen Herbst/Winter!

Es ist jedenfalls absehbar, dass früher oder später die Eintragungen von weiteren bis hin zu allen Impfungen in den e-Impfpass verpflichtend sein werden.

Die Funktionalitäten des e-Impfpasses werden fortlaufend erweitert und angepasst. Ärzt*innen haben damit, neben der Eintragung, eine unkomplizierte elektronische Übersicht des Immunisierungsstatus der Patient*innen.

Sowohl epidemiologisch, als auch volkswirtschaftlich sind die Eintragungen in den e-Impfpass essentiell. Patient*innen werden die Eintragungen ihrer Impfungen in den e-Impfpass fordern.

Die Ärztekammer empfiehlt eindeutig die Anschaffung des Softwaretools e-Impfpass, egal für welches Sonderfach!
Die einmalige Förderung für Vertragsärzt*innen von EUR 1.300.- kann also bis auf Weiteres beantragt werden - sollten Sie als Vertragsärzt*in also noch keinen e-Impfpass bestellt haben, legen wir Ihnen nahe, dies rasch nachzuholen. Alle Details zu den Modalitäten und zum Förderantrag finden Sie auch hier in unseren FAQ.

   


   


Restplätze für den Kurs "Administrative*r Arzthelfer*in"

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass für den kommenden Kurs "Administrative*r Arzthelfer*in" am 3. und 4. September 2021 Restplätze vorhanden sind. Alle Informationen sowie den Anmeldelink finden Sie hier.

   


   


Sabine-Oberhauser-Preis für Medizinforschung

Wir dürfen Sie auf den "Sabine-Oberhauser-Preis für Medizinforschung" hinweisen. Dieser ist mit 10.000 Euro dotiert und wird für angewandte, nachhaltige und innovative Medizinforschung vergeben. Es wird entweder eine wissenschaftliche Publikation, eine Initiative oder eine abgeschlossene, beurteilte Dissertation ausgezeichnet. Eingereichte wissenschaftliche Arbeiten dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Das erste tätig werden der eingereichten Initiativen darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Selbst- und Mehrfachnominierungen sind möglich. Alle weiteren Details finden Sie hier.

   


   


Online-Umfrage zu Kinderarmut und Gesundheit 2021 </<>

Wie schon einmal im Jahr 2019, führt auch dieses Jahr die Wiener Ärztekammer gemeinsam mit der Volkshilfe Österreich eine Online-Umfrage zum Thema Kindergesundheit und Kinderarmut durch.

Ziel der Umfrage ist es, die multiplen Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und Gesundheit aus Praxissicht zu erheben. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Die Beantwortung der Fragen dauert rund 5 Minuten. Selbstverständlich werden die Daten anonymisiert ausgewertet.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme an der bis 31. August 2021 laufenden Umfrage. Und hier geht's zum Online-Fragebogen.

Vielen Dank für Ihre Zeit.

   


 

Veranstaltungen

   


Digitaler Kongress: 7. Symposium Spectrum Dermatologie Kompakt

Wir dürfen Sie auf das 7. Symposium Spectrum Dermatologie, ein mittlerweile fixer Bestandteil in der Landschaft der deutschsprachigen dermatologischen Fortbildungen, hinweisen. Die Veranstaltung findet am 3. und 4. September 2021 statt. Das Programm, die Anmeldeformalitäten sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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