null Ärzt*innen News (15. Juli 2021)
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15. Juli 2021


 
 
Standespolitik
Standespolitik
Aus den internationalen Parallelen im Umgang mit der Pandemie und bei den Herausforderungen für die Gesundheitssysteme muss europaweit gelernt werden. Überall in Europa und auch in Österreich muss sich spätestens jetzt in den Köpfen der politischen Entscheidungsträger festsetzen, dass das Gesundheitssystem nicht wie ein Budgetposten wie jeder andere behandelt werden kann.
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Corona
In den Ärzt*innen News vom 13. Juli 2021 haben wir Sie informiert, dass sich aufgrund der Ankündigung von BioNtech/Pfizer, die Zulassung einer dritten Auffrischungsimpfung zu beantragen, die Ärztekammer sich dafür einsetzen wird, dass alle betroffenen Ärzt*innen diese sobald notwendig raschest bekommen werden. Wir möchten klarstellen, dass dieser Einsatz natürlich auch dem Ordinationspersonal gilt.
 
In den Ärzt*innen News vom 13. Juli 2021 haben wir Sie über dieses Vertragspartnerschreiben der ÖGK informiert, das unter anderem den Ausdruck von COVID-Impfnachweisen mit umfassenden Verrechnungsausschlüssen thematisiert. Der Ausdruck eines Impfnachweises soll demnach laut Bundesministerium nicht am selben Tag mit der COVID-19-Impfung abgerechnet werden können. Begründet wird dies dadurch, dass die COVID-19-Impfung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen sei. Diese Begründung ist für die Ärztekammer nicht nachvollziehbar, weshalb ein entsprechendes Schreiben an das Bundesministerium mit dem Ersuchen um Klarstellung gerichtet wurde. Dieses Schreiben mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Über Entwicklungen in diesem Fall werden wir Sie informieren.
 
In Ergänzung zu den Ärzt*innen News vom 13. Juli 2021 möchten wir Sie darüber informieren, dass bei Alphadoc sowohl Impfungen, die im Inland als auch im Ausland verabreicht wurden, nachgetragen werden können.

Sofern Sie in Ihrer Ordination freiwillig Nachtragungen anbieten und in eine offizielle Liste aufgenommen werden möchten, haben Sie weiterhin die Möglichkeit an dieser Umfrage teilzunehmen.

Die Liste wird auf der Website der Ärztekammer für Wien veröffentlicht und der MA15, 1450 und dem Patientenombudsmann zur Verfügung gestellt.

Beim Nachtragen von Impfungen handelt es sich um eine Privatleistung ab EUR 25.-. Ein Informationsplakat für Ihre Patient*innen mit den Tarifempfehlungen zum Download und Ausdruck finden Sie hier.
 
 
Fortbildung
Ab sofort steht das neue Seminarprogramm Wintersemester 2021/2022 des Referates für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien und des Zentrums für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung (ZAM) online.

Anmelden können Sie sich zu allen Seminaren auf der Website der Ärztekammer für Wien im Fortbildungskalender oder direkt per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==.

Die meisten unserer Workshops für das Wintersemester sind als Präsenzveranstaltungen geplant. Sollte es dennoch nicht möglich sein, diese auf gewohnte Art und Weise abzuhalten, so werden wir uns bemühen, die geplanten Veranstaltungen in Form eines Webinars anzubieten und die angemeldeten Teilnehmer*innen rechtzeitig darüber informieren.
 
Service
In diesem Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird die Ausdehnung der HPV-Nachholimpfaktion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angekündigt. Aktuell können Kinder bis zum vollendeten Leben 15. Lebensjahr bzw. für die Dauer der Corona-Pandemie bis zum vollendeten 16. Lebensjahr die HPV-Nachholimpfung zum Selbstkostenpreis in den öffentlichen Impfstellen erhalten. Details zum Ablauf, zu den Impfstellen und den Selbstkosten in Wien finden Sie hier.

Künftig werden die HPV-Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zum vergünstigten Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. Der Startzeitpunkt ist gemäß BMSGPK-Schreiben bundesländerabhängig und erfolgt österreichweit bis spätestens Anfang 2022.
Nach Vorliegen von Details zur Umsetzung in Wien werden wir Sie entsprechend informieren.
 
Wie bereits in den Ärzt*innen News am 29. Juni 2021 klar kommuniziert und nachträglich von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) missverständlich ausgesendet wird indiesem Schreiben nun auch seitens ÖGK klargestellt, dass das Stecken der O-Card bei telemedizinischen Leistungen sowie bei einer elektronischen Weiterleitung eines Rezepts an die Apotheke selbstverständlich möglich ist.
 
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web:www.aekwien.at

 


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