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17.06.21

17. Juni 2021
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Ärztekammer: COVID-Prämie soll in Form von Urlaub oder Geld erfolgen
Eine rezente Blitzumfrage der Wiener Ärztekammer hat ergeben, dass Spitalsärzt*innen eine COVID-Prämie in Form von zusätzlichem Urlaub oder Geld für ihre Mühen während der Corona-Pandemie "gleich wichtig" ist. Die Ärztekammer fordert deshalb eine freie Wahl der Form der COVID-Prämie für Spitalsärzt*innen.
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Entzug von Kompetenzen: Ärztekammer befürchtet administratives Chaos
In einer einstimmig beschlossenen Resolution hat die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vorgestern, Dienstag, Abend Parlament und Länder aufgefordert, dringend Lösungen im Sinne der Qualität der Gesundheitsversorgung in Österreich zu finden und nicht die Ärzteschaft und die Ärztekammern in ein administratives Chaos zu stürzen.
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SVC: Aktuellen Anpassungen und Änderungen bei e-Impfpass und e-Card
Wir möchten Sie auf den aktuellen Newsletter der SVC hinweisen und nachfolgend daraus einen Auszug von Informationen zum e-Impfpass bzw. zur e-Card:
- QR-Code auf Impfzertifikat
Voraussichtlich ab 22. Juni 2021 wird im Rahmen eines Updates der Ausdruck aus dem e-Impfpass mit einem QR-Code in der Arztsoftware, im WebGUI und im Web unter nachweis.gesundheit.gv.at möglich sein.
- Nachtragen von ausländischen Impfungen
Der Nachtrag von ausländischen Impfungen, die in der ASP Liste stehen, ist möglich. Ausländische Impfstoffe, die nicht in der ASP Liste stehen, können für ein späteres Erfassen an mmmY2RhQGVsZ2EuZ3YuYXQ= eingemeldet werden. Das dazugehörige Impfschema kann erst ab R21b mit dem e-Card Release im Herbst angegeben werden.
Da die Angabe des Impfschemas optional ist, ist vorerst im Bedarfsfall einer Nachtragung nur der Impfstoff und die Dosis anzugeben, aber keine Angabe des Schemas möglich. Weitere Detailinformationen zu Nachtragung/Nacherfassung sind in Arbeit und werden seitens ELGA in Kürze zur Verfügung gestellt.
- Eintragung im e-Impfpass mittelfristig nur mehr mit Einlesen der e-card via Kartenleser
Aufgrund der in § 27 Abs 14b GTelG 2012 definierten Ausnahmeregelung ist es aktuell möglich, ELGA-Kontaktbestätigungen über das e-card-System unter Angabe nur der Sozialversicherungsnummer auszulösen, ohne dass die e-card einer Person gesteckt werden muss. Daher ist auch aktuell der Abruf und die Speicherung von Impfeinträgen im e-Impfpass ohne Stecken der e-card möglich.
Diese Ausnahmeregelung zum Zugriff auf ELGA mittels SVNR über das e-card-System endet mit 1. Jänner 2022! Ab dann ist für das Auslösen einer Kontaktbestätigung wieder zwingend das Stecken der e-card der Versicherten/der PatientInnen erforderlich. Für die Speicherung von Impfeinträgen über das e-card System ist daher sicherzustellen, dass im Bedarfsfall ein Kartenlesegerät am Point of Care zur Verfügung steht.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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