null Ärzt*innen News (20. Jänner 2022)

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20. Jänner 2022


 

Corona


Ärztefunkdienst und 1450 erweitern telefonische Corona-Betreuung


Entschädigung für den Verdienstentgang im Fall einer Absonderung


Abrechnungsposition für die zweite COVID-19 Auffrischungsimpfung - COVA2


Gemeinsame Abrechnung COVID-Impftarif und kurative Leistungen - Begründung nicht vergessen!


"Du+Ich=Österreich": Initiative für mehr Zusammenhalt


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder: "Workshop Kinderophthalmologie/Strabologie"


Reminder: "Workshop Blutgasanalyse und praxisrelevante Säure-Basen-Störungen"

Service


Unterstützen Sie uns - wo sind die eklatanten Lücken in den Wiener Spitälern?


Nächstes Lehrpraxisleiterseminar am 31. Jänner 2022

Veranstaltungen


Einladung Online-Teilnahme am Wiener Kongress 2022 - "Save the Future. Strategies for a sustainable upswing"


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Corona

   


Ärztefunkdienst und 1450 erweitern telefonische Corona-Betreuung

Seit 17. Jänner 2022 besteht eine weitere Kooperation zwischen dem Ärztefunkdienst der Ärztekammer für Wien und dem Gesundheitstelefon 1450 der Stadt Wien. Um bei steigenden Corona-Zahlen sowohl die Wiener Spitäler als auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, erweitert der Ärztefunkdienst sein telemedizinisches Betreuungsangebot für Corona-Patientinnen und -Patienten mit leichten Symptomen.
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Entschädigung für den Verdienstentgang im Fall einer Absonderung

Wurden Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen nach dem Epidemiegesetz behördlich (mittels Bescheid) abgesondert und sind durch diese Erwerbsverhinderung Vermögensnachteile entstanden, kann hierfür eine Vergütung nach dem Epidemiegesetz beantragt werden.
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten vom Tag der Aufhebung der Absonderung einzubringen. Nach Ablauf der drei Monate erlischt der Anspruch.

Erfolgte die behördliche Absonderung in Wien durch die MA 15, ist der Antrag auf Verdienstentgang bei der MA 40 Fachgruppe Gesundheitsrecht per E-Mail an mmmZ2VzdW5kaGVpdHNyZWNodEBtYTQwLndpZW4uZ3YuYXQ= oder postalisch an folgende Adresse zu stellen:
Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), Thomas-Klestil-Platz 6, 1030 Wien

Aus Sicht des*der Ärzt*in, als Unternehmer*in, können zwei Fälle unterschieden werden:

  • Fall 1: Ein*e Mitarbeiter*in wird abgesondert.
  • Fall 2: Sie selbst, als Unternehmer*in, werden abgesondert.

Zu Fall 1: Ein*e Mitarbeiter*in wird abgesondert
Wird ein*e Mitarbeiter*in abgesondert, ist das Gehalt entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung weiterhin auszubezahlen. Mit dieser Auszahlung entsteht sogleich ein Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Gehalts. Neben dem Gehalt wird zusätzlich der Dienstgeber*innenanteil zur Sozialversicherung aliquot refundiert. Der Antrag kann mit diesem Formular an die Behörde gestellt werden.

Zusätzlich zum Antrag sind...

  • ... der Gehaltszettel des*der Mitarbeiter*in der letzten drei Monate vor der behördlichen Anordnung, ...
  • ... der Nachweis über die Entgeltzahlung für den Geltungszeitraum der behördlichen Anordnung (mittels Kontoauszug) sowie ...
  • ... die für den Geltungszeitraum der behördlichen Anordnung bezahlten Dienstgeber*innenanteile (mittels Kontoauszug) beizulegen.

Zu Fall 2: Sie selbst - als Arzt*in und Unternehmer*in - werden abgesondert
Für die Berechnung des Verdienstentgangs eines*r unter Quarantäne gestellten Ärzt*in ist das auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) veröffentlichte Berechnungstool zu verwenden. Aufgrund der Komplexität der Antragstellung empfiehlt es sich, dieses von einem*einer Steuerberater*in oder Bilanzbuchhalter*in ausfüllen zu lassen. Diese Vertreter*innen haben die Richtigkeit der vorgenommenen Berechnungen zu bestätigen. Die dafür entstehenden Kosten werden mit dem gestellten Antrag, bis zu einem Maximalbetrag von EUR 1.000 pro Antrag, entsprechend refundiert.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der Stadt Wien.

   


   


Abrechnungsposition für die zweite COVID-19 Auffrischungsimpfung - COVA2

In den Ärzt*innen News vom 28. Dezember 2021 haben wir Sie über die aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums informiert, die betreffend die vierte COVID-19 Impfung (zweite Auffrischungsimpfung, off-Label) Folgendes vorsehen:
"Mangels wissenschaftlicher Daten ist eine weitere (vierte) Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen. In Anbetracht der aktuellen Omikron-Welle kann diese jedoch in Hochrisikobereichen (z.B. exponiertes Gesundheitspersonal) sowie in systemkritischen Bereichen ab sechs Monaten nach der dritten Impfung nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person (off-label) angeboten werden. Es gibt noch keine Evidenz, dass diese zusätzliche Impfung Infektionen vermeiden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass damit schwere Erkrankungen vermieden werden können."

Verrechnung:

  • Wenn eine zweite Auffrischung verabreicht wird, so ist diese mit der Position COVA2 abzurechnen.
    Es gebührt ein Honorar in Höhe von EUR 20,-.
  • COVA2 ist rückwirkend ab dem 1. September 2021 abrechenbar.
  • Für die Abrechenbarkeit der Leistung muss der definierte Abstand (6 Monate) zwischen den jeweiligen Impfungen laut den aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums eingehalten werden.

Die Softwarehersteller*innen wurden darüber informiert.

e-Impfpass bzw. Grüner Pass:
Im e-Impfpass soll entsprechend der vorläufigen Vorgabe aus dem BMSGPK und auf Grundlage der bestehenden Verordnung die weitere COVID-19 Auffrischungsimpfung (4. Impfung) derzeit als Dosis 3 im e-Impfpass dokumentiert werden. Die weitere Vorgehensweise für Dokumentation und daraus resultierende Zertifikate wird derzeit seitens BMSGPK auf europäischer Ebene geklärt.

Eine übersichtliche Auflistung aller relevanten COVID-19-Abrechnungspositionen finden Sie hier.

   


   


Gemeinsame Abrechnung COVID-Impftarif und kurative Leistungen - Begründung nicht vergessen!

Bitte vergessen Sie nicht, bei gemeinsamer Abrechnung des COVID-Impftarifs mit kurativen Leistungen dies im Bemerkungsfeld zu begründen. Das gilt auch für Patient*innen mit Dauerdiagnose.

Speziell bei den bundesweiten Trägern ist es diesbezüglich in letzter Zeit zu Streichungen gekommen. Zudem wurden teilweise Impfungen gestrichen, die aber gemäß Empfehlung des nationalen Impfgremiums bereits empfohlen waren. Wir sind gerade dabei diese Fälle aufzuklären und informieren Sie in Kürze über die Ergebnisse.

   


   


"Du+Ich=Österreich": Initiative für mehr Zusammenhalt

Seit einer Woche läuft die breit aufgestellte Kampagne "Du + ich = Österreich" von ORF und Rotem Kreuz, bei der auch die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) Partnerin ist. Die Aktion "Du+Ich=Österreich" will alle Menschen in Österreich wieder an einen Tisch bringen. Sie will zeigen, dass unterschiedliche Meinungen und Standpunkte normal sind und dass alle Seiten und Gegensätze Platz in Österreich haben, sofern sie sich auf dem Boden der Gesetze und der Verfassung bewegen. Im Rahmen der Kampagne werden auch Plakate zum Ausdruck und Download - etwa für Ordinationen - zur Verfügung gestellt. Sie finden diese Plakate hier auf unserer Website.

Weitere Informationen auf www.lasstunsreden.at

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Reminder: "Workshop Kinderophthalmologie/Strabologie"

Augenärztliche Aspekte der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung I + II, Kinderophthalmologie, visuelle Entwicklung, Krankheitsbilder, Brillenverordnung, Schieldiagnostik und Behandlung bei Kleinkindern von 0-6 Jahren (Theorie und praktische Übungen).
Termin: Mittwoch, 26. Jänner 2022 18.00 bis 22.00 Uhr
Teilnahmelink

   


   


Reminder: "Workshop Blutgasanalyse und praxisrelevante Säure-Basen-Störungen"

Vermittlung einfacher Algorithmen zur praktischen BGA-Interpretation, gemeinsames Üben der Beurteilung des Säure-Basen-Haushaltes anhand realer Patient*innen-Beispiele, Stewart's Approach, Interpretation von möglichen Gegenregulationen, Säure-Basen-Störungen in der Pneumologie, in der Notfall- und Intensivmedizin, in der Nephrologie, Tipps und Tricks, häufige Fehler
Termin: Donnerstag, 27. Jänner 2022 15.00 bis 19.00 Uhr
Teilnahmelink

   


 

Service

   


Unterstützen Sie uns - wo sind die eklatanten Lücken in den Wiener Spitälern?

Immer wieder weist die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien gemeinsam mit Vizepräsident und Kurienobmann Dr. Gerald Gingold auf Basis von Umfragen und Berichten die Politik auf die eklatanten Missstände in den Wiener Spitälern hin. Wie prekär die Situation tatsächlich ist, kann nur anhand Ihrer Unterstützung ausführlich belegt werden.

Es gilt, die Politik weiter wachzurütteln - helfen Sie uns durch Ihre Hinweise, die Lücken im System zu schließen. Melden Sie jetzt Ihre konkreten akuten Probleme am Arbeitsplatz an mmmMTQ0QGFla3dpZW4uYXQ=.

An dieser Stelle möchten wir uns für die bereits eingelangten E-Mails bedanken - alle Anliegen werden selbstverständlich völlig vertraulich behandelt.
Lassen Sie uns gemeinsam für ein besseres Gesundheitssystem eintreten und unsere Spitäler retten!

   


   


Nächstes Lehrpraxisleiter*innenseminar am 31. Jänner 2022

Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass die Absolvierung des Lehr(gruppen)praxisleiter*innenseminars verpflichtend für alle jene ist, die eine Lehr(gruppen)praxisberechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) erwerben möchten. Nur mit dieser können Sie Kolleg*innen aufnehmen, die ihre Ausbildung verpflichtend nach der ÄAO 2015 absolvieren.
Das nächste Seminar findet am 31. Jänner 2022 von 18.00 bis 21.00 Uhr statt. Dieses Seminar wird online als Webinar mit GoToMeeting durchgeführt.
Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung bei Herrn Ulrich Starl per E-Mail an mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA== erforderlich.
Den Link für die Teilnahme erhalten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung.
Das aktuelle Programm finden Sie hier.

   


 

Veranstaltungen

   


Einladung Online-Teilnahme am Wiener Kongress 2022 "Save the Future - Strategies for a sustainable upswing"

Am 30. Jänner 2022 widmet sich der hybride 19. Wiener Kongress unter dem Generalthema "Save the Future - Strategien für einen nachhaltigen Aufschwung" in einem eigenen Schwerpunkt den gesundheitlichen Herausforderungen der Corona-Krise.

Die internationalen Referent*innen für den Schwerpunkt zum Thema Medizin & Gesundheit sind u.a.:

  • die Biochemikerin Katalin Karikó, deren Forschungsarbeiten die Grundlage für die Entwicklung mRNA-basierter COVID-19-Impfstoffe bilden
  • der Nobelpreisträger für Medizin Harald zur Hausen
  • der Nobelpreisträger für Chemie Stefan Hell
  • der Nobelpreisträger für Chemie Dan Shechtman
  • der Nobelpreisträger für Medizin Thomas Südhof
  • der Nobelpreisträger für Chemie Kurt Wüthrich
  • die Präsidentin der World Medical Association (WMA) sowie der Swedish Medical Association Heidi Stensmyren
  • der Generalsekretär der World Medical Association Otmar Kloiber
  • der ehemalige Präsident der World Medical Association und der Israeli Medical Association Leonid Eidelman

Mit ihnen und weiteren internationalen Referent*innen wird Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres COVID-Erfahrungen in Schweden, Israel und Österreich sowie Risikopotenziale für die Ärzt*innenschaft diskutieren.

Die Verleihung des Lifetime Achievement Award "Golden Arrow 2022", mit dem jährlich die Leistungen von Personen für ihr Lebenswerk ausgezeichnet werden, wird heuer auf Entscheidung des Komitees der Wiener Kongress Beiratsmitglieder an Katalin Karikó erfolgen. Die Forschungsarbeiten der renommierten Biochemikerin bilden die Grundlage für die Entwicklung mRNA-basierter COVID-19-Impfstoffe, die mittlerweile über acht Milliarden Mal eingesetzt worden sind. Sie wird Erkenntnisse und Perspektiven ihrer Forschungsarbeit im Rahmen des 19. Wiener Kongress 2022 präsentieren.

Wir laden Sie sehr herzlich ein, an diesem hochkarätigen Kongress online teilzunehmen. Detailprogramm und den Link zum kostenlosen, ohne Anmeldung zugänglichen Livestream finden Sie hier: www.vienna-congress.cc/

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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