null Ärzt*innen News (4. Jänner 2022)

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4. Jänner 2022


 

Corona


COVID-Impfstoff von Novavax verzögert sich - Lieferbarkeit innerhalb des 1. Quartals 2022


BMI: Sicherheitsempfehlungen für Gesundheitseinrichtungen


FAQ Grüner Pass - häufig gestellte Fragen


Änderung der Suchtgiftverordnung für substituierende Ärzt*innen


Verlängerung der Bestimmungen für die COVID-19-Testung asymptomatischer Personen


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Service


Telemedizin-Position "OEK": Verlängerung der Abrechenbarkeit bei BVAEB, SVS und KFA


doktorinwien 1/22 online


Ärzt*innenlehrgang: Die Arztpraxis - ein erfolgreiches Unternehmen


Wiener Gesundheitsverbund: Arbeitszeitrechner 2022


Reminder: PhD Martina Hamböck Grant Programm der Ärztekammer für Wien

EWS: checkit! Warnung


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Corona

   


COVID-Impfstoff von Novavax verzögert sich - Lieferbarkeit innerhalb des 1. Quartals 2022

Laut den uns vorliegenden Informationen kann aktuell kein genauer Zeitpunkt über die Verfügbarkeit vom Covid-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax genannt werden. Eine noch unbekannte Menge wird im 1. Quartal 2022 in Österreich verfügbar sein. Sobald wir nähere Details kennen, werden wir darüber informieren.

   


   


BMI: Sicherheitsempfehlungen für Gesundheitseinrichtungen

Wir dürfen Sie hier zu den aktuellen Sicherheitsempfehlungen des Bundesministeriums für Inneres für Gesundheitseinrichtungen informieren.

   


   


FAQ Grüner Pass - häufig gestellte Fragen

Wir möchten Ihnen hier häufig gestellte Fragen zum Grünen Pass des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung stellen.

   


   


Änderung der Suchtgiftverordnung für substituierende Ärzt*innen

Wir dürfen Sie über die am 29. Dezember 2021 mit diesem Bundesgesetzblatt (BGBII 2021/596) erfolgte Kundmachung der Änderung des Suchtmittelgesetzes informieren.

Im Suchtmittelgesetz wird die Möglichkeit der Dauerverschreibung im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung ohne amtsärztliche Vidierung abermals beginnend mit 1. Jänner 2022 vorerst bis 30. Juni 2022 verlängert.
Dauerverschreibungen von Substitutionsmedikamenten während der COVID-19-Krise müssen somit weiterhin nicht mehr amtsärztlich vidiert werden, wenn die substituierenden Ärzt*innen keine Hinweise auf eine Mehrfachbehandlung der Patient*innen mit Substitutionsmitteln vorliegen und sie den Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auf der Dauerverschreibung anbringen. Weiterhin sind Ablichtungen derartiger Dauerverschreibungen von den substituierenden Ärzt*innen längstens innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellung dem*der Amtsärzt*in zu übersenden.

   


   


Verlängerung der Bestimmungen für die COVID-19-Testung asymptomatischer Personen

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der COVID-19-Testung von asymptomatischen Personen sowie die näheren Bestimmungen zur Durchführung dieser Tests bis 31. März 2022 verlängert wurden. Die entsprechenden Bundesgesetzblätter finden Sie hier und hier.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Service

   


Telemedizin-Position "OEK": Verlängerung der Abrechenbarkeit bei BVAEB, SVS und KFA

Die Abrechnungsmöglichkeit der telemedizinischen Leistungsposition "OEK - Ordination unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel" wurde bei der BVAEB und KFA bis 31. März 2022 sowie bei der SVS bis 31. Dezember 2024 verlängert.

Bei BVAEB und KFA können zusätzlich zur OEK die "Ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache" (unlimitiert) oder das "Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch" (Limit: 30 % bei BVAEB bzw. 75 % bei KFA) verrechnet werden.
Bei der SVS ist jegliche Verrechnung von weiteren Leistungen zusätzlich zur OEK ausgeschlossen.

   


   


doktorinwien 1/22 online

Ein eigenes Team in der Ärztekammer für Wien beschäftigt sich mit den Herausforderungen unterschiedlicher Primärversorgungs-Organisationsformen und der Entwicklung neuer Konzepte für Kinder- und Jugendheilkunde. Darüber sowie viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online im aktuellen doktorinwien lesen.

   


   


Ärzt*innenlehrgang: Die Arztpraxis - ein erfolgreiches Unternehmen

Sehen Sie hier alle Informationen zum diesem Ärzt*innenlehrgang.

   


   


Wiener Gesundheitsverbund: Arbeitszeitrechner 2022

Ab sofort steht Ihnen die aktuelle Version des Arbeitszeitrechners der Ärztekammer für Wien für 2022 hier sowie auf unserer Website zur Verfügung. Die notwendigen Informationen für die Eingabe finden Sie auch nochmals auf der Informationsseite in der Datei zusammengefasst.

Für Rückfragen steht Ihnen die Kurie angestellte Ärzte per E-Mail unter mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.

   


   


Reminder: PhD Martina Hamböck Grant Programm der Ärztekammer für Wien

Seit 1. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 ist es wieder möglich, sich für das "PhD Martina Hamböck Grant" Programm der Ärztekammer für Wien 2022 zu bewerben, welches in der Folge an sechs Förderungsempfänger*innen vergeben wird. Gefördert werden Forschungsprojekte mit einer Forschungsprojekt-Förderungssumme von jeweils bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen für eine Bewerbung zum "PhD Martina Hamböck Grant" sind die Eintragung in die Ärzteliste als ordentliches Mitglied der Ärztekammer für Wien und eine voraussichtliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit über mindestens drei Jahre in Wien (zum Beispiel durch einen entsprechenden Dienstvertrag).

Alle Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien unter: www.aekwien.at/phd
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig als PDF und innerhalb der 3-monatigen Bewerbungsfrist per E-Mail an mmmcGhkQGFla3dpZW4uYXQ= zu übermitteln. Unvollständige oder außerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

   


   


EWS: checkit! Warnung

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben hier zur Kenntnis gebracht.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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