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04.01.22

4. Jänner 2022
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Änderung der Suchtgiftverordnung für substituierende Ärzt*innen
Wir dürfen Sie über die am 29. Dezember 2021 mit diesem Bundesgesetzblatt (BGBII 2021/596) erfolgte Kundmachung der Änderung des Suchtmittelgesetzes informieren.
Im Suchtmittelgesetz wird die Möglichkeit der Dauerverschreibung im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung ohne amtsärztliche Vidierung abermals beginnend mit 1. Jänner 2022 vorerst bis 30. Juni 2022 verlängert.
Dauerverschreibungen von Substitutionsmedikamenten während der COVID-19-Krise müssen somit weiterhin nicht mehr amtsärztlich vidiert werden, wenn die substituierenden Ärzt*innen keine Hinweise auf eine Mehrfachbehandlung der Patient*innen mit Substitutionsmitteln vorliegen und sie den Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auf der Dauerverschreibung anbringen. Weiterhin sind Ablichtungen derartiger Dauerverschreibungen von den substituierenden Ärzt*innen längstens innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellung dem*der Amtsärzt*in zu übersenden.
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Telemedizin-Position "OEK": Verlängerung der Abrechenbarkeit bei BVAEB, SVS und KFA
Die Abrechnungsmöglichkeit der telemedizinischen Leistungsposition "OEK - Ordination unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel" wurde bei der BVAEB und KFA bis 31. März 2022 sowie bei der SVS bis 31. Dezember 2024 verlängert.
Bei BVAEB und KFA können zusätzlich zur OEK die "Ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache" (unlimitiert) oder das "Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch" (Limit: 30 % bei BVAEB bzw. 75 % bei KFA) verrechnet werden.
Bei der SVS ist jegliche Verrechnung von weiteren Leistungen zusätzlich zur OEK ausgeschlossen.
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doktorinwien 1/22 online
Ein eigenes Team in der Ärztekammer für Wien beschäftigt sich mit den Herausforderungen unterschiedlicher Primärversorgungs-Organisationsformen und der Entwicklung neuer Konzepte für Kinder- und Jugendheilkunde. Darüber sowie viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online im aktuellen doktorinwien lesen.
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Reminder: PhD Martina Hamböck Grant Programm der Ärztekammer für Wien
Seit 1. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 ist es wieder möglich, sich für das "PhD Martina Hamböck Grant" Programm der Ärztekammer für Wien 2022 zu bewerben, welches in der Folge an sechs Förderungsempfänger*innen vergeben wird. Gefördert werden Forschungsprojekte mit einer Forschungsprojekt-Förderungssumme von jeweils bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen für eine Bewerbung zum "PhD Martina Hamböck Grant" sind die Eintragung in die Ärzteliste als ordentliches Mitglied der Ärztekammer für Wien und eine voraussichtliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit über mindestens drei Jahre in Wien (zum Beispiel durch einen entsprechenden Dienstvertrag).
Alle Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien unter: www.aekwien.at/phd
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig als PDF und innerhalb der 3-monatigen Bewerbungsfrist per E-Mail an mmmcGhkQGFla3dpZW4uYXQ= zu übermitteln. Unvollständige oder außerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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