null Ärzt*innen Newsflash (29. September 2021)

Ärzt*innen News

29. September 2021


 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

   


Erklärung zur Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 - Änderungen für Wien ab 1. Oktober 2021

Wir haben Sie gestern in unserem Rundschreiben über die am 1. Oktober 2021 in Kraft tretende Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung informiert.
Aufgrund einiger Anfragen möchten wie hier gerne erklärend darauf eingehen.

Die regionale Verordnung bedeutet eine massive Verschärfung für die Maßnahmen in den Ordinationen:

  • Die FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil) gilt ab 1. Oktober 2021 für alle Personen in einer Ordination - unabhängig davon, ob die 3G-Regel erfüllt wird oder nicht. Betroffen davon sind: Patient*innen, Besucher*innen, Begleitpersonen, Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen, Betreiber*innen
  • Wöchentlicher PCR-Test für alle in Ordinationen tätigen Personen verpflichtend
    Weiters ist ein wöchentlicher PCR-Test von allen in Ordinationen tätigen Personen zu erbringen - unabhängig davon, ob geimpft, genesen oder getestet. Betroffen davon sind: Arbeitnehmer*innen, Inhaber*innen und Betreiber*innen.

    Ordinationen mit Vertrag zur Sozialversicherung finden in unseren Ärzt*innen News vom 22. Juli 2021 (Beitrag "PCR-Tests auch für Ordinationen") alle Informationen zur Durchführung und Abrechnung der PCR-Screening-Tests bzw. können auch alle öffentlichen Teststellen in Anspruch genommen werden.
    Wir weisen darauf hin, dass der verpflichtende PCR-Test für geimpfte Personen eine Vorgabe der Behörden ist und es keine Idee der Ärztekammer war.

Eine Zusammenfassung der Regelungen für Ordinationen zum Download und Ausdruck finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden.
Newsletter abmelden