Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) begrüßt den Vorschlag von Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, die Allgemeinmedizin durch entsprechende Professuren und curriculare Maßnahmen an den Medizinischen Universitäten zu stärken. Gleichzeitig warnt die Ärztekammer aber vor einer unüberlegten Erhöhung der Medizinstudienplätze. Um die Patient*innenversorgung auf hohem Niveau zu garantieren, ist nicht die Absolventenzahl, sondern die Zahl jener Mediziner*innen relevant, die nach ihrem Studium in Österreich ärztlich tätig sind und nicht auf Dauer ins Ausland gehen.
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien hatte bereits im Februar in einem entsprechenden Schreiben an die Landeshauptleutekonferenz davor gewarnt, dass unter einer - wie von einigen Ländern geforderten - Verdoppelung der Medizinstudienplätze die Ausbildung an den Universitäten massiv leiden würde. Mehr
Anlässlich der für den Herbst geplanten Verhandlungen mit der Politik initiiert die Bundeskurie angestellte Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) eine Online-Befragung unter Österreichs Ärzt*innen in Ausbildung zu Themen wie Basisausbildung, Ausbildung zu Allgemeinmediziner*innen oder Ausbildung zu Fachärzt*innen. Diese Umfrage wird im Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut IMAS durchgeführt und richtet sich an alle Ärzt*innen in Ausbildung.
In der kommenden Woche erhalten alle Ärzt*innen in Ausbildung in Wien von der Ärztekammer für Wien ein Schreiben mit einem individualisierten Link, mit der sie an der Umfrage teilnehmen können. Die Teilnahme wird bis Ende August 2020 möglich sein.
Die Befragung wird selbstverständlich streng anonym ausgewertet und dient dazu, Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen für die Teilnahme, die nur etwa 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sollte ein schriftlicher Befund bzw. Bescheid benötigt und nicht automatisch zugestellt werden, kann dieser beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA15) vorzugsweise elektronisch (E-Mail: mmmbWVzYXN0QG1hMTUud2llbi5ndi5hdA==) oder telefonisch (Tel.: 01/4000-87299) angefordert werden. Ein Schreiben mit dieser Information wird in der Regel im Zuge der Testung ausgehändigt. Dieses Schreiben finden Sie hier.
Wir dürfen Sie über die am 31. Juli 2020 erfolgte Kundmachung des Ausspruchs des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 14. Juli 2020 zur Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes informieren. Es wurden wesentliche Teile der Verordnung, welche allerdings bereits außer Kraft getreten sind, als gesetzwidrig aufgehoben. Dies betrifft insbesondere das Betretungsverbot öffentlicher Orte sowie die geregelten Ausnahmen und die damit verbundenen Kontrollbefugnisse durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Mehr
Um vertrauliche Information telefonisch bekanntzugeben bzw. zu besprechen, müssen Sie vorab mit Ihren Patient*innen ein telefonisches Passwort festlegen, das Sie dann am Telefon abfragen (das Geschlecht der Patient*innen muss den Patient*innen entsprechen - also etwa keine Bekanntgabe von vertraulichen Informationen einer Patientin an eine Männerstimme mit richtigem Passwort, außer dies wurde vorab so festgehalten). Falls kein Passwort vorliegt und ein dringendes Gespräch mit vertraulichen Inhalten mit Patient*innen erforderlich ist, können Sie diese telefonisch um eine Konsultation in der Ordination bitten, oder die Informationen postalisch übermitteln. Terminerinnerungen per E-Mail, SMS, Telefax oder Telefonanruf durch Ärzt*innen bedürfen vorab der schriftlichen Einwilligung der Patient*innen, die jederzeit widerrufen werden kann. Mehr Informationen zum Datenschutz für Ärzt*innen finden Sie hier.
Wir dürfen Sie über die Änderung der "Medizinischen Strahlenschutzverordnung" informieren, die am 31. Juli 2020 kundgemacht wurde und mit 1. August 2020 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung wird die "Medizinische Strahlenschutzverordnung" an die Neufassungen des Strahlenschutzgesetzes und der "Allgemeinen Strahlenschutzverordnung" angepasst. lnsbesondere erfolgt eine Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für die Computertomografie und die Nuklearmedizin, eine Erweiterung der Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen, die Festlegung von meldepflichtigen unfallbedingten medizinischen Expositionen und unbeabsichtigten Expositionen sowie ein Verweis auf die in Anlage 7 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 festgelegten Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmungen. Mehr
Wir dürfen Sie auf diese Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Anweisungen über die Zubereitung und Verabreichung zur Verringerung des Risikos von Anwendungsfehlern bei Leuprorelin-haltigen Depotarzneimittel, die zu einer verminderten Wirksamkeit führen können, hinweisen.
Am 19. September 2020 lädt das Referat für ärztliche Fortbildungen der Ärztekammer für Wien zum Collegium Publicum im Technischen Museum ein. Thema wird diesmal "Befundinterpretationen und Neuentwicklungen aus den verschiedensten Bereichen der Laboratoriumsmedizin" sein. Anmelden können Sie sich gerne direkt im Fortbildungsreferat bei Michaela Wörgötter (E-Mail: mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==). Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können. Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmer*innenanzahl aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben. Es ist uns nicht möglich, unangemeldete Teilnehmer*innen zur Fortbildung zuzulassen. Programm
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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